In einem außerordentlich bemerkenswerten Brief wandten sich 23 Waldbesitzer, unter ihnen Enoch Freiher zu Guttenberg und Karl Georg Graf zu Solms-Laubach mit einer sehr kritischen, fachlich fundierten Analyse des Windkraft-Anlagenbaus in Wäldern an weitere Waldbesitzer. Sämtliche im Brief dargelegten fachlichen Argumente sind auch in mehreren Artikeln auf dieser AGEU-Webseite zu finden, der besondere “Charme” dieses Briefes liegt vielmehr im Wandel ehemals Befürwortern der Windenergienutzung zu deren nunmehr extremen Kritiker. Nachfolgend ihr Brief im Wortlaut:
Goldgrube Windkraftanlage?
Eine Schrift zur Aufklärung
von Waldbesitzern für Waldbesitzer
über wichtige Zusammenhänge der Ökostromförderung, die jeder von uns kennen sollte.
Liebe Mit-Waldbesitzer,
haben Sie sich für den Bau von Windrädern entschieden oder denken Sie darüber nach, auf Ihrem Eigentum Anlagen zu errichten oder errichten zu lassen? Oder hat man bei Ihnen bezüglich der Verpachtung von Flächen für Zuwegungen angefragt?
Auch wir haben uns diese Gedanken in der Vergangenheit gemacht, erschien die Idee doch, zunächst sowohl aus ökologischen als auch ökonomischer Sicht heraus, äußerst reizvoll. Die Chance, in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten seinen Besitz ohne großen eigenen finanziellen Einsatz langfristig sichern zu können und gleichzeitig einen Beitrag gegen den Klimawandel leisten zu können – erschien als ein Angebot, das man nicht ausschlagen durfte. Deswegen haben wir auch Verständnis für all jene, die ähnliche Überlegungen anstellen oder angestellt haben.
Je mehr wir uns aber mit dem Thema auseinandergesetzt haben, umso mehr wurde uns klar, dass dieser scheinbar richtige Weg ein Irrweg ist, dem die Rechtfertigung fehlt, dem Klima nicht hilft, der Volkswirtschaft schadet, die Gesellschaft spaltet, da sie die finanziell Schwächsten am meisten trifft und dabei erhebliche Risiken und Gefahren, nicht zuletzt für die Verpächter und Betreiber selbst, birgt.
Wir, die Unterzeichner, verweigern uns der Fortsetzung dieser für unser Gemeinwesen schädlichen und gefährlichen Entwicklung!
Was leisten die Erneuerbaren wirklich?
Mit der im Jahre 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende sollte ein stufenweiser Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ermöglicht und eine Umstellung der Energieversorgung von fossilen auf erneuerbare Energieträger eingeleitet werden.
Die hiermit verbundenen Primärziele waren: Verminderung/Vermeidung atomarer und klimatischer Risiken, Minderung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten (Gas, Öl), Versorgungssicherheit und dauerhafte Bezahlbarkeit.
Aus Kernenergienutzung zur Stromerzeugung werden wir durch die Abschaltung der deutschen Reaktoren bis zum Jahre 2022 ausscheiden. Aus der Nutzung von Atomstrom jedoch nicht. Dieser kommt dann vorwiegend von unseren direkten Nachbarn Frankreich und Tschechien und zwar immer dann, wenn keine Sonne scheint und/oder der Wind gar nicht oder nur schwach weht und das ist in der überwiegenden Zahl der Jahresstunden der Fall. Die Abhängigkeit von Rohstoffen wird sich gegebenenfalls von Öl und Gas zu Lithium, dem wichtigsten Rohstoff für Batterien, Kupfer etc. verlagern.
Da bei den Erneuerbaren aus Sonne und Wind nur Strom erzeugt wird, wenn die Sonne scheint und/oder der Wind weht („Zappelstrom“, Ifo-Institut), hängen wir von diesem hochgradig unsicheren Angebot ab. Die zu jeder Sekunde (!) in einem Hochindustrieland notwendige Versorgungssicherheit ist gefährdet.
Der massive Ausbau von Windkraftanlagen hat jedoch bereits dazu geführt, dass in Zeiten, wenn der Wind stark weht und die Nachfrage schwächer ist, zu viel Strom erzeugt wird. So müssen wir jedes Jahr steigende Übermengen ins Ausland entsorgen und dafür auch noch bezahlen oder die Anlagen abschalten.
An alledem ändert sich auch dann nichts, wenn wir die Zahl der aktuell ca. 26.000 Windkraftanlagen vervielfachen würden. Die Windräder in Europa stehen fast immer gleichzeitig still und liefern fast immer gleichzeitig Überproduktion. Grund ist die hohe Gleichzeitigkeit der Einspeisung von Windstrom.
Kein Wind bedeutet auch immer keinen Strom und damit liegt die Versorgungssicherheit aus Erneuerbaren allein de facto bei Null.
