Nach einer Meldung der Jungen Union vom 12.12.2023 [1] haben Mitglieder der Jungen Union (JU) in Nordrhein-Westfalen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und insbesondere gegen die Beendigung der Nutzung der emissionsarmen Kernkraft erhoben. Auszugsweise heißt es in der Meldung:
„Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde werden sie (die Beschwerdeführer) von Prof. Dr. Michael Kotulla, Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Bielefeld und Inhaber des Lehrstuhls für Umweltrecht und Verfassungsgeschichte, vertreten.
In ihrer Argumentation stützen sich die jungen Christdemokraten im Wesentlichen auf den Klimabeschluss des BVerfG aus dem Jahr 2021. In dem Urteil, das seinerzeit von Verfassungsrechtlern als „Sensation“ beurteilt worden ist, hat das Gericht erstmals mit der Konstruktion einer „intertemporalen Freiheitsicherung“ argumentiert.
Ausgehend von dem vom Intergovernmental Panel on Climate Change errechneten Restbudget an CO2-Emissionen für Deutschland zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels hat das Gericht argumentiert, die Bundesregierung müsse schon heute die maximal emittierbaren CO2-Mengen planen und verteilen, um in Zukunft besonders drastische Freiheitseinschränkungen zu vermeiden und die künftige Freiheit durch die heutige Klimapolitik nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Ziel der Klage ist nicht, dass konkrete Kraftwerke wieder ans Netz genommen werden müssen – sondern, dass die Bundesregierung ihre Energiepolitik insgesamt überdenkt: Sie muss nach Auffassung der Beschwerdeführer die Risiken der Nutzung der Kernkraft zu den unvermeidlichen Konsequenzen des Unterlassens der Nutzung ins Verhältnis setzen und eine wissenschaftlich fundierte Abwägung treffen, ob die Risiken der Kernkraftwerke so groß sind, dass man dafür zwingend über die nächsten Jahre Millionen Tonnen CO2 auszustoßen muss. Es braucht dafür aus Sicht der Beschwerdeführer – wie im Jahr 2011 nach der Tsunami-Katastrophe in Fukushima – eine neue wissenschaftliche Kommission für eine sichere Energieversorgung, die diesen Prozess begleitet und dabei in besonderer Weise die Erfordernisse des Klimaschutzes berücksichtigt.
Dieses Ziel der Klimaneutralität wurde nach Überzeugung der Christdemokraten im gesetzgeberischen Prozess bei der endgültigen Beendigung der Nutzung der Kernkraft im Jahr 2022 nicht hinreichend berücksichtigt. Die Ampel-Koalition hat es versäumt, dem verfassungsrechtlichen Gebot der größtmöglichen Reduktion des CO2-Ausstoßes nachzukommen und die Entscheidung zur Beendigung der Nutzung der Kernkraft noch einmal neu abzuwägen. Dies führt derzeit zu einer unverhältnismäßig starken und unnötigen, vorverlagerten Aufzehrung des verbleibenden deutschen CO2-Restbudgets und geht zwangsläufig mit einer Gesundheits- und Freiheitsgefährdung gerade junger Menschen einher.
Verfassungsrechtlich gibt es keinen Grund, aus der Kernkraft auszusteigen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit immer wieder klar die Zulässigkeit betont: der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Regelungen zu erlassen, die mit absoluter Sicherheit jegliche Grundrechtsgefährdungen ausschließen, da das jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik unmöglich machen würde. Es darf ein theoretisches Restrisiko verbleiben. Die deutschen Kernkraftwerke sind ihrer Bauart nach ganz besonders sicher, im internationalen Vergleich relativ jung und wurden bis zuletzt von den sehr fähigen Aufsichtsbehörden sehr engmaschig kontrolliert – sie haben damit die Anforderungen des Verfassungsgerichts erfüllt.
Neben dem Atomgesetz greifen die Beschwerdeführer das LNG-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Laut einer Studie der Deutschen Umwelthilfe würde allein die Nutzung der Kapazität von 7 der 11 geplanten LNG-Terminals drei Viertel des deutschen CO2-Restbudgets verbrauchen. Die Pläne aus dem LNG-Gesetz sind damit massiv überdimensioniert und enorm klimaschädlich.
Durch die ideologische Ablehnung der Kernkraft in Deutschland insbesondere durch die Grünen hat Deutschland in den letzten Jahrzehnten viel wissenschaftliches Potenzial verloren. Jetzt gilt es, zumindest die jüngst vom Netz gegangenen Kernkraftwerke und das noch vorhandene Know-how zu sichern. Dass mehrere stillgelegte Kernkraftwerke mit überschaubarem technischen und finanziellen Aufwand wieder ans Netz zurückkehren könnten, hat jüngst eine Studie aufgezeigt, die auch der Bundesregierung bekannt ist. Zum Schutz des Klimas und zur Stabilisierung der angeschlagenen deutschen Industrie ist daher die Rückkehr zur Nutzung der Kernenergie geradezu geboten.“