EVU können Entschädigungen einklagen – Atomgesetz in Teilen nicht verfassungskonform

Zum besseren Verständnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6.12.2016 ein kurzer Blick auf die Vorgeschichte:

In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 „respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet zu beenden.“

Für jede einzelne Anlage wird in der Vereinbarung festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem 01.01.2000 bis zu ihrer Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge). Die Berechtigung zum Betrieb eines Kernkraftwerks (KKW) endet, wenn die vorgesehene bzw. durch Übertragung geänderte Strommenge für die jeweilige Anlage erreicht ist. Für jede Anlage wird auf der Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs die ab dem 01.01.2000 noch verbleibende Restlaufzeit errechnet.

Auf der Grundlage der Vereinbarung beschloss der Bundestag am 14. 12. 2001 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie. Aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Restlaufzeiten für die deutschen Reaktoren hätte das erste Kernkraftwerk voraussichtlich 2003 und das letzte 2021 vom Netz gehen müssen.

Weiterlesen

England forciert Ausbau der Kernkraft

Am 15. September stimmte die britische Regierung unter Theresa May dem Kernkraftwerksneubau Hinkley Point C nach einer Neubeurteilung des Projektes zu.

Bemerkenswert ist: Die britische Regierung betrachtet Kernkraftwerke als wichtige Technologie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung. Der Ausbau der Kernenergie soll den Verzicht auf Kohlekraftwerke erleichtern und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie einhergehen.

Interessant: Nicht Großbritannien wird den Ausbau stemmen, sondern die französische Elecricite de France (EDF) zusammen mit der China General Nuclear Power Group (CGN). Beide Unternehmen unterzeichneten zusammen mit der britischen Regierung am 3. Oktober 2016 die Verträge zum Bau von zwei EPR-Einheiten am Standort Hinkley Point in der Grafschaft Somerset. Jede EPR-Einheit wird eine Leistung von 1600 Megawatt haben. Die Baukosten werden auf 18 Milliarden britische Pfund geschätzt. CGN ist mit einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Der Baubeginn ist für Mitte 2019 geplant. Nach der für 2025 erwarteten Inbetriebnahme soll Hinkley Point C 7% des britischen Stroms liefern und 60 Jahre am Netz bleiben. Der Bau schafft während der Bauzeit 25.000 Arbeitsplätze in Somerset.

Weiterlesen

Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher

– Kommentar zum Kommissionsbericht –

Am 5. Juli 2016 übergab die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren nahezu 700 Seiten starken Abschlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Bundesumweltministerin. Der Titel des Berichtes: „Verantwortung für die Zukunft. Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes“. Einrichtung und Aufgabe der Kommission beruhen auf dem Standortauswahlgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Will der Staat überhaupt noch ein Endlager für hochradioaktive Abfälle? Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

Weiterlesen

Kommt bald eine Strafsteuer auf Bier und Sekt?

Zur Diskussion um Strafsteuer auf Fleisch erschien am 15. September 2016 im General-Anzeiger der nachstehende Leserbrief von Dr. Rainer Six:

Der deutsche Bauernverband lehnt eine höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch und Milch ab, die indirekt als Strafsteuer erhoben werden soll. Der Vorschlag wurde von “Beratern“ der Bundesregierung gemacht, weil bei der Produktion von tierischen Produkten klimaschädliche Gase verstärkt freigesetzt werden. Dann sollte man aber auch folgerichtig Hülsenfrüchte (jedes Böhnchen gibt ein Tönchen), Zwiebelgewächse und Kohlsorten mit einer derartigen Strafsteuer belegen. Ebenso sollte das für kohlensäurehaltige Getränke, wie Limonaden, Bier und Sekt gelten, da aus diesen Kohlendioxid entweicht. Auch der Mensch sollte das Atmen einstellen, bzw. reduzieren, da ein Mensch pro Tag im Durchschnitt 2 kg Kohlendioxid pro Tag abgibt. Auf ein Jahr bezogen sind das über 700 kg Kohlendioxid pro Person, entsprechend 60 Millionen Tonnen pro Jahr bei 82 Millionen Bürger in Deutschland.

Betrieb von Kohlekraftwerken bleibt unverzichtbar

Im General – Anzeiger vom 21. September 2016 erschienen die folgenden beiden Leserbriefe von Dr. Rainer Six und Dr. Klaus Tägder zum GA – Artikel „Abschalten und was dann?“

Dr. Rainer Six:
Mehr als eine dreiviertel Seite wurde bedruckt, um mitzuteilen, dass bis zum Jahr 2022 der letzte Atommeiler vom Netz genommen und damit die Kernkraftnutzung in Deutschland beendet wird. Die wichtige Frage nach dem danach, blieb jedoch unbeantwortet. Die genannten, noch am Netz befindlichen 8 KKW haben eine Gesamtleistung von über 10.000 MW (10 Millionen Kilowatt) und sind in der Lage, rund 25 Millionen Haushalte rund um die Uhr mit Strom zu versorgen. 5.000 Windkraftanlagen (2 MW/WKA) hätten zwar diese Kapazität, können diese aber nur nutzen, wenn der Wind optimal weht und liefern nichts bei Windstille. Windkraftnutzung in Deutschland liegt im Durchschnitt unter 20% der Leistungskapazität. Rechnerisch müssten dann fünf mal so viele, nämlich 25.000 WKA zur Verfügung stehen. Dennoch liefern auch diese bei der in Deutschland weitgehend einheitlichen Wetterlage bei Flaute keinen Strom, so dass fossile Kraftwerke als Reservekraftwerke zur Verfügung stehen müssen.