Dabei sollten wir uns immer vor Augen führen, dass die zum Ende des Jahres 2017 installierte Windkraftwerkskapazität von nahezu 50 Gigawatt, verteilt auf etwa 30.000 Windkraftanlagen, gerade einmal winzige 2,3 % unseres Gesamtenergiebedarfs im Bereich Strom, Wärme und Verkehr deckt (Grafik 1).
Nach den Plänen der Bundesländer für die Umsetzung der Energiewende sollen teilweise mehr als 70% des gesamten Energiebedarfs aus Windstrom gedeckt werden. Es bedarf keiner besonderen mathematischen Begabung, um die Zahl der hierfür benötigten Windkraftwerke zu ermitteln und sich dabei vorzustellen, wie sich das Landschaftsbild Deutschlands verändern wird. Auch die steigende Leistungsfähigkeit der Anlagen wird daran nicht viel ändern. Sie wird durch größere Höhe die Landschaften noch mehr belasten.
Aber auch dann, wenn Hunderttausende Windkraftwerke das Land bedecken sollten, gilt immer noch: Kein Wind – kein Strom!Wir können also so viele Windräder aufstellen wie wir wollen, es wird keine sichere Versorgung aus wetterabhängigen Erzeugerkapazitäten geben!
Welche Auswirkungen hat nun die Umstellung auf Erneuerbare auf unser Klima?
Auch ein weiteres zentrales Ziel der Energiewende erfüllt sich nicht – es wird durch die Installation Zehntausender Wind- und Sonnenkraftwerke praktisch kein Kohlendioxid eingespart. Dies belegen die von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen (Grafik 2).
Ursache: Die Stilllegung der zahlreichen Kernkraftwerke hat zu einer Renaissance der Kohlekraftwerke geführt. Vor allem aber, weil Strom immer genau dann erzeugt werden muss wenn er benötigt wird, laufen die konventionellen Kohle- und Braunkohlekraftwerke als Backup zu den Erneuerbaren, um deren unvorhersehbare Erzeugungslücken jederzeit schließen zu können.
Darüber hinaus erscheint es äußerst zweifelhaft, ob die riesigen finanziellen Aufwendungen hinsichtlich der Senkung von CO2 Emissionen für den Klimaschutz etwas bewirken, wenn man sich vor Augen führt, dass der aktuelle auf Deutschland anzurechnende Anteil am „menschengemachten“ CO2-Gehalt in der Erdatmosphäre höchstens 0,00048 Prozent beträgt1.
Dieser geringe Anteil darf aber dabei nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil des „menschengemachten“ CO2 seit der Industrialisierung stark gestiegen ist. Er betrug vor dieser Periode 280 ppm und ist seitdem auf 400 ppm (+43%) angestiegen.
Es kommt also sehr wohl darauf an, die Emissionen von CO2 weltweit zu reduzieren.
Das von der Bundesregierung angestrebte CO2-Ziel, das durch die Energiewende erreicht werden soll, wird jedoch verfehlt.
Die Maßnahmen können nicht wirken, da durch die Produktion von Ökostrom freiwerdende und dann gehandelte „Verschmutzungsrechte“ (Zertifikate) an andere Interessenten verkauft werden und von diesen Käufern mit Sicherheit auch genutzt werden. Die Gesamtzahl der Zertifikate und damit die Europa zuzurechnende Luftbelastung wird von der EU über Jahre im Voraus politisch vorgegeben. Nationale Alleingänge, die nicht mit dem europäischen Emissionshandel verzahnt sind, verpuffen daher wirkungslos.
Es ist auch davon auszugehen, dass in den Ländern, die die fossilen Ressourcen besitzen, diese schneller extrahiert werden, um der Marktvernichtung für diese Produkte zuvorzukommen.
Werden Stromspeicher das Problem lösen?
Statt Konsequenzen aus den offenkundigen Schwächen des Stromwendeprojektes zu ziehen und umzusteuern, verstärkt man den Ausbau der Erneuerbaren vor allem im Windenergiebereich.
Warum? Weil man glaubt, den “Zappelstrom“ bei der Windenergieeinspeisung durch sogenannte Stromspeicher glätten zu können. Aber Energieversorgung ist nicht eine Frage von Glauben, sondern von Faktenwissen.
