Eine Pandemie wie durch SARS-CoV-2 bedeutet für den Betrieb von Kernkraftwerken eine spezielle Form der Personalplanung und des Personalschutzes. Die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke fordern im Abschnitt „Kriterien für das Management der Sicherheit“ von der Unternehmensführung eines Kernkraftwerkes, die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sicherzustellen und zwar derart, dass auf der Anlage stets eine ausreichende Anzahl qualifizierten internen Personals verfügbar gehalten wird, um (unter anderem) den bestimmungsgemäßen Betrieb und die Störfallbeherrschung auf allen Sicherheitsebenen zu gewährleisten [1].
Es verwundert daher nicht, wenn scheinbar besorgte Parlamentarier in der aktuellen Pandemie-Lage die Situation in den Kernkraftwerken und deren betriebliche Sicherheit hinterfragen. Die Bundesregierung gab dazu folgende Auskunft [2]:
„Die atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder sind über die jeweiligen anlagenspezifischen Vorsorgemaßnahmen informiert. Ein kontinuierlicher Austausch von Strategien gegen das Coronavirus zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder findet statt, unter anderem durch gemeinsame Telefonkonferenzen auf Ebene der Abteilungsleiter.“
„In deutschen Atomkraftwerken sind zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit betriebsorganisatorische Regelungen vorhanden. Während des Schichtwechsels ist die Schichtbesetzung auf Vollständigkeit und Mindestbesetzung hin zu kontrollieren und zu dokumentieren. Im Falle des Ausfalls eines Beschäftigten existieren Vertretungsregelungen. Sollte eine Schicht vollständig ausfallen, existieren noch weitere Schichten, die diese Arbeit übernehmen können. Die Mindestbesetzung einer Schicht ist auch vom Anlagenzustand abhängig – im Leistungsbetrieb sind die Anforderungen an die Personenzahl grundsätzlich höher als im abgefahrenen Zustand.“
Mit wie viel Personalausfall ist zu rechnen und ab wie viel Ausfällen kann der normale Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden? Dazu die Bundesregierung:
„Die aktuelle Dynamik bei der Ausbreitung des Coronavirus (SARS- CoV-2) lässt keine belastbare Prognose zum maximalen Personalausfall eines Atomkraftwerks in Deutschland zu. Die von den Betreibern der Atomkraftwerke ergriffenen Vorsorgemaßnahmen werden regelmäßig an die jeweils aktuelle Lage angepasst.
In deutschen Atomkraftwerken sind zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit betriebsorganisatorische Regelungen vorhanden. Während des Schichtwechsels ist die Schichtbesetzung auf Vollständigkeit und Mindestbesetzung hin zu kontrollieren und zu dokumentieren. Im Falle des Ausfalls eines Beschäftigten existieren Vertretungsregelungen. Sollte eine Schicht vollständig ausfallen, existieren noch weitere Schichten, die diese Arbeit übernehmen können.”
[2] Deutscher Bundestag Drucksache 19/18344 vom 27. März 2020