 

Dr. Klaus Tägder:

Die im Titel gestellte Frage „Abschalten und was dann?“ blieb im nachfolgenden Artikel leider unbeantwortet. Darin geht es ausschließlich um die Stilllegung der derzeit noch im Betrieb befindlichen 8 Kernkraftwerke. Die Frage lässt sich leicht beantworten: Noch tragen diese 8 Kernkraftwerke zu rund 14 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Zusammen mit der Stromerzeugung aus Braunkohle (24 Prozent) und Steinkohle (18 Prozent) trugen sie in 2015 trotz des Strombeitrags von 26000 Windkraftanlagen mit 56 Prozent zur Stromerzeugung bei und zwar hauptsächlich zur Grundlastversorgung, jenes Stromes, der 24 Stunden am Tag sicher zur Verfügung steht und stehen muss. Die Leistung von Kernkraftwerken ist, besser noch als die von Kohlekraftwerken, gut regelbar und kann somit die stark und dauerhaft schwankenden Stromerzeugungen aus erneuerbarer Energie (Wind, Sonne) ausgleichen. Dazu muss man wissen: Jede Stromentnahme aus dem Netz muss wieder ergänzt werden, um die zwei wesentlichen Stromgrößen Spannung und Frequenz stabil zu halten. Was die Verfechter der erneuerbaren Energie nicht wahr haben wollen: Ein weiterer Zubau an Windkraft- und Solaranlagen wird an der Notwendigkeit der Regelung durch Großkraftwerke nichts ändern. Im Gegenteil, die Sicherheit der Stromversorgung und Netzstabilität zu gewährleisten wird mit jedem Zubau noch schwieriger als sie derzeit schon ist. Der Wegfall der kohlendioxidfreien Stromerzeugung in Kernkraftwerken kann daher nur durch Kohlekraftwerke aufgefangen werden mit der Folge weiterer Zunahme der Kohlendioxidemissionen. Wie allerdings die Bundesregierung mit der von ihr angestrebten Decarbonisierung, also nunmehr auch der Verzicht auf die Verbrennung von Kohle, Gas und Öl, die Stromversorgung sichergestellt wissen will, hat sie bisher nicht erklärt. Da es in Deutschland keine ausreichenden Stromspeicher in Form von Pumpspeicherkraftwerken geben kann und geben wird, bleibt zumindest der Betrieb von Kohlekraftwerke dauerhaft unverzichtbar. Die Decarbonisierung würde Deutschland in ein Stromversorgungschaos stürzen. Dem gegenüber gab die britische Regierung vor wenigen Tagen grünes Licht für den Bau neuer Kernkraftwerke, um im Gegenzug die Nutzung von Kohlekraftwerke reduzieren zu können.

Endlagerfinanzierung: Hop oder Top?

– Kommentar zum KFK – Bericht –

Mit der politischen Verschiebung der Endlagerplanung für Wärme entwickelnde hochradioaktive Abfälle auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geriet schlagartig die Finanzierbarkeit der Endlagerkosten ins Blickfeld der Politiker. Solange die vom Bund betriebene Endlagerplanung Gorleben Bestand hatte, war die Finanzierung durch die Endlagervorausleistungsverordnung eindeutig geregelt und bis zum heutigen Tag allem Anschein nach auch gesichert. Die Kosten haben die Abfallverursacher zu tragen, die für Planung und Errichtung eines Endlagers wie auch für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke bereits erhebliche finanzielle Rückstellungen gebildet haben. Die Endlagerkosten waren hinreichend kalkulierbar, die Zeitvorstellung bis zur Fertigstellung des Endlagers einigermaßen überschaubar, wenn durchaus auch mit Unwägbarkeiten verbunden. Sachlich fachlich war die Salzstockerkundung auf gutem Wege. 

Weiterlesen

Nukleare Entsorgung: Der Bund kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

In ihrer Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken radioaktiver Abfälle propagierten politische Entscheidungsträger bereits vor Jahrzehnten die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle durch ihren dauerhaften Einschluss in tiefen geologischen Formationen als die sicherste Entsorgung.

Eine weitere politische Prämisse besagte, um die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die den Nutzen der Kernenergie hat.

Die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken ist an die Erfüllung der von Bund und Länder getroffenen Grundsätze zur Entsorgung für Kernkraftwerke (1) gebunden. Einer dieser Grundsätze betrifft die Endlagerung. Er lautet: „Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (Gorleben) sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines Endlagers.“

Ferner: „Die oberirdischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Entsorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden spätestens zum Ende der 90er-Jahre betriebsbereit sein.“ Wir schreiben inzwischen das Jahre 2016, doch weder gibt es eine Anlage zur Sicherstellung noch ein betriebsbereites Endlager.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Errichtung und Betrieb eines Endlagers liegen allein in der Verantwortung des Bundes.