Will man für Windflauten Vorkehrungen treffen und dazu den erzeugten Strom aus windstarken Zeiten zwischenspeichern, so benötigte man pro Tag einer „Dunkelflaute“, in der also weder die Sonne hell scheint noch der Wind irgendwo stärker weht, eine Speicherkapazität von ca. 1,6 Milliarden Kilowattstunden ( = 1.600 GWh). Jedes Jahr gibt es allerdings – gerade im Winterhalbjahr, wenn der Strombedarf höher ist – mehrere fünftägige Dunkelflauten, und in manchen Jahren erleben wir Dunkelflauten bis zu zwei Wochen Dauer. Dies sind für den mitteleuropäischen Winter typische Wetterlagen, wenn ein stabiles Hochdruckgebiet über Mitteleuropa liegt und dabei eine geschlossene, homogene Wolkendecke die Sonne tagelang nicht auf den Boden durchdringen lässt. Solche „Inversionswetterlagen“ sind nicht nur sehr häufig, sie folgen oft auch schnell aufeinander, nur durch kurze Zeiten mit Luftaustausch und Wind unterbrochen.
In realistischeren Szenariorechnungen beispielsweise der Fraunhofer-Gesellschaft und von Peters Coll.2 werden für eine Vollversorgung mit Strom aus Wind- und Solarenergie Speicher gefordert im Umfang von 30.000 bis 270.000 GWh. Solche Forderungen sind jedoch mit heutigen physikalischen Methoden undenkbar. Derzeit stehen in ganz Deutschland insgesamt nur Pumpspeicherkraftwerke von ca. 40 GWh zur Verfügung, d.h. weniger als ein Tausendstel der benötigten Speicherkapazität. Ein weiterer Ausbau setzte topografische und hydrologische Anforderungen voraus, die in Deutschland nicht erfüllt werden können. Batteriespeicher werden die geforderte Größenordnung wegen des damit verbundenen Rohstoffeinsatzes zumindest in diesem Jahrhundert nicht erreichen können.
Die von den Energiewendemachern propagierte Power-to-Gas-Technologie ist eher ein Energievernichter als ein Speicher. Um eine Kilowattstunde aus diesem Speicher bereitzustellen, müssen zuvor fünf Kilowattstunden eingespeist werden3.
Die Bezahlbarkeit von Strom, eine wesentliche Prämisse für die Energiewende, würde somit völlig ad absurdum geführt.
Was könnte man tun?
Die Vermeidung von klimaschädlichen Gasen muss endlich so erfolgen, dass für die eingesetzten Mittel, die ja begrenzt sind, ein maximaler Nutzen erzielt wird. Alles andere ist Verschleuderung von Ressourcen. Mit einem immensen Aufwand erreicht Deutschland keinerlei Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Deutschland versucht, eine nationale Klimapolitik innerhalb Europas durchzusetzen und nimmt dabei weder auf die Kosten der Emissionsvermeidung Rücksicht noch auf die Tatsache, dass nationale Maßnahmen innerhalb der europäischen Klimapolitik ohne jeden zusätzlichen Nutzen sind. Deutschland setzt ausschließlich auf die Förderung erneuerbarer Energien, Europa setzt dagegen auf den (ökologisch allein wirksamen) „Emissionshandel“ (Prof. Joachim Weimann).
Emissionshandel bedeutet ja, dass die Anzahl der in Europa (bereits) ausgegebenen Emissionsrechte (Zertifikate) laufend nach den Vorgaben der Europäischen Kommission jedes Jahr ausgegeben und von Jahr zu Jahr um eine vorher vereinbarte Anzahl vermindert wird. Beim Handel mit Emissionsrechten bildet sich ein Marktpreis, der dazu führt, dass derjenige, der dies am kostengünstigsten kann, seine Emissionen verringert. Anschließend verkauft er seine nicht mehr benötigten Emissionsrechte an diejenigen, für die es sich noch lohnt, teure Emissionsrechte zu nutzen usw. Mit dem niedrigsten Einsatz wird der größte ökologische Nutzen erzielt. Fördermittel können den Prozess erleichtern und die Entwicklung neuer wirksamer zukunftsfähiger Technologien beschleunigen. Alle Maßnahmen, die am Emissionshandel vorbei versuchen, durch direkte politische Eingriffe in Technologie und Wirtschaftsabläufe Emissionen zu verringern, erzeugen nur volkswirtschaftliche Kosten, ohne aber Emissionen zu verringern.
Würden allein den öffentlichen Haushalten aus der EEG-Umlage zufließenden Mehrwertsteuereinnahmen von ca. 5 Milliarden Euro pro Jahr für die Forschung an neuen Energietechnologien eingesetzt, würde dies sehr wahrscheinlich einen Boom in der Forschung auslösen, die einseitige Verengung der Politik auf Windkraft und Photovoltaik beenden und neue Zukunftsfelder und Lösungsansätze eröffnen.
Gebetsmühlenhaft wird von der Bundesregierung behauptet, die Energiewende sei ein Exportschlager und ein gutes Beweis dafür, dass wir im Umweltschutz in Deutschland ein Vorbild für die Welt seien. Diese Behauptung ist ein klassisches Beispiel für sog. Fake-News. Trotz großer politscher Anstrengungen erfüllte sich die Hoffnung nicht, dass andere Länder dieses deutsche Modell in nennenswerter Zahl übernehmen. Einfach deswegen, weil es nicht überzeugt!
