Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf

Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2045 „Klimaneutralität“ zu erreichen*), lässt Verbotenes plötzlich wieder möglich erscheinen. Ohne einen deutlichen Ausbau der CO-Speicher bleibt ein klimaneutrales Europa außer Reichweite.

 Noch in 2021 wurde der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag, die CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität zu ermöglichen, von allen Parteien im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt [1]. Dabei hatte die Bundesregierung selbst in einem Evaluierungsbericht die Anwendung des CO2-Speicherungsgesetzes sowie „die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte zur CCS-Prozesskette summarisch dargestellt und herausragende Projekte exemplarisch erläutert“ [2].

Nunmehr billigte die Bundesregierung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2-Speichergesetz), wodurch das Verbot aufgehoben wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist die Speicherung im Untergrund der Nordsee.

Das Gesetz soll in erster Linie Industriebetriebe begünstigen, deren Herstellungsprozess zwangsläufig mit CO2-Emissionen verbunden ist, die sich nach Stand der Technik nicht oder kaum vermeiden lassen. Es soll auch für Erdgas-Kraftwerke gelten, nicht aber für Kohlekraftwerke.

Die CO2-Speicherung, auch CCS (Carbon Capture and Storage) genannt, ist in Deutschland seit Langem wegen Sicherheitsbedenken umstritten. Klimaschützer fürchten zudem, dass der Ausbau erneuerbarer Energien und sauberer Technologien gebremst werden könnte, wenn das CO2 im großen Stil unter der Erde gelagert werden darf. Die Technologie gilt unter anderem als sehr teuer und kaum im großen Maßstab anwendbar.

Das Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe [3] schätzte, dass zwischen zwei bis acht Milliarden Tonnen CO2 in den ausgeschöpften Öl- und Gasfeldern des deutschen Teils der Nordsee deponiert werden könnten. Zum Vergleich: Derzeit werden in Deutschland rund 660 Millionen Tonnen CO2 emittiert.

Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes [4] existieren alle Komponenten integrierter CCS-Systeme bereits. In bestimmten Industrieanwendungen (z.B. bei der Düngemittelproduktion) wird CCS schon angewandt; insbesondere aber bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung ist CCS ein schon länger eingesetztes Verfahren. Dabei wird vor allem abgeschiedenes CO aus Erdgas im Zuge der Erschließung von Erdgasfeldern oder bei Flüssigerdgas-Projekten (Liquefied natural gas – LNG) dann für die Erdölförderung verwandt, um so eine bessere Viskosität des Erdöls durch die CO-Verpressung zu erhalten und es so besser und erschöpfender fördern zu können.

Geologische Speichermöglichkeiten für CO2, Quelle: IPCC [5]

Für die Wissenschaft scheinen, so der Wissenschaftliche Dienst [4], die zunächst grundsätzlichen Fragen zum Transportund zur geologischen Speicherfähigkeit tendenziell geklärt.  So gilt prinzipiell, „dass Gase sehr lange im tiefen Untergrund gespeichert werden können. Die Erdgaslagerstätten, welche heute weltweit genutzt werden, sind meist vor Millionen von Jahren entstanden und haben seit dieser Zeit das Gas im Untergrund fest eingeschlossen gehalten. Darüber hinaus belegen natürliche CO₂-Gaslagerstätten (z. B. in Deutschland in der Rhön, Südfrankreich), dass eine langfristige Speicherung von CO in dafür geeigneten Schichten und die Rückhaltung durch Deckgesteine effizient möglich sind.“

Basierend auf diesen Erfahrungen gehen viele Wissenschaftler davon aus, dass die Injektion und geologische Speicherung von CO₂ grundsätzlich für Mensch und Umwelt risikoarm umgesetzt werden kann.

Vor gut 20 Jahren, am 15.9.1996, startete südlich von Norwegen in der Nordsee eine Weltpremiere: Erstmals wurde im Industriemaßstab die CCS-Technologie betrieben, mit der im großen Stil CO2-Emissionen in die Atmosphäre verhindert und das CO2 dauerhaft im geologischen Untergrund gespeichert werden konnte. Die Firma Statoil begann 1996 mit CCS, um das bei der Förderung aus dem Gasfeld Sleipner freigesetzte, natürliche CO2 weitgehend aufzufangen. So wurden und werden bis zu 1 Mio. t CO2-Emissionen pro Jahr vermieden.

 

*) Unser Standpunkt: Die „Erforschung des Ursachenzusammenhangs zwischen den CO2-Emissionen fossiler Prozesse und dem Klimawandel wird seit Jahrzehnten betrieben. Sie hat bisher keinen naturwissenschaftlich belegbaren, d. h. messtechnisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen beiden Größen erbracht. Es gibt nicht eine einzige wissenschaftliche Veröffentlichung mit einem solchen Nachweis, auch nicht vom IPCC oder dem PIK. Es gibt allerdings wissenschaftliche Untersuchungen, die nachweisen, dass es einen solchen Zusammenhang nicht gibt und nicht geben kann.

 

[1] Deutscher Bundestag Drucksache 19/31019 vom 23.06.2021

[2] Deutscher Bundestag Drucksache 19/6891 vom 21.12.2018

[3]https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Nutzung_tieferer_Untergrund_CO2Speicherung/CO2Speicherung/co2speicherung_node.html

[4] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Erkenntnisse aus der Erprobung von Technologien zur CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung in Deutschland, WD 8 – 3000 – 055/18, 11 Juli 2018

[5] https://www.ipcc.ch/pdf/specialreports/srccs/srccs_summaryforpolicymakers.pdf