Die staatliche Förderung für Erneuerbare Energien erreicht in diesem Jahr laut den Wirtschaftsforschern vom RWI mit 23 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Dieser liegt deutlich über den Prognosen der Bundesregierung. Die Finanzierbarkeit der Energiewende wird immer prekärer.
Zur Erinnerung: „Ziel des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.“ Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Dabei soll „der Ausbau der erneuerbaren Energien stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen“.
Bis 2022 wurden die Förderungskosten in Form der EEG-Umlage*) auf den Strompreis aufgeschlagen. Mit der EEG-Umlage wird die Differenz ausgeglichen zwischen den Kosten, die bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen und den Erlösen, die mit dem so erzeugten Strom erzielt werden. Seit 2023 wird die Umlage aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Entwicklung der Einspeisevergütung zeigt die nachstehende Abbildung.
Höhe der Einspeisevergütung in Milliarden Euro für Strom nach dem EEG in den Jahren 2000 bis 2022
Für das Jahr 2024 wurde ein EEG-Finanzierungsbedarf von 10,616 Mrd. Euro ermittelt. Bereits bis Ende Juli wurde das EEG-Konto laut den Berechnungen des RWI mit 13,35 Milliarden Euro belastet. Die prognostizierten Gesamtkosten für 2024 liegen mit 23 Mrd. Euro damit deutlich über den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung von zunächst etwa elf Milliarden Euro und ihrer letzten Schätzung von 19 Milliarden Euro.
Laut RWI liegt dies unter anderem am größeren Zubau von Solar- und Windanlagen, die staatlich gefördert werden. Der Finanzierungsbedarf wird weiter steigen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist zurzeit ein Zubau von 29,9 GW Onshore-Windenergieanlagen gemeldet. Dies entspricht einem Anwachsen der Kapazität um 37% auf 86 GW.
Zum anderen führt auch der massive Ausbau der Solaranlagen bereits jetzt dazu, dass Strom an der Börse immer häufiger zu „negativen Preisen“ angeboten werden muss. Wer bei negativen Marktpreisen Strom einspeist, erhält keine Erlöse, sondern muss stattdessen Geld bezahlen. Der Staat muss den Betreibern aber dennoch den garantierten Festpreis für jede Kilowattstunde Strom überweisen. Die Differenz zu den festgelegten Vergütungen für Ökostromproduzenten müsse entsprechend höher ausgeglichen werden.
Die Ampel-Koalition plant, dass Solaranlagen Ende des Jahrzehnts insgesamt 215 Gigawatt (GW) Strom liefern können – mehr als doppelt so viel wie aktuell. Damit werden die Kosten für die Steuerzahler in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen.
„Die Ausbau-Pläne der Regierung für das Jahr 2030 sind unbezahlbar und gefährden die Stromversorgungssicherheit, nicht zuletzt, weil die Überlandleitungen noch fehlen“, so die RWI.
Auch die Bundesnetzagentur urteilte im Juli 2024 in ähnlicher Weise [2]: „Der voranschreitende Ausbau lastferner Erneuerbare-Energien-Anlagen bei gleichzeitig langen Realisierungszeiten im Netzausbau führt zu Belastungen der Übertragungs- und Verteilernetze. Da im Norden Windkraftanlagen viel Strom ins Netz einspeisen und in den südlichen Bundesländern große industrielle Lasten mit starken Stromverbräuchen angesiedelt sind, entsteht im Stromnetz ein intensiver Nord-Süd-Fluss, der die Kapazität mancher Leitungen übersteigt.“
Zur Vermeidung von Netzüberlastungen sind kostenträchtige Redispatchmaßnahmen (Netzanpassmanagement) erforderlich. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromversorgungssystems zu ergreifen. Im Jahr 2023 entstanden durch Netzengpassmanagementmaßnahmen Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro (Abb.) [3].
Quelle: statista [3]
*) Den Strom aus Erneuerbaren Energien verkaufen die Übertragungsnetzbetreiber schließlich an der Strombörse. Die Erlöse fließen auf das EEG-Konto. Weil diese Einnahmen aber niedriger sind als die Vergütungen für die Anlagenbetreiber, die Ausgaben also die Einnahmen übersteigen, gab es bis 2023 die sogenannte EEG-Umlage.
[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/erneuerbare-energien-staatliche-foerderung-100.html
[2] https://www.smard.de/page/home/topic-article/444/213590