Daher bleibt auch der volkswirtschaftliche Nutzen aus einem Exportboom deutscher EE-Technologien wohl eine Fiktion.
Wenn es nun keine Rechtfertigung gibt, dieses System fortzusetzen, warum wird es nicht geändert?
Die Antwort ist simpel. Weil es leider einige wenige Gruppen gibt, die davon so stark profitieren, dass sie vielen gutmeinenden Bürgern diese Zusammenhänge bewusst vorenthalten und Ihnen – auch über Parteiprogramme – vorgaukeln, sie leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Rettung des Weltklimas.
Was treibt dann die Energiewende? Wer sind die Profiteure?
Interessierte Gruppen haben bewusst die Angst der Menschen vor der Klimakatastrophe genutzt, um über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ein Subventionsmodell zu schaffen, das inzwischen bisher unvorstellbare Dimensionen angenommen hat. Über sog. Bürger-Beteiligungs-Modelle versucht man, immer mehr Bürger in dieses Subventionsmodell hineinzuziehen, um es politisch ohne Rücksicht auf die Verlierer der Entwicklung abzusichern und weiter auszubauen.
Kann ein Geschäftsmodell, bei dem die mittleren Erzeugerkosten für ein Produkt ein Mehrfaches des für das Produkt zu erzielenden Marktpreises sind überhaupt erfolgreich sein? Ja es kann! Es kann sogar entlang einer „Wertschöpfungskette“ eine ganze Reihe von Nutznießern produzieren. Man schließt einfach die Deckungslücke zwischen Verkaufspreis und Herstellungskosten per Gesetz, indem man die Verbraucher, die nachweislich keinen Nutzen, sondern nur Schaden von dem Produkt haben, für die Differenz zahlen lässt (Grafik 3).
Ein solches Geschäftsmodell sehen wir als ethisch nicht mehr vertretbar.
Es ist von den ausschließlichen Profitinteressen auf Subventionen getrieben. Die Frage nach der Rechtfertigung wird ausgeblendet. Der angerichtete Schaden, so glauben die Nutznießer, träfe sie nicht.
„Wertschöpfer“ sind die Hersteller dieser nutzlosen Produkte; deren Verkäufer, die sich als Projektierer bezeichnen; weiter die Land- und Waldflächenverpächter, die glauben, die Pachterträge vom Betreiber eines Windparks zuverlässig zu erhalten; Betreiber, die einen windhöffigen Standplatz für ihre Anlagen gefunden haben; ein paar bedenkenlose Anleger, die sich über Fondgesellschaften an deutschen Windpark-Projekten beteiligen; einige dienstbeflissene Beamte in den Genehmigungsbehörden, die sich eine Beförderung verdienen; einige Gutachter, die das Gut ihres Auftraggebers und damit ihr eigenes mehren wollen und nicht zuletzt die Politiker.
Sie haben das EEG auf den Weg gebracht, informieren – von den Medien unterstützt leider sowohl unvollständig als auch tendenziös – und novellieren dieses Gesetz regelmäßig. Anstatt eine europäische Klimapolitik anzustreben, sorgen sie weiterhin für die Fortdauer des Subventionssystems und ebnen den Weg der Zerstörung von Natur, Landschaften und dem friedlichen Zusammenleben der Menschen vor allem auf dem Land.
Wer sind die Verlierer?
Pro Jahr beträgt die Belastung aus der EEG-Umlage mehr als 25 Milliarden Euro – hiervon fast 12 Milliarden Euro für die Windkraft. Tendenz stark steigend! Seit dem Jahr 2000 hat sich dies bis heute zu einem Betrag von ca. 160 Milliarden Euro aufsummiert (Stand 2017). Bis 2035 wird sich diese Zwangsumlage auf über 500 Milliarden Euro addieren.
Die Belastungen aus der EEG-Umlage steigen von Jahr zu Jahr. Für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom wird jeder Stromkunde mit aktuell 6,88 Cent netto belastet und dies, obwohl mehr als 80% des verbrauchten Strom nicht aus EE- Quellen stammen. (Grafik 4).
Für jeden der ca. 82 Millionen Bundesbürger, vom Säugling bis zum Greis, beträgt die aktuelle Belastung mehr als 300,- Euro pro Jahr. Eine vierköpfige Familie verliert jährlich mehr als 1.200,- Euro an Kaufkraft.
Dies ist eine der größten Umschichtungen in der deutschen Gesellschaft durch staatliches Handeln seit der Feudalzeit. Verwunderlich ist nur, dass der Ruf nach Gerechtigkeit, den auch die Beförderer dieses Gesetzes jetzt im Wahlkampf erheben, diese Verwerfung nicht einschließt!
