Taxonomie: Die EU gefährdet ihre eigenen Ziele durch „grüne“ Dominanz

Sicherlich werde ich mit dem folgenden Beitrag einen mit der Thematik nicht vertrauten Leser mehr Kopfzerbrechen bereiten als Aufklärung vermitteln . Nach meinem Eindruck, wurde das EU-Vorhaben in Wortlaut und Komplexität so angelegt, dass es selbst für viele Politiker unter der Wahrnehmungsschwelle rangiert und mithin die späteren Konsequenzen zunächst unbewusst bleiben, und so das Gesetz über die Bühne zu bringen.

Das Taxonomie-Ziel der EU ist gleichsam Hängen im Schacht, somit unausgewogen risikoreich und mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.

Sollte die Kernenergie von der Technical Experts Group (TEG) der EU nicht als förderungswürdig im Sinne der Taxonomie eingestuft werden, stellt sich die bereits von Samuel Furfari aufgeworfene Frage nach der Verletzung des Lissabon-Vertrages und der EU-Charta. Im Moment sieht es so aus, dass der EU-Green Deal die Kernkraft nicht begünstigt. Diese Entwicklung hatte kürzlich der französische Staatpräsident Emmanuel Macron in seiner Rede im Stahlwerk der Framatome in Le Creusot zum Anlass genommen, auf die Unerlässlichkeit der Kernenergie zur Erreichung der ökologischen Ziele hinzuweisen.

Diese Ansicht vertritt auch Philippe Costes, „Senior Adviser“ der World Nuclear Association nach einem Bericht der World Nuclear News [1]: „Die Einführung eines Klassifizierungssystems (die Taxonomie) zur Förderung von Investitionen in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten schien auf den ersten Blick eine gute Idee zu sein. Leider scheint der Prozess zur Entwicklung dieser Taxonomie und zur Umsetzung der EU-Verordnung über nachhaltige Finanzierung von der Politik und durch mangelnde wissenschaftliche Glaubwürdigkeit beeinträchtigt zu werden.“

Für eine nachhaltige Finanzierung in Frage zu kommen bedeutet, dass nur die im Rahmen der Taxonomie förderfähigen Sektoren Zugang zu diesen Mitteln haben werden. Es werden Mittel für Investitionen in Technologien wie Wind und Sonne bereitgestellt, bevor sie für Investitionen in Nukleartechnologien bereitgestellt werden, die den Markt verzerren und für bestimmte Unternehmen eine unfaire Wettbewerbssituation schaffen könnten. Alle künftigen EU-Politiken werden taxonomisch ausgerichtet sein, was bedeutet, dass die Kernenergie im Rahmen der EU-Politik möglicherweise offiziell als unerwünschte Technologie anerkannt wird.

Costes sieht darüber hinaus weitreichende Konsequenzen [1]: „Angesichts des globalen Status der Nuklearindustrie und des großen Interesses globaler Standards und Finanzorganisationen an der Entwicklung der EU-Taxonomie dürften sich die Auswirkungen oder diese Verordnung weit über die Grenzen der EU hinaus erstrecken. Die EU-Taxonomieregeln würden für Nicht-EU-Unternehmen gelten, die an in der EU verkauften Finanzprodukten teilnehmen oder in EU-Projekte investieren möchten und für EU-Unternehmen, die in Nicht-EU-Projekte investieren möchten. Es besteht auch das Risiko, dass andere Finanzklassifikationen der Environmental Social Governance (ESG) den Definitionen der EU-Taxonomie folgen.“

Nach dem Stand des derzeitigen Gesetzentwurfes zur Taxonomie bestünden auch Konsequenzen für die Wasserstoff-Erzeugung. Gemäß dem aktuellen Entwurf müssen Wind und Sonne keine CO2-Schwelle einhalten, was bedeutet, dass nur aus Wind und Sonne erzeugter Wasserstoff taxonomieberechtigt wäre. Die nukleare Erzeugung kann dieses Kriterium möglicherweise erfüllen, es bestünde jedoch das Risiko, die nukleare Erzeugung als Erzeugungsquelle für kohlenstoffarmen Wasserstoff ausdrücklich auszuschließen.

Gegner der Förderungswürdigkeit der Kernenergie sollten sich bewusstmachen, dass die Kernenergie den größten Beitrag zu kohlenstoffarmem Strom in der EU leistet. Sie erzeugt derzeit etwa die Hälfte des kohlenstoffarmen Stroms in der EU und hat der Umwelt in der Vergangenheit mehr als 20 Gigatonnen CO2-Emissionen erspart.

Zudem bestätigten der Weltklimarat (IPCC) und die Internationale Energieagentur (IEA), dass Kernenergie für die Welt unbedingt erforderlich sei, um CO2-Neutralität zu erreichen. Tatsächlich deuten die IPCC-Projektionen darauf hin, dass die Kernenergie bis 2050 versechsfacht werden müsste, um die erforderlichen 25% der weltweiten Stromerzeugung zu erreichen. Dieses Wachstumsniveau kann nur erreicht werden, wenn Kernenergieprojekte Zugang zu denselben nachhaltigen Finanzierungsmitteln erhalten wie andere kohlenstoffarme Stromerzeugungstechnologien.

Costes zieht folgendes Fazit: „Wenn das Konzept gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Energiepolitik der EU weiterhin anwendbar sein soll, muss der Prozess zur Festlegung der Einhaltung der Taxonomie konsistent und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Mit anderen Worten, alle wirtschaftlichen Aktivitäten sollten anhand derselben transparenten technologieneutralen technischen Kriterien überprüft und demselben Bewertungsprozess unterzogen werden. Nur so kann die Glaubwürdigkeit der Taxonomie wiederhergestellt und zu einem starken und effizienten Instrument zur Erreichung der CO2-Neutralität und der nachhaltigen Entwicklung in der EU und weltweit gemacht werden.“

[1] Philippe Costes, Viewpoint: The actions of the Taxonomy jeopardize its ambitions, World Nuclear News 22.12.2020