Genehmigung des im Bau befindlichen Endlagers Konrad hat Bestand

Das Niedersächsische Umweltministerium lehnt den Antrag von NABU und BUND auf Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für das Endlager Konrad nach intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung ab. Im Mai 2021 hatten die Umweltverbände einen Antrag auf Rücknahme oder Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses (PFB) für das Endlager Konrad sowie einen Baustopp gestellt.

Das in Salzgitter im Bau befindliche Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Aufnahme: BGE [1]

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) [1] begrüßt die Entscheidung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Diese Feststellung bestätigt erneut, dass der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad rechtens ist. Die BGE wird die Errichtung des Endlagers Konrad weiter zügig vorantreiben, damit der Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Deutschland sicher endgelagert werden kann. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Iris Graffunder, findet die Entscheidung richtig und wichtig für die gesamte Entsorgungsstrategie der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Sie ist davon überzeugt, dass das Endlager Konrad ein sicherer Ort für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist.

Die Entscheidung zeigt, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2002, der die Sicherheit des ersten nach Atomrecht genehmigten Endlagers festgestellt hat, weiterhin Bestand hat. Der PFB weist umfassende Sicherheitsanalysen sowohl für die Betriebs- als auch die Langzeitsicherheit auf.

Weitere Angaben zu Konrad sind im Artikel „Jetzt schlägt’s dreizehn“ zu lesen.

Eine persönliche Anmerkung: Bereits in den frühen 80er Jahren war ich als Mitarbeiter des Wirtschaftsverbandes Kernbrennstoff-Kreislauf e.V. mit der Auflistung der abzuliefernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle an die damals für Endlager zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) befasst, die einst in Konrad endzulagern sind und die Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens (Genehmigung) waren. Das ist über 40 Jahre her, das Endlager existiert noch immer nicht! Im übrigen werden Abfälle dieser Kategorie in Frankreich oberirdisch endgelagert.

[1] https://www.bge.de/de/bge/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/news/2024/9/niedersaechsisches-umweltministerium-lehnt-antrag-von-nabu-und-bund-ab-konrad-genehmigung-hat-bestand/