Die schwedische Entsorgungsorganisation SKB hat die Umweltgenehmigungen für den Bau und Betrieb des geologischen Tiefenlagers für ausgediente Brennelemente in Forsmark und der Verpackungsanlage in Oskarshamn erhalten. SKB darf zudem mit ersten Arbeiten in Forsmark beginnen.
Ansicht der ober- und unterirdischen Anlagen des geologischen Tiefenlagers Söderviken in Forsmark in der schwedischen Gemeinde Östhammar. Quelle: SKB
Am 24. Oktober 2024 wurde der Svensk Kärnbränslehantering AB [SKB] eine Genehmigung nach dem Umweltgesetzbuch für ein geologisches Tiefenlager für ausgediente Kernbrennstoffe erteilt. Die Genehmigung umfasst eine Verpackungsanlage [für ausgediente Brennelemente] in Simpevarp, Gemeinde Oskarshamn, und ein geologisches Tiefenlager in Forsmark, Gemeinde Östhammar», teilte das Land- und Umweltgericht des Bezirksgerichts Nacka mit. Auf LinkedIn präzisierte SKB, dass sie die «Umweltgenehmigung für den Bau und Betrieb» der beiden Entsorgungsanlagen vom Land- und Umweltgericht erhalten habe. «Dies ist ein großer Meilenstein für SKB und wichtig für die fossilfreie Stromerzeugung in Schweden», ließ der SKB-CEO Stefan Engdahl verlauten.
Erste Arbeiten beginnen schon in wenigen Wochen
Für SKB ist auch der folgende Entscheid des Land- und Umweltgerichts wichtig: «SKB erhält die Möglichkeit, mit den Arbeiten zu beginnen, auch wenn gegen das Urteil Berufung beim Berufungsgericht für Land und Umwelt in Svea eingelegt wird.» Deshalb verkündete SKB, dass «die ersten Arbeiten am Standort Forsmark zum Jahreswechsel beginnen können» und bezog sich dabei auf oberirdische Arbeiten und Schutzmaßnahmen, welche in Angriff genommen werden.
Für den eigentlichen Bau braucht es eine weitere Genehmigung
Bereits im Januar 2022 genehmigte die schwedische Regierung den Bau des geologischen Tiefenlagers in Forsmark und der Verpackungsanlage in Oskarshamn. Nun gab es die Umweltgenehmigung des Land- und Umweltgerichts. Dieses äußerte sich zum weiteren Verlauf des Verfahrens wie folgt: «Nach der Umweltgenehmigung wird die schwedische Strahlenschutzbehörde die schrittweise Prüfung des Endlagers gemäß dem Gesetz über nukleare Tätigkeiten fortsetzen.». Anna Porelius, Leiterin der Kommunikationsabteilung bei SKB erwähnte im September 2024, dass die SKB vor dem eigentlichen Baubeginn «einen genehmigten Sicherheitsanalysebericht der schwedischen Strahlenschutzbehörde» (Swedish Radiation Safety Authority, SSM) benötige. SKB hofft, in den 2020er-Jahren mit dem eigentlichen Bau des Tiefenlagers zu beginnen, damit dieses etwa zehn Jahre später in Betrieb genommen werden kann.
Deutschland ist vergleichsweise nicht annähernd in der Lage, zeitgerecht das dringend erforderliche Endlager zu errichten. Die Errichtung eines Endlagers liegt in der alleinigen Verantwortung des Bundes.
Quelle
B.G. nach SKB, Medienmitteilung, 18. September 2024; Land- und Umweltgericht des Bezirksgerichts Nacka, Medienmitteilung, 24. Oktober 2024 sowie SKB, LinkedIn-Post mit Kurzvideo, 24. Oktober 2024