EU: Fördermöglichkeit für Kernkraftwerke bleibt bestehen

Der im Frühjahr 2023 vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission, die staatlichen Fördermöglichkeiten für Kernkraft mit denen für erneuerbare Energien gleichzustellen, hat zu Kontroversen unter anderem zwischen Deutschland und Frankreich geführt. Für die Ampelkoalition ist die Kernkraft seit dem 15. April ein Tabuthema. „Über AKW-Förderung motzen, aber weiter Kohle verstromen“, schrieb zutreffend das Schweizer Nuklearforum über die deutsche Politik.

Am 17. Oktober haben sich die Energieminister der Europäischen Union darauf verständigt, dass auch bestehende Kernkraftwerke subventioniert werden können. Diese Verständigung bedarf noch der Zustimmung des EU-Parlamentes. Frankreich hat sich durchsetzen können. Französische Kernkraftwerke haben einen Anteil von ca. 70% an der Stromerzeugung.

Die EU will mit der Reform extreme Preisausschläge bei der Stromerzeugung verhindern. Dazu sollen alle staatlichen Förderungen für die Stromproduktion durch sogenannte Differenzverträge ersetzt werden. Mit diesen Verträgen garantiert der Staat den Erzeugern einen bestimmten Preis, den er selbst festlegt.

Liegt der Marktpreis darunter, zahlt der Staat die Differenz. Liegt er darüber, bekommt der Staat die Mehreinnahmen. Einigkeit bestand in der EU bereits darüber, dass diese Verträge auch für neue Kernkraftwerke möglich sein sollen. Strittig war die Frage, ob die staatlichen Subventionen auch unbegrenzt für bestehende KKW möglich sein sollen.

Nun, es gab eine Einschränkung: Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass Differenzverträge auch bei bestehenden KKW möglich sind, aber nicht unbegrenzt und nicht automatisch. Das soll möglich sein, wenn Maßnahmen für eine Umrüstung, eine Kapazitätsausweitung oder Laufzeitverlängerung ergriffen werden.

Damit hat sich die Regierung Macron durchgesetzt, dass Staaten nicht nur Strom aus erneuerbaren Energien subventionieren dürfen, sondern auch Kernenergiestrom. Gegen den Willen der Ampel-Regierung!.