Fortsetzung des deutschen Endlager – Trauerspiels

„Selbst bei einem idealen Projektablauf muss damit gerechnet werden, dass das Suchverfahren erst im Jahr 2074 abgeschlossen werden kann“, heißt es in einem Untersuchungsbericht des Öko-Instituts zum Stand der Endlagersuche, der im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) abrufbar ist [1]. Wohlgemerkt: Das Suchverfahren, danach erst beginnen die zeitintensiven entscheidenden Prüf-, Eignungs- und Genehmigungsverfahren, die Klageverfahren nicht zu vergessen.

Die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlverfahren) wird in Deutschland durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 5. Mai 2017 geregelt. Die Suche nach diesem Endlager wird sich einer Regierungsstudie zufolge ohne Planungsänderungen um Jahrzehnte verzögern [1]. Das StandAG hatte für die Standortauswahl 2031 vorgegeben. Ab 2050 sollte das Endlager nach abgeschlossener Prüfung betriebsbereit zur Verfügung stehen. Eigentlich!

Durch das Standortauswahlgesetz wurde eine über 30 Jahre betriebene Endlagersuche und Endlagererkundung in Gorleben abgebrochen, obwohl keine Untersuchungsergebnisse die grundsätzliche Eignung des untersuchten Salzstockes infrage stellte. Was auch die Bundesregierung in 2000 bestätigte.

Bereits 2022 hatte das Umweltministerium eingeräumt, das Datum 2031 sei wohl nicht zu halten. In jenem Jahr wurde in der Untersuchung das Datum 2046 für den Abschluss der Standortauswahl genannt. Diese Daten sind inzwischen absolute Makulatur.

Zentrale Bestandteile des vom Öko-Institut e.V. bearbeiteten Vorhabens sind eine Analyse der für das Standortauswahlverfahren geltenden Rahmenbedingungen sowie die Erstellung eines Projektablaufplanes für das Gesamtverfahren. Der im Vorhaben erarbeitete Projektablaufplan zeigt auf, dass das Standortauswahlverfahren auf Basis der betrachteten Randbedingungen deutlich länger für die Festlegung eines Standortes benötigen wird als im StandAG mit dem Jahr 2031 angestrebt. Die Vorhabenträgerin BGE hatte Ende 2022 einen Zeitbedarf von bis zu 2068 abgeschätzt, dabei aber noch nicht alle Verfahrensschritte einberechnet. Die hier vorliegenden Ergebnisse stellen erstmals alle Verfahrensschritte dar und ermitteln rechnerisch einen zusätzlichen Zeitbedarf von bis zu sechs Jahren [1].

Deutschland war einst führend in der Endlagerforschung und mit der Salzstockerkundung in Gorleben dem Ziel der Endlagerung bereits sehr nahe. Mit dem Wechsel der Bundesregierung in 1998 gab es kurz darauf eine Endlager-Moratorium, „das Rad wurde neu erfunden“ und die Hoffnung auf ein baldiges Endlager löste sich im Nebel auf. Unsere pessimistische zeitliche Voraussage der Endlagerplanung in unseren Berichten auf dieser Webseite wurden vollauf bestätigt. Wir bleiben dabei: Wenn sich an der vom StandAG vorgegebenen Planung keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden, wird Deutschland in diesem Jahrhundert über kein betriebsbereites Endlager für hochaktive Abfälle verfügen.

Erkundungsbergwerk im Salzstock am Standort Gorleben. Quelle: [1]

Überdies ist und bleibt die Standortsuche brisant, da ein solches Lager in Deutschland erfahrungsgemäß auf heftigen Widerstand im jeweiligen Bundesland und der Region treffen wird, trotz aller Einbindung der Öffentlichkeit in die Standortsuche.

Die ungelöste Endlagerung war das immer wieder vorgeschobene Argument gegen die Kernenergienutzung. Es sollte nicht wundern, wenn es genau deshalb weiter gepflegt wird, auch wenn der Ausstieg aus der Kernenergie bereits vollzogen ist.

Bislang lagert der hochradioaktive Abfall aus den stillgelegten Kernkraftwerken (KKW) in Zwischenlagern, meist an KKW-Standorten, deren Genehmigungen vor 2050 auslaufen.  Von der obertägigen Zwischenlagerung sämtlicher Arten radioaktiver Abfälle scheint offenbar nicht (mehr) die Gefahr auszugehen, vor der vor Jahren von Politikern stets gewarnt und auf schnellst mögliche untertägige Endlagerung gedrängt wurde. Aber die Politiker haben seither gewechselt und angesichts oben genannter Zeitspanne wird es noch viele weitere Wechsel geben, die neue Ideen einbringen. Ein open-end-Verfahren also. Die Bundesregierung sich auf Klagen einstellen müssen, wenn die Genehmigungsverlängerungen für die Zwischenlagerung nicht rechtzeitig vorliegen.

Wie geradezu problemlos sich die Endlagerung von hochaktiven Abfällen lösen lässt, haben uns Schweden und Finnland vorgemacht.

[1] https://www.base.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BASE/DE/2024/forschung-pasta.html