Der großen Transformation fehlt das Geld

Der Pleitegeier kreist über der „großen Transformation“, dem totalen Umbau unserer Energieversorgung und der Wirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte der Bundesregierung einen Strich durch ihre maßlosen Pläne. Das BVerfG hatte am 15. November 2023 geurteilt, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Damit hat sich Karlsruhe erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Es hat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten erstmals ausführlich rechtlich geklärt. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wo die Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht gegeben sind [1]. Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern ein Vernebelungsbegriff für die Schuldenaufnahme neben dem Bundesetat.

Die mit dem 2. Nachtragshauhalt 2021 vorgesehene Zuführung von 60 Mrd. Euro ist nach dem Urteil des BVerfG nichtig. Die Rücklage des KTF verringert sich entsprechend um 60 Mrd. Euro. Diese Anpassungen sind in der Neufassung des Wirtschaftsplans des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) abgebildet [1].

Für das kommende Jahr müssen 25 Milliarden Euro eingespart werden, damit der Etat den gerichtlichen Vorgaben entspricht. Möglicherweise aber noch mehr: Nach der jüngsten Steuerschätzung reißt die schlechte Wirtschaftsentwicklung eine Lücke von weiteren 11 Milliarden Euro auf.

Im KTF, einem Nebenhaushalt, der sich vor allem aus der steigenden CO2-Abgabe speist, fehlen mehr als 10 Milliarden Euro. Aus diesem Fonds begleicht die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Börsenpreis für Solar- und Windstrom und den staatlich festgesetzten Einspeisegebühren. Da der Börsenstrompreis immer öfter auf null fällt und sogar negativ wird, gehen die fälligen Zahlungen zackig nach oben. Allein für den Erhalt der Netzstabilität wandte die Bundesnetzagentur 2022 rund vier Milliarden Euro auf.

Nach überschlägiger Rechnung der Bundesnetzagentur kostet allein der Ausbau des Hoch- und Niederspannungsnetzes in den kommenden Jahren zusammen mit den nötigen Speichern (welche?) fast eine Billion Euro [2]. Der notwendige Netzausbau ist eine direkte Folge der Stromerzeugung durch Wind und Sonne.

Der Netzbetreiber Tennet würde sein Deutschland-Geschäft gern verkaufen, da er das gewaltige Kapital für den Netzaufbau kaum aufbringen kann. Der Bund sieht sich derzeit zum Kauf nicht in der Lage.

Die Bundesregierung plant den Bau von 40 – 50 Gaskraftwerk, die im – nicht seltenen Fall – mangelnder Ökostromerzeugung für die sichere Stromversorgung nach dem Ausstieg aus der Kohle zwingend erforderlich sind. Da diese Kraftwerke nur bei Bedarf betrieben werden, ist ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich. Sollten sich Investoren finden, dann sicher nur unter der Bedingung, dass der Staat sowohl bei der Baufinanzierung als auch dauerhaft bei der defizitären Betriebsweise der Kraftwerke finanzielle Unterstützung leistet. Auch dafür fehlt das Geld.

Ganz sicher wären auch Milliardenzuschüsse aus der Staatskasse für die grünen Wasserstoffträume erforderlich, in Deutschland für die geplanten 10.000 km Gasleitungen, besonders aber für die grüne Wasserstofferzeugung im Ausland.

Die genannten Kosten lassen sich nicht einfach auf die Netzgebühren und Gaskosten aufschlagen. Das würde die Strom- und Gasbezugskosten in irrwitzige Höhen treiben. Nach Stand der Dinge überfordert die grüne Transformation unser Land und würde dem Land massenhaft Jobs und Wohlstand kosten“. Diese Warnung sprach die DGB-Chefin Yasmin Fahimi aus [2].

Wird die Energiewende als Teil der großen Transformation wie geplant umgesetzt, steigen Investitionen und Kosten für die Bereitstellung von sicherem Strom in ungeahnte Dimensionen. Hunderte Milliarden Euro sind an Subventionen bereits in die Energiewende geflossen. Die Energieversorgungslage hat sich gleichwohl verschlechtert, die Energiekosten sind für Verbraucher und Wirtschaft dramatisch gestiegen. Eine grundsätzliche energiepolitische Korrektur wird immer dringlicher.

 

[1]

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/11/2023-11-27-entwurf-nachtragshaushalt-2023-beschlossen.html

[2] Alexander Wendt, „Hurra, wir sind Pleite“, Tichys Einblick 07/2024