Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energiegewinnungssystemen

Bei allen Energiegewinnungs- und Sparsystemen ist der Energieaufwand zur Herstellung solcher Systeme als auch der Energieaufwand zum Betrieb der Systeme über die Lebenszeit in Relation zum Energieertrag zu setzen.
Hierzu ist es sinnvoll, jeweils eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. Kosten in der selbigen entstehen immer durch Aktivitäten und Prozesse. Damit einhergehend werden auch immer Energien verbraucht. Deshalb kann die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung statt in Geldmenge auch in Energiemenge erfolgen. Dabei müssen die Subventionen nicht als Einnahmen verbucht werden, sondern als Kosten, da diese an anderer Stelle vorher Energien verbraucht haben. Selbst mit den Subventionen rechnet sich die Photovoltaik nicht; im Gegenteil: Es entstehen Verluste. Deshalb sind alle Arten von Subventionen Energieverschleuderungsmechanismen. Oft kommen dann die Argumente: Aber wir müssen doch im Sinne des tech. Fortschritts  …  Wie soll das denn ohne Anschubfinanzierung …  Wir brauchen Subventionen etc.. Das Problem ist, dass zwischen Subventionen und (Anschub)-finanzierung nicht unterschieden wird. Die Finanzierung eines Projekts wird durch die spätere Herstellung der Produkte aus und dem und durch das Projekt so zu kalkulieren sein, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Kapitalkosten über den Verkaufserlös als Refinanzierung erfolgt. Selbst geplante Verluste können somit im System verkraftet werden. Das Kapital (auch z.B.: „venture capital“ genannt) wird durch Investoren zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Projekts bereit sind, dieses Risiko einzugehen und damit persönlich zu haften.

Weiterlesen

Müllgebühren zur Sanierung des Haushalts?

Vor einiger Zeit besichtigte ich mit einigen Kollegen eine Müllverwertungsanlage.
Teil einer sogenannten MVA ist auch eine Müllverbrennungsanlage.
Interessant waren neben der technischen Konzeption die Emissionswerte, die exzellente Werte erreichten und dem Umweltschutz alle Ehre machten und weit unter den zulässigen Höchstwerten lagen. So die Informationen der Geschäftsführung der MVA GmbH. Darüber hinaus wurden auch betriebswirtschaftlich/ökonomisch interessante Zahlen präsentiert.
Lassen Sie mich die Daten und Fakten und deren Erkenntnisse daraus nachstehend einmal aufzeigen.
Jahresumsatz: ca. 32 Mio €
Gewinn:              ca. 5,5 Mio €
Das produzierte Gas für die Fernwärme der Stadtwerke SWB wird erheblich unter unter Marktpreis verkauft.
Dies bedeutet einen Einnahmeverlust von ca. 5 Mio €
Würde es zum Marktpreis verkauft, dann hätte die MVA GmbH einen Gewinn von mehr als 10 Mio € machen können (wettbewerblich orientierte Unternehmen sind schon mit 4% vom Umsatz zufrieden; das wären ca. 1,3 Mio €).
Die Einnahmen der MVA GmbH werden aus den Müllgebühren der Bürger Bonns und des Rhein-Siegkreises generiert. Damit subventionieren die Bürger den öffentlichen Haushalt von Bonn über ihre Müllgebühren mit ca. 10 Mio €/Jahr.
Richtigerweise müssten die Müllgebühren gesenkt werden. Man sieht, was Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand sich erlauben, und dass per Dekret festgesetzte Müllgebühren zur Abzocke der Bürger benutzt werden.
Wenn man jetzt noch weiß, dass Solar-World (Asbeck als einer der größten Nutznießer des EEG, natürlich wegen der Arbeitsplätze), so wird es diskutiert, wohl eine Größenordnung von 3 Mio € an Steuerschuld nicht zu zahlen braucht, dann wird das Perfide an diesem System deutlich.
Die Arbeitsplätze werden trotzdem nicht zu retten sein. In China bekommen 75 % der Solar-Paneelen-Hersteller , so heute (6.1.2014) in den Medien, alle Unterstützungen des Staates gestrichen. Dies ist das Zeichen, dass der „Markt“ wohl over ist.
Ich halte dies für einen Skandal der besonderen Art, zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall in unserer Republik handeln dürfte bei den vielen MVA`s, die es in Deutschland gibt.

06.01.2014
Dieter Ber

Deutschland – Schilda nun perfekt?

Ist die Energiewende schon gescheitert?

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energiegewinnungssystemen

Bei allen Energiegewinnungs- und Sparsystemen ist der Energieaufwand zur Herstellung solcher Systeme als auch der Energieaufwand zum Betrieb der Systeme über die Lebenszeit in Relation zum Energieertrag zu setzen.
Hierzu ist es sinnvoll, jeweils eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. (Beigefügt finden Sie als Beispiel für sogenannte „Erneuerbare Energien“ eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Photovoltaikanlage)
Kosten in der selbigen entstehen immer durch Aktivitäten und Prozesse. Damit einhergehend werden auch immer Energien verbraucht. Deshalb kann die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung statt in Geldmenge auch in Energiemenge erfolgen. Dabei müssen die Subventionen nicht als Einnahmen verbucht werden, sondern als Kosten, da diese an anderer Stelle vorher Energien verbraucht haben. Selbst mit den Subventionen rechnet sich die Photovoltaik nicht, im Gegenteil: es entstehen Verluste. Deshalb sind alle Arten von Subventionen Energieverschleuderungsmechanismen.
Oft kommen dann die Argumente:  Aber wir müssen doch im Sinne des tech. Fortschritts…. wie soll das denn ohne Anschubfinanzierung ….. wir brauchen Subventionen etc…
Das Problem ist, dass zwischen Subventionen und (Anschub)finanzierung nicht unterschieden wird.
Die Finanzierung eines Projekts wird durch die spätere Herstellung der Produkte aus und dem und durch das Projekt so zu kalkulieren sein, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Kapitalkosten über den Verkaufserlös als Refinanzierung erfolgt. Selbst geplante Verluste können somit im System verkraftet werden. Das Kapital (auch z.B.: „venture capital“ genannt) wird durch Investoren zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Projekts, bereit sind, dieses Risiko einzugehen und damit persönlich zu haften.
Subventionen sind dagegen als verlorene Zuschüsse zu betrachten (Es sei denn, man glaubt an das Märchen des „deficit spendings“). Davon werden wir in diesem Jahr in Deutschland ca. 160 – 170 Milliarden € haben, davon ca. 23 Milliarden für Enspeisevergütungen des EEG. (Anmerkung: Kieler Subventionsbericht: Subventionen erreichen 166,7 Mrd. Euro).
http://www.ifw-kiel.de/medien/medieninformationen/2013/kieler-subventionsbericht-subventionen-erreichen-166-7-mrd-euro

Dies geht einher mit einer ungeheuren Energieverschwendung. In einer funktionierenden wettbewerblichen Marktordnung würde dies schwerlich möglich sein. Da wir diese nicht mehr haben,  stattdessen mittlerweile eine ökosozialistische Planwirt-schaftsdiktatur bei uns vorherrscht, gehen wir sehenden Auges in eine neue Ordnung in unserer Republik, die weder mit der wettbewerblichen Marktordnung, noch mit unseren Verfassungsgrundsätzen konform geht.
Wenn also Energien unsinnigerweise verschleudert werden, so sind natürlich alle verbalen Anstrengungen zur Energieeinsparung lediglich eine Farce und nur vordergründig als Feigenblatt für die hohe Zahl an Unwissenden zu gebrauchen. Selbigen wird immer indoktrinierender, durch die augenscheinlich gleichgeschalteten Medien, die Klimalüge als Wahrheit verkauft. Das Spurengas CO2 ist kein „Gift“ sondern für Pflanzenwachstum und Photosynthese unbedingt notwendig. (Siehe hier: www.klimamanifest-von-heiligenroth.de  und die Studie von KE-Research „Energiepolitik im Konzeptnebel“ als Langfassung: www.ke-research.de/downloads/Konzeptnebel.pdf oder als Kurzfassung: www.ke-research.de/downloads/KN-Summary.pdf ) Damit sind alle Maßnahmen für den „Klimaschutz“ die mit CO2-Emissionen begründet sind nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv und Beihilfe zur Zerstörung von Natur und Umwelt. Das schreddern von Vögeln und der Kahlschlag von Wäldern durch Windkraft-anlagen bei gleichzeitig produziertem Infraschall ist für Mensch und Tier äußerst gesund-heitsschädlich. Abgesehen davon, das dass Klima nichts anderes ist als das statistische Mittel des Wetters der letzten Jahrzehnte an den unterschiedlichsten Orten auf dieser Erde. Das Wetter können wir nicht ändern und ein statistisches Mittel können wir nicht schützen.
Hinzu kommt, dass diese „Erneuerbaren“ bei fehlender Sonne oder Wind keine Energie liefern können und damit für eine Grundlastversorgung nicht taugen; aber andere herkömmliche Kraftwerke „stand-by“ zur Verfügung stehen müssen.
Das EEG (Energieeinspeisegesetz) ist ohne wenn und aber abzuschaffen und dies zum Wohle von Mensch, Tier und Natur und unserer Volkswirtschaft.
Müssen wir uns nicht die Frage stellen, warum ein solches Gesetz geschaffen wurde? Welche Absichten stecken dahinter? Kann nicht jedermann mittlerweile erkennen, welche Schäden hier auf unsere Volkswirtschaft schon zugekommen sind und welche noch auf uns zukommen werden?
Nun soll in der EU auch noch eine gemeinsame Wirtschafts- Energie- und Finanzpolitik installiert werden? Wie soll das funktionieren? In Deutschland werden die KKW abgeschafft und rund um uns herum, als auch weltweit, werden neue KKW gebaut.
Kann man sich noch des Eindrucks erwehren, daß ganz Deutschland zu einem übergroßen Schlida mutiert ist?
Ist es etwa Absicht uns zu zerstören, zu deindustrialisieren und den Morgenthauplan doch noch Wirklichkeit werden zu lassen? Wer steckt dahinter?
Dabei denke ich an die Worte von Lenin, der sinngemäß sagte „Nehmt den Kapitalisten die Energie weg, dann werdet ihr sie besiegen“.
Hat Lenin nun doch noch gewonnen und wer sind und waren seine Helfershelfer?

30.12.2013
Dieter Ber

Anlage:  Energie und Rendite vom Dach

Energie und Rendite vom Dach

Für die beigefügte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung habe ich den Dachsolarpark mit 33.624 m2 gewählt (Basisdaten entnommen aus einem Vortrag von Prof. Dr. Martina Klärle Fachhochschule Frankfurt a.M.)

Daraus ist zu entnehmen, dass bei einem Regionenfaktor von 800 ein Planverlust von ca. 360.000 €/Jahr und bei einem  Regionenfaktor von 1000 ein Planverlust von ca. 55.000 €/Jahr entsteht. Ein Unsicherheitsfaktor ist die tatsächliche jährliche Versicherungsprämie, die bei mir bekannten Anlagen in einer Größenordnung von 1€/m2/Jahr liegt. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung habe ich jedoch lediglich 30Ct/m2/Jahr angesetzt. Sollte dies zu gering angesetzt sein, so wird ein weiterer Verlust eintreten. Der gewählte Ansatz mit 1% für vorbeugende Wartung, Reparatur, Service wird bei industriellen Investitionen je nach Intervallen mit mindesten 3% bis 10% geplant.

Der Effekt, der eintreten wird, wenn die jährliche systembedingte Reduzierung von 1-2% an Minderleistung deutlich werden, ist in der Betrachtung in keiner Weise berücksichtigt. Hier wird es über die Zeitschiene erhebliche Reduzierungen an Einspeisevergütungen geben.
Zu betonen ist, dass die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus Dezember 2008 und eine Einspeisevergütung mit 43,01 Cent/ KWh zu grunde gelegt wurde. Die heutigen Sätze für Enspeisevergütungen sind erheblich reduziert worden.
Weiterhin ist nicht berücksichtigt, das nach Ende der Vertragslaufzeit von 20 Jahren, die Anlagen als Sondermüll zu entsorgen sind. Rückstellungen sind in der Wirtschaftlichkeits-betrachtung nich enthalten.

30.12.2013

Dieter Beer