Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt sieht für die E-Mobilität eine Chance in den allgemeinen Akzeptanzbereich vorzurücken, wenn zum Beispiel in Supermärkten ein mobiles Ladegerät mit primärseitigem Schuko-Stecker und sekundärseitigem Typ 2 Stecker für das E-Auto, mit einer Zwischenbox zur Strombegrenzung auf 10 A (kurzzeitig 16 A) bei 1,5 mm2 Installationsleitung (230 V, 10 A Dauerlast) für 2,3 kW Ladeleistung angeboten würde. Oder bei Drehstromanschluss primärseitig 400 V CEE Steckdose bei 2,5 mm2 Zuleitung mit Strombegrenzung auf 18,5 A für 12,8 kW Ladeleistung im Dauerladebetrieb.
Die mehrheitlich anwendbare Schuko-Steckdosen-Variante mit VDE konformer 10 A Leitungsbelastung der üblicherweise in den Haushaltsinstallationen vorhandenen 1,5 mm2 Installationsleitung würde somit VDE konform 2,3 kW Ladeleistung ermöglichen.
Für den Ladebetrieb am hauseigenen Anschluss würde bei täglich mindestens 10 stündiger Beladung mit 2,3 kW der Auto-Akku mit brutto 23 kWh aufgeladen sein. Das wäre ausreichend für einen E-Auto-Fahrbetrieb über rd. 100 km Fahrstrecke. Bei einer 2 stündigen Kaffeepause wären es rd. 4 kWh für nur 20 km Fahrstrecke.
Daher würde für diese Betriebsweise die Inanspruchnahme einer Schnellladestation mit in der Regel weit höheren Stromkosten für die Aufladung nur relativ selten notwendig werden.
Bei einer vorhandenen CEE-Drehstromsteckdose mit 2,5 mm2 Installationsleistung sind die 12,8 kWh Ladeleistung ausreichend, um den Akku in 10 Stunden brutto mit 128 kWh elektrischer Energie zu laden. Ausreichend für eine Fahrstrecke von rd. 600 km bei mittlerer Fahrgeschwindigkeit.
Die niedrigere Ladeleistung dankt der Akku mit höherer Lebensdauer.
Die bisherige Werbung mit 16 A Ladestrom per Steckdose der üblichen Hausinstallation ist nach VDE unzulässig, da die übliche 16 A Absicherung der Steckdose nicht für Dauerlastentnahme an den Steckdosen nach VDE 0100 zulässig ist.
Beispiel eines 16 A – Ladekabels/Ladesteckers für Elektroautos 220 V Schuko Ladegerät Level 1