Aus heutiger Sicht ist auch folgende Bekundung aus 1980 bemerkenswert: „Es besteht Einvernehmen der Regierungschefs von Bund und Länder, dass nur für eine Übergangszeit die Zwischenlagerungsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen.“ Als Übergangszeit ist die Zeit bis zur Fertigstellung eines Endlagers gemeint. Zeiten von 30, 40 und noch mehr Jahrzehnte können schlechterdings nicht als Übergangszeiten bezeichnet werden, und an solche war sicher auch nicht gedacht. Aber um solche Zeiten handelt es sich inzwischen. Der Bund kommt mithin seinen Verpflichtungen nicht nach.

Weiterlesen

Nukleare Sicherheitskultur

Ein Überblick

Störungen in einer kerntechnischen Anlage oder die Schnellabschaltung von Kernkraftwerken erwecken in der Öffentlichkeit den Eindruck der Anfälligkeit der Anlage und ihrer technischen Unsicherheit. Schnell fallen in Medien Begriffe wie Schlamperei und Schrottreaktor bevor überhaupt Ursache und Einzelheiten des Ereignisses bekannt sind. In großer Aufmachung erscheinen Meldungen über Ereignisse, die sich bei näherer Betrachtung als Bagatellen herausstellen. Die unsichere Ursachenlage zu Beginn eines Ereignisses nutzend und Angst in der Öffentlichkeit zu verbreiten, ist eine seit Jahren praktizierte Strategie von Kernenergiegegnern.

Warum, fragt man sich, kann es überhaupt zu Störungen oder gar zu Störfällen kommen, wo doch die deutschen Nuklearanlagen zu den weltweit sichersten Anlagen zählen sollen? Dazu ein Blick auf die nationale und auch internationale nukleare Sicherheitskultur.

Weiterlesen

Weltklimarat für Kernenergienutzung

Können wir eigentlich noch klar denken? Wir hatten doch seit Jahrzehnten eine sicher funktionierende, zudem bezahlbare Stromversorgung in unserem Land. Jetzt wird sie rigoros und konzeptlos für extrem viel Geld umgebaut, für das alle Bürger aufkommen müssen. Sind wir uns der dramatischen wirtschaftlichen Folgen in all ihren Facetten bewusst? Sind Vernunft und Sachverstand in der Energiepolitik unseres Landes noch gefragt? Warum der Ausstieg aus der friedlichen Kernenergienutzung in Deutschland? Damit werden tausende, einst auf die Zukunft ausgerichtete, anspruchsvolle Arbeitplätze in den nächsten Jahren vernichtet, viele sind es bereits. Deutschland wurde mit seiner Energiewende, wie von etlichen Politikern erhofft, kein Vorbild. Im Gegenteil, das Ausland erklärt uns für verrückt, wie selbst Bundeswirtschaftsminister Gabriel feststellen musste. Weltweit wird die Kernenergienutzung ausgebaut. Aus überzeugendem Grund.

Was in deutschen Medien nicht publiziert wird: Der Weltklimarat setzt auf Kernenergie. Der International Panel on Climate Change (IPCC) unterscheidet drei verschiedene Typen von kohlenstofffreier Elektrizitätserzeugung: erneuerbare Energien, Kernenergie und das Verfeuern von fossilen Energieträgern mit Kohlenstoffabscheidung. So empfiehlt IPCC bereits in seinem Berichtsband III aus dem Jahr 2007 die Nutzung der Kernenergie und die Laufzeitverlängerung vorhandener Kernkraftwerke zur Verringerung der CO2-Emissionen (aus Authentizitätsgründen in der englischen Berichtsfassung zitiert):

„Nuclear power is therfore an effective greenhouse gas mitigation option, especially through license extensions of existing plants enabling investments in retro-fitting and upgrading. Nuclear power currently avoids approximately 2,2 – 2,6 Gt CO2/year if that power were instead produced from coal.“

Weiterlesen

Wer trägt die Kosten der nuklearen Entsorgung?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den rechtlichen Vorgaben und den daraus abgeleiteten Entsorgungsgrundsätzen zur Nutzung der Kernenergie ab, in starkem Maße aber auch von den häufigen Veränderungen der Vorgaben und Grundsätze durch erhebliche politische Einflussnahmen über die Zeitschiene der letzten Jahrzehnte. Letzteres führte im Hinblick auf die erforderlichen Rückstellungen für spätere Entsorgungsverpflichtungen dazu, dass die übliche Sorgfaltspflicht des Kaufmanns nahezu unmöglich gemacht wurde.

Ob die Rückstellungen für die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Kernenergienutzung reichen werden, ist fraglich. Die in jüngster Zeit aufgekommenen Zweifel scheinen nicht unberechtigt. Die vier großen Stromkonzerne befinden sich in einer wirtschaftlich kritischen Situation.

Weiterlesen