Der Weg zum Verfassungsgericht wurde den Verbrauchern abgeschnitten, indem man alle belastet und damit die Last „atomisiert“ hat. Je weniger finanzielle Mittel eine Verbrauchsstelle – oft Alleinerziehende oder Rentner – hat, desto härter trifft sie die Umlage. Für die Einkommensschwachen ist durch die sog. “Disproportionalität“ (d.h. den Schwächsten trifft es am meisten) die Grenze, die das Grundgesetz im Sozialstaatsprinzip verankert hat, nach Ansicht führender Verfassungsjuristen längst überschritten.
Die Industrie im Inland als Verlierer
Große Energieverbraucher (wie große Chemie-Standorte, Stahlwerke die Automobilindustrie etc.) erreichten eine Befreiung von der Umlage und konnten sich somit zu Lasten aller anderen aus dem System verabschieden. Für den Rest der Wirtschaft aber gilt die sog. „Schafottlösung“, d.h. wer zwar von den Energiekosten entscheidend abhängt, dessen Verbrauch aber gerade nicht mehr oberhalb der Grenze, an der die Befreiung greift, liegt, erhält sie nicht. Ihn „beißen die Hunde“. Betroffen ist meist das wirtschaftliche Herzstück Deutschlands, der deutsche Mittelstand. Er zahlt horrende und weiter steigende Energiekosten und wird vom Staat nicht entlastet.
Die Folge: immer mehr Industrieunternehmen verlagern in aller Stille Zukunftsinvestitionen in andere Länder und dies betrifft die Arbeitsplätze von morgen und übermorgen.
Artenschutz und Landschaften als Verlierer
Besonders große Verlierer sind weiter die Natur, die uns umgibt, und die Landschaften, in denen wir leben. “Werden wir bald ins Museum gehen müssen, um vergangene schöne Kulturlandschaften zu betrachten, beobachten wir versteinert die Hinrichtung unserer mythisch bezaubernden Landschaften und das Siechtum unserer eigenen, uns schützenden und Identität stiftenden Heimat und Natur“ beschreibt E. zu Guttenberg so nachvollziehbar das Geschehen.
Der Schutz gefährdeter Arten wird der Errichtung von Windkraftanlagen ebenso geopfert wie die letzten stadtnahen Erholungsräume für die Menschen. Die Bundesregierung hat gerade die Chance versäumt, dieser Entwicklung bei der unlängst erfolgten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes entgegen zu treten und sich für einen wirksamen Artenschutz einzusetzen. Dass nach wie vor die Regelung des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG besteht, wonach „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ eine Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG behördlich zugelassen werden kann, steht in deutlichem Gegensatz zum europäischen Recht.
Die Tötung von Individuen geschützter Arten wird in den Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen in den Amtsstuben der Immissionsschutzbehörden entschieden, die sich leider oft genug auf die von den Antragstellern in Auftrag gegebenen und bezahlten Gutachten stützen. Es ist bei realistischer Betrachtung kaum möglich, den von den Antragstellern vorgelegten Gutachten mit fachlich fundierten Gegengutachten zu begegnen, die auf eigenen Kartierungen, Zählungen, Beobachtungen und Erhebungen beruhen. Denn der finanzielle Aufwand für derartige Gegengutachten ist außerordentlich hoch. Hierdurch entsteht eine erhebliche Asymmetrie, die sich auch auf die rechtliche Beurteilung der Frage auswirkt, ob bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot vorliegt.
Dabei ist in der Wissenschaft längst gesichert, dass eine Art bereits zum Aussterben verurteilt ist, lange bevor das letzte Exemplar gestorben ist. Entscheidend ist, wie viele paarungsbereite Individuen einer bestimmten Art in bestimmten Regionen und Revieren bestimmter Größe heimisch sind und die dortigen Lebensumstände erhalten bleiben. Die offensichtlichen Schwierigkeiten in der Bestimmung dieser Gegebenheiten öffnet von grüner Politik gewünschten Pauschalurteilen und Ermessensspielräumen der weisungsgebundenen Entscheider in den Ämtern Tor und Tür.
Gefährlich ist auch die Meinung Vieler, dass man durchaus ein paar Fledermäuse und Vogelarten dem größeren Ganzen opfern könne. Jeder Biologe wird versichern, dass man nicht einfach ein paar Elemente eines Ökosystems opfern kann ohne weitgehende Auswirkungen auf die Flora und Fauna einer Landschaft in Gang zu setzen.
Der Denkmalschutz als Verlierer
Ähnlich verhält es sich mit dem Denkmalschutz, der sich nur selten gegenüber der Windenergienutzung durchzusetzen vermag. Dies dürfte sich auch künftig kaum ändern. In die gegen Ende des Jahres 2016 in Kraft getretene Neufassung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ist beispielsweise die Vorschrift aufgenommen worden, dass die Denkmalschutzbehörden bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes, d. h. nicht zuletzt der Windenergienutzung, „besonders“ zu berücksichtigen haben. Hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen ist die Regelung getroffen worden, dass die Immissionsschutzbehörde im. „Benehmen“ mit der Denkmalfachbehörde entscheidet. Dies bedeutet, dass sich die Immissionsschutzbehörde über das Votum der Denkmalfachbehörde ohne besondere Schwierigkeiten hinwegsetzen kann. Angemessen wäre es gewesen, die Genehmigungserteilung an das „Einvernehmen“, d. h. die Zustimmung der Denkmalfachbehörde zu binden. Ein derartiges Einvernehmenserfordernis besteht in manchen Landschaftsschutz- und Naturparkverordnungen zugunsten von Naturschutzbehörden, wenn es um die Errichtung von Windenergieanlagen in diesen Schutzgebieten geht.
Der gesellschaftliche Frieden als Verlierer
Wer die vorstehend aufgeführten Punkte aufmerksam gelesen hat, der wird verstehen, dass mit steigender Transparenz bezüglich der irrationalen Vorgänge im Zusammenhang mit Windkraftanlagen die gesellschaftliche Ablehnung steigt und weiter steigen wird. Verlierer ist der gesellschaftliche Frieden, denn, wo das staatliche Regelwerk einseitiger Interessendurchsetzung ohne Rechtfertigung zur Durchsetzung die Hand reicht und dazu noch die Verfahren zur Konfliktlösung verstellt, verlagert sich der Konflikt nach unten in die Bürgerschaft. Wir beobachten in unserem privaten Umfeld, wie erlebte hilflose Ohnmacht gegen politisch motivierte und bewusste Fehlentscheidungen sich zunehmend über immer schärfere Wortwahl bis zu Zorn und Wut in den Gemeinden steigern und die Dorfgemeinschaft und Stadtparlamente spalten. Der Streit geht bis in die Familien hinein.
Die Verpächter von Flächen als Verlierer
Und genau diese gesellschaftliche Ablehnung und Wut wird sich gegen diejenigen richten, die den finanziellen Vorteil genießen, während andere aus der gleichen Handlung nur Nachteile und Schaden haben. Da industrielle Windkraftbetreiber und der Staat weit weg sind, wird sich der Hass fokussieren auf den Nachbarn, der das Dorf, die Gemeinschaft, „verraten“ hat: Den Verpächter der Flächen! Dies ist kein leeres Drohszenario, genau das passiert derzeit schon überall im Lande.
„Grüne und Grafen, könnt Ihr noch gut schlafen?“ Leider müssen wir Schlachtrufe wie diese bereits auf Transparenten bei Demonstrationen sehen. Auch Fälle, in denen große Waldbesitzer den Frieden mit ihrem Dorf für Generationen verspielt haben, sind bekannt. Wie schwierig wird ein Leben, gerade im dörflichen Umfeld, wenn Stolz und Respekt der Wut und dem Hass weichen.
Das Gefährliche an dieser Entwicklung ist, dass der Eigentümer der Flächen der Bevölkerung sehr real schadet und genau davon profitiert. Die Folgen sind an einer Hand abzulesen und sie sollten nicht unterschätzt werden!
Noch einmal: Wenn nun derselbe Grundbesitz mit der Errichtung von Windkraftanlagen – als Betreiber oder Verpächter – Vorteile aus seiner Nutzung zieht, wird der Zusammenhang zwischen den physischen und seelischen Belastungen der in der Nachbarschaft lebenden Menschen und dem Gewinn, den der Grundbesitzer aus genau diesen Lasten zieht, immer offenkundiger und unabweisbar. Sein Vorteil ist des andern unmittelbarer Nachteil und oft genug auch Schaden.
Und der Schaden in den betroffenen Regionen ist enorm: Die ganze Tourismusbranche als wichtige Einnahme- und Arbeitsplatzquelle ist betroffen. Besonders betroffen ist in den Mittelgebirgen, mit ihren oft erheblichen Investitionen der Vergangenheit. Dem Wert der betroffenen Häuser und Grundstücke sinkt, die nächtlichen Ruhe wird gestört, die Belastung durch Schall und Schattenwurf schädigt die Gesundheit der Betroffenen. Der Verlust des vertrauten Landschaftsbildes mit ihren Kulturdenkmalen als Zeugen der Geschichte kommt hinzu. All dies liegt in der einen Waagschale, der geldliche Vorteil des Betreibers und Verpächters, ohne der Klimaerwärmung abzuhelfen, liegt auf der anderen. Und die Waage neigt sich immer mehr.
Die Bewohner der großen Städte, in deren Umfeld aufgrund politischen Einflusses die Windkraftanlagen fast nie errichtet werden, verlagern z.Zt. das Problem über willige Helfer in die noch unberührten Mittelgebirgslandschaften, vor allem Süddeutschlands, deren Lebensgrundlagen dauerhaft beschädigt werden. Dabei ist dort die Windhöffigkeit am geringsten. So musste es durch höhere Einspeisevergütungen und Marktprämien aufgebessert werden: Je weniger Wind, desto mehr Geld!
In vielen alten Familien wurde und wird der oft auch große Grundbesitz über Generationen weitergereicht. Die Mitwirkung an diesem heutigen Geschehen nützt dem Eigentümer vielleicht kurzfristig, langfristig gefährdet sie dieses Erbe. Die Menschen in den Dörfern und kleinen Städten haben ein langes Gedächtnis für Ihnen zugefügtes Unrecht.
Jeder Waldbesitzer, der dieses „aus dem Gleis gesprungene“ Subventionskarussell noch ausnutzt, lässt ethisches Handeln vermissen und schadet möglicherweise aber auch allen anderen Waldbesitzern. Schnell wirft man der ganzen Gruppe den Verrat an der Natur und an den Grundsätzen nachhaltiger schonender Forstwirtschaft vor. Denn nicht alles, was (noch) legal ist, ist auch legitim4.
Feindschaft, Zorn und Wut können aber nicht nur ungemütlich, sondern auch teuer werden: Die Einkommens- und Erbschaftssteuer und viele andere Lasten hat die Politik für den Grundbesitz aufgrund nachhaltiger Überzeugungsarbeit des Waldbesitzerverbandes im Hinblick auf die oft genug bestehenden Verpflichtungen zur Erhaltung von denkmalgeschützten Bauten und wegen seiner Verpflichtungen aus dem Naturschutz maßvoll gehalten.
Dies muss nicht so bleiben. Warum sollen Grundbesitzer geschont werden, die sich ohne überzeugende Rechtfertigung auf Kosten der Stromverbraucher bereichern? Und Strom gehört heute zum Leben wie das tägliche Brot: man macht das teuer, worauf keiner verzichten kann.
Schlussendlich drohen aber auch sehr direkte finanzielle Gefahren. Die meisten Verpächter wähnen sich sicher angesichts der fest zugesagten Einspeisevergütung über einen sehr langen Zeitraum. Diese ist aber alles andere als sicher!
Die Zusage der Höhe der Einspeisevergütung hat nach einhelliger Auffassung verfassungsrechtlich keinen Bestandsschutz. „Die den Windkraftinvestoren aufgrund der Regelungen des EEG zufließenden Subventionen sind verfassungsrechtlich nicht in der Weise geschützt, dass es unzulässig wäre, sie während der Laufzeit zu kürzen. Zwar ist der Gesetzgeber bei einer derartigen Kürzung an erhöhte rechtliche Anforderungen gebunden und wird sie auch nach Möglichkeit zu vermeiden suchen. Doch er kann die Kürzung letztlich durchaus anordnen“ (Prof. Dr. Hendler).
Klar ausgedrückt: Wenn die finanziellen Belastungen einer solchen Zahlung für die Staatsbürger zu einer zu großen Belastung wird, kann die Einspeisevergütung jederzeit auch wieder gekappt oder gekippt werden. Ist dies ein realistisches Risiko? Unserer Meinung nach ist dies nicht auszuschließen, wenn man sich die gegenwärtige Lage in Europa vor Augen führt: Der unsichere Status der Währungsunion mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Deutschland (Haftung für die Südeuropäer) bei einem Zusammenbruch oder dem Ausscheiden eines Landes, die Flüchtlingskrise, die schlechte demographische Entwicklung mit ihrem finanziellen Druck auf das Gesundheits- und Rentensystem und die angespannte internationale Sicherheitslage lassen die 20-jährige Garantie der Einspeisevergütung skeptisch sehen. Schon eine reduzierte Einspeisevergütung hätte – je nach Windhöffigkeit – die Insolvenz von vielen Windkraftprojekten zur Folge, in den Schwachwindgebieten wird sie zwangsläufig.
Die dann letzte Hoffnung der Verpächter, von der für den Eigentümer grundsätzlich immer bestehenden und nur i.d.R. in dem Pachtvertrag auf den Betreiber überwälzten Rückbauverpflichtung verschont zu sein, ist u.U. alles andere als sicher. Die großen Windkraftbetreiber sind Profis, die so viel Risiko wie möglich vermeiden und soweit es geht auf andere Parteien verlagern. Die Verträge mit den Verpächtern werden daher z.B. meist nur mit kleineren Tochtergesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbHs) der Konzerne geschlossen. Geht die kleinere Gesellschaft in die Insolvenz, droht keine Gefahr für die Muttergesellschaft, wohl aber dem Verpächter. Der bleibt dann nämlich auf dem Rückbau sitzen. Dies ist nur ein Beispiel eines derartigen Fallstrickes. „… so fordert die Behörde vom Investor zwar regelmäßig eine finanzielle Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Stellt sich jedoch heraus, dass der behördlich angesetzte Betrag nicht ausreicht und ist der Investor zahlungsunfähig, so sind die restlichen Kosten vom Eigentümer zu tragen“ (Prof. Dr. Hendler).
Immer wieder hat es in der Geschichte einen gold-rush gegeben. Nicht nur 1848 in Kalifornien und 1896 in Alaska am Klondyke-River oder auch der Tulpenwahn in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den Niederlanden. Jeder Goldrausch zog mit der Aussicht auf schnellen Reichtum arme Teufel und Abenteurer unwiderstehlich an und ließ sie alle Bedenken an mögliche Gefahren, Risiken und Auswirkungen vergessen. Wenige wurden reich, die meisten aber zahlten in der Folge einen viel zu hohen Preis. Wir raten zur Vorsicht: Machen Sie nicht denselben Fehler!
Windräder auf eigenen Flächen zu errichten birgt erhebliche finanzielle und soziale Risiken für Sie, die auch kommende Generationen betreffen. Vor allen Dingen würden Sie aber dadurch dem Gemeinwesen elementar schaden und dies dazu noch ökologisch völlig sinnlos.
Sollten nicht alle Waldbesitzer die immer auch gegebene soziale Verantwortlichkeit des Eigentums bedenken? Freiheit ohne Verantwortung gibt es in einem dem friedlichen Zusammenleben verpflichteten Gemeinwesen nicht.
Die Nutzung von Eigentum sollte nicht nur in Bezug auf seine Freiheit, sondern auch in seinen Auswirkungen auf andere, auf die Landschaft, die Kulturgüter, die Natur und den Mitmenschen verantwortlich betrieben werden.
Wir müssen noch einmal festhalten: Der Ausbau der Windkraft ist eine energiewirtschaftliche Sackgasse. Sie trägt zur Bekämpfung des künftigen Klimawandels nahezu nichts bei und vernichtet bereits heute Lebensräume für bedrohte Arten.
Wir, die Unterzeichner, verweigern uns dem sinnlosen, schädlichen und gefährlichen Ausbau der Windkraft im Wald!
Wir bitten auch Sie: Stellen Sie für den weiteren Ausbau der Windkraft Ihren Grund und Boden ebenfalls nicht zur Verfügung!
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1 Der Anteil von CO2 in der Luft beträgt nur 0,040%, ein deutlicher Anstieg zum vorindustriellen Niveau von 0,028 %. Der Anteil „menschengemachtes“ CO2 macht davon ca. 30 % und Deutschlands Anteil an diesen 4 % ist wiederum unter 4% (0,04 x 0,30 x 0,04 = 0,00048).
2 Dr. Björn Peters (Inhaber von Peters Coll. und Ressortleiter Energiepolitik beim Deutschen Arbeitgeberverband), „Unerledigte Aufgaben der Energiepolitik – Speicher-Dimensionierung“, Kolumne „Die Energiefrage“ Nr. 18, Deutscher Arbeitgeberverband e.V.
3 Bei diesem Verfahren würden mit heutigen Verfahren ca. 3 Kilowattstunden Windstrom verbraucht um 1 Kilowattstunde Methangas herzustellen, das dann wiederum in Gaskraftwerken zu Strom (rück-) umgewandelt werden müsste. Dabei entstehen aus ca. 1,8 Kilowattstunden Gas 1 Kilowattstunde Strom. Im gesamten Zyklus entsteht somit aus 5,4 Kilowattstunden Windstrom, die mit 5,4 x 9 Cent = 49 Cent gefördert werden wieder 1 Kilowattstunde Strom. Dazu kämen noch Investitions- und Betriebskosten für gigantische Elektrolyse- und Reforminganlagen, die nur an wenigen Jahresstunden „überschüssige“ Wind- und Solarenergie verwerten könnten und daher eine geringe Auslastung haben werden, und neue Gaskraftwerke. Die Gesamtkosten für die so erzeugte Kilowattstunde Strom läge dann bei ca. 1 €. Der an der Strombörse erzielbare Preis je KWh liegt z Zt. in der Spitze bei 6-8 Cent! Die Lücke pro kWh müsste der deutsche Verbraucher tragen, d.h. mehr als das Fünfzehnfache der heutigen Erzeugungskosten in Kraftwerken.
4 Die Unterscheidung zwischen Legalität und Legitimität gehört zu den traditionellen Bestandteilen der Staatswissenschaft (vgl. z. B. Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl. 2010, § 16 II mit weiteren Nachweisen). Abgesehen von wissenschaftlichen Nuancierungen betrifft die Legalität die Frage, ob eine hoheitliche Maßnahme mit der Rechtsordnung formal übereinstimmt, während es bei der Legitimität darum geht, inwieweit die betreffende Maßnahme von den Staatsbürgern auf der Grundlage ihrer wertorientierten inneren Einstellung als „richtig“ (gerecht, angemessen, vorbildlich) anerkannt wird.