Die Würfel sind gefallen: Die Kohlekommission hat sich für den Ausstieg aus der Kohlekraftwerksnutzung ausgesprochen. Nicht sofort, aber mittelfristig. Der genaue Zeitplan liegt noch nicht fest. Damit ist der erste Schritt auf dem Weg zur politisch angestrebten Decarbonisierung vollzogen worden, das bedeutet den vollständigen Verzicht auf die Verbrennung jedes fossilen Energieträgers. Eine unvorstellbare Utopie, keine Kohle, kein Gas, kein Erdöl.
Der Grund: Kohlekraftwerke setzen Stoffe frei, die der Gesundheit schaden können. Staub, Ruß und Asche, Schwefeloxide und Stickoxide in der Luft sind es, die bei mangelnder Abgasreinigung vor allem Bewohner in Kraftwerksnähe belasten. CO2 soll einen Klimawandel herbeiführen.
Prof. Dr. Helmut Alt, Fachhochschule Aachen, richtete an den Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet das nachfolgende Schreiben zum Abschlussbericht der Kohlekommission:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Abschlussbericht der Kohlekommission und die Gaspipeline Nordstream 2 geben Anlass, den hier offen zu Tage tretende Mangel an Fachkompetenz bei der Besetzung solcher Kommission ernsthaft zu hinterfragen. Bereits die mit nur minimaler Fachkompetenz besetzte Ethikkommission, die im Jahr 2011 zum folgenreichen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der CO2-freien, kostengünstigen und sicheren Stromerzeugung aus Kernenergie in Deutschland führte und den Ertrag der staatlichen Forschungsstätten in Jülich und Karlsruhe, zweier hoch qualifizierter Wissenschaftlergenerationen auf dem Gebiet der Kerntechnik, die in der nachfolgenden technischen Realisierung zu den weltbesten Kernkraftwerken führte, wurde durch diese Kommission zunichtegemacht. Nun hat die ebenfalls mit nur minimaler Fachkompetenz besetzte Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) ein Arbeitsergebnis vorgelegt, dass die dort gesetzten Zielvorgaben bereits aus rein technischen, naturgegebenen Verfügbarkeitsgründen, niemals erreichen kann.
Im Rahmen des Pariser Abkommens, das im Dezember 2015 beschlossen wurde und im November 2016 in Kraft trat, vereinbarten viele OECD-Länder, eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen anzustreben, die ausreicht, um den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten. Um die globalen Temperaturen auf unter 2 °C zu halten, müssen, so die weit verbreitete Auffassung, die Treibhausgaskonzentrationen in der Erdatmosphäre auf etwa 450 ppm (Partikel pro Million) CO2-Äquivalent begrenzt werden. (Der Treibhauseffekt des vom Menschen erzeugten Kohlendioxids istwissenschaftlich nicht erwiesen und wird von zunehmend mehr Wissenschaftlern bestritten.)
Prognosen gehen davon aus, dass die CO2-Emissionen aus den Stromsektoren der OECD-Länder bis zur Mitte des Jahrhunderts um fast 90 % gesenkt werden müssten, um dem Ziel 2 °C entsprechende Reduktionen zu erreichen. Die durchschnittliche Kohlendioxidintensität des in den OECD-Ländern erzeugten Stroms von heute 430 g CO2 pro kWh müsste bis 2050 auf etwa 50 g CO2 pro kWh reduziert werden, wie OECD-NEA in ihrer Studie schreibt [1]. Bei Verfolgung dieses Ziels sind gravierende Eingriffe in das Stromsystem unvermeidbar.
Autor des nachfolgenden Beitrages: Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt, Fachhochschule Aachen
Das Bemühen zur Beeinflussung des Klimawandels durch CO2 -Emissionsminderung, ohne die Ursache der Wirkungsrelevanz abschließen erforscht zu haben, gibt Anlass, das CO2 -Minderungspotential der beiden Alternativen der Primärenergie als Antriebsenergie bei den Fahrzeugen zu ermitteln. Die relative Unkenntnis über die dominierenden Ursachen der Klimaänderung hat dazu geführt, dass die sachliche Auseinandersetzung, wie ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann, auf der Strecke geblieben ist. Schlimmer noch: Die Deutschen sind im Inbegriff, ihre noch führende Autoindustrie, zugrunde zu richten. Denn die überhastete Transformation in der Autoindustrie senkt die Wettbewerbsfähigkeit und bedroht Arbeitsplätze. Unsere Kinder werden uns zu Recht fragen, was wir uns dabei gedacht haben, wenn Klimaforschung zu weiteren und anderen als den heutigen Erkenntnissen gelangt.
Der nachfolgende Beitrag ist einem Leserbrief von Prof. Dr.-Ing Helmut Alt an die FAZ entnommen. Er ergänzt den vorangegangenen Artikel auf dieser Webseite.
Am 25.1.2019 hat die Kohlekommission beschlossen, 2038 aus der Stromerzeugung mittels Kohlekraftwerke auszusteigen, einen Tag vorher am 24.01.2019 hatte die „Natur“ beschlossen, aus der Wind- und Solarstromerzeugung auszusteigen (Abb.): Es war den ganzen Tag über, von der Nordsee bis zu den Alpen kein Wind und die Sonne schien auch nicht. In Bayern waren die Photovoltaikanlagen mit Schnee zugedeckt. Ebenso wie die Naturgesetze nicht dem Gesetzgebungsprozess im Deutschen Bundestag folgen. Wenn auch ein Zwischenrufer im Plenum auf diesen Hinweis antwortete: „Dann müsse man die Naturgesetze eben ändern“! Der Gesetzgeber sollte schon zur Kenntnis nehmen, dass die Natur deren Beschlüsse, wie diese auch immer ausfallen mögen, nicht folgt.
Leider wird im Abschlussbericht der Kohlekommission in keinem einzigen Diagramm anhand der Leistungsganglinien aufgezeigt, warum die Stromerzeugung trotz zunehmender Wind- und Solaranlageninvestments, zu Lasten aller Stromverbraucher, nicht möglich ist und ohne bezahlbare Stromspeicher auch zukünftig nicht möglich sein wird.
Es fehlte der Kommission offenbar mangels Fachwissen, an Demut zu bekennen, dass man zur Überbrückung von nur fünf Flautetage rd. 8 TWh benötigt, für die aber keine Stromspeicher verfügbar sind und auch in denkbarer Zukunft, zu bezahlbaren Kosten im Wettbewerb zu noch neu zu errichtenden Gasturbinen, nicht verfügbar sein werden. Das größte Pumpspeicherkraftwerk Europas in Goldisthal kann beispielsweise maximal 0,009 TWh bereitstellen, um dann wieder mit 30 % mehr Strombedarf, wie die bereitgestellte Strommenge ausmachte, aufgeladen zu werden.
Die Kommission hat den Ausstieg aus der Kohleverstromung für 2038 mit nur einer Gegenstimme vorabschiedet. Möglicherweise stammte diese eine Gegenstimme von einem geistigen Sohn AlbertEinsteins oder in Erinnerung an den Filmklassiker: „Die zwölf Geschworenen“. Albert Einstein sagte, als man ihm vorhielt, dass doch die überwältigende Mehrheit aller Physiker seine Relativitätstheorie für falsch hielte: „Warum sind es so viele, einer hätte genügt“.
Die Energiewende im Strombereich zielt darauf ab, die Stromversorgung einzig und allein durch erneuerbare Energien sicherzustellen, die durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz erheblich gefördert werden mit der Folge der zweithöchsten Strompreise in Europa. Windenergie- und Solaranlagen als Hauptträger der erneuerbaren Energien können – unabhängig von deren Anzahl und Leistung – Kohle,- Gas- und Ölkraftwerke dann und nur dann ersetzen, wenn Energiespeicher zur Verfügung stünden, die für mindestens 14 Tage den wetterbedingten Ausfall der Erneuerbaren kompensieren und die sichere Stromversorgung übernehmen könnten. Energiespeicher in der erforderlichen Kapazität stehen nicht zur Verfügung und wird es in absehbarer Zeit auch nicht geben, wenn überhaupt jemals. Alle Aussagen, die das Gegenteil behaupten, stehen auf tönernen Füssen. Auch das europäische Verbundsystem stünde wohl kaum zur Verfügung, wie eine Studie der BDEW belegt [3].
Erforderlich wären Energiespeicher, die mindestens 21.000 Gigawattstunden (GWh) Strom liefern könnten. Die als Energiespeicher in Deutschland vorhandenen Pumpspeicherkraftwerke liefern zusammen 40 GWh. Das mit 9 GWh größte deutsche Pumpspeicherkraftwerk befindet sich in der thüringischen Gemeinde Goldisthal. Diese Pumpspeicherkraftwerke kommen zum Stromausgleich bei kurzzeitigen Schwankungen des Wind- und Solarstroms zum Einsatz.
Fazit: Mit dem Kernenergie-Ausstieg ab 2022 können wir zur Aufrechterhaltung einer gesicherten Stromversorgung auf Kohle-, Gas- oder Ölkraftwerke nicht verzichten.
Die ARD-Reportage “Das Diesel-Desaster” *)am 7. Januar 2019, 21:45 Uhr bestätigt den Artikel vom 4. Dezember 2018 auf dieser Webseite über die Unverhältnismäßigkeit des NO2-Grenzwertes “Straße” in vollem Umfang. Der Grenzwert wird in der Reportage als absurd niedrig ausgewiesen, bei dem keinerlei Gesundheitsrisiken bestehen, die Messergebnisse seien in Teilen manipuliert und Aufstellungsorte der Messanlagen seien höchst fragwürdig. In einer Wohnung ermittelte Messwerte belegen eine um das Mehrfache höhere NO2-Konzentration bei Gebrauch eines Gasherdes. Einen erschreckenden Eindruck hinterlässt die Rechtfertigung des Grenzwertes durch die Bundeskanzlerin, die als frühere Umweltministerin den Grenzwert mit zu verantworten und als Bundeskanzlerin beschlossen hat. Dieser unverhältnismäßige Grenzwert von 4o Mikrogramm pro Kubikmeter verursacht für die Nutzer von Dieselfahrzeugen einen Schaden in Milliardenhöhe.
In dem im November 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 heißt es: „Die deutsche Klimaschutzpolitik orientiert sich am Leitbild einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer schrittweisen Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger bis 2050.“
