Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Betriebsdauer der japanischen Kernkraftwerke über 60 Jahre hinaus genehmigt.
Laut den im Juli 2013 in Kraft getretenen Richtlinien haben japanische Kernkraftwerkseinheiten eine Betriebsdauer von 40 Jahren. Verlängerungen können nur einmal gewährt werden und sind auf maximal 20 Jahre begrenzt, sofern strenge Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Auf einer außerordentlichen Sitzung vom 13. Februar 2023 stimmte eine Mehrheit der NRA-Kommissare für ein neues System, bei dem nach 30 Betriebsjahren alle zehn Jahre eine zusätzliche Betriebsverlängerung gewährt werden kann. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.
Die NRA genehmigte zudem einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Regulierung von Kernreaktoren, mit dem die Vorschrift über die Betriebsdauer von Kernreaktoren aufgehoben wird. Dadurch wird der Weg für einen Betrieb über 60 Jahre hinaus geebnet, da Perioden, in denen die Einheiten nicht in Betrieb sind, beispielsweise während Sicherheitsinspektionen, ausgenommen werden.
Eine Woche zuvor hatte das japanische Kabinett einen Plan genehmigt, der den Bau neuer Kernkraftwerke und die Verlängerung der Betriebsdauer bestehender Reaktoren von 40 auf 60 Jahre vorsieht. Die Regierung plant zudem die Entwicklung fortgeschrittener Reaktoren, um die stillgelegten Einheiten zu ersetzen. Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der neuen Politik werden dem Parlament noch in dieser Sitzungsperiode vorgelegt.
Quelle
Nuklearforum Schweiz, Newsletter 15. – 21.02.2023
M.A. nach WNN, 14. Februar 2023 und Jaif, Atoms in Japan, 15. Februar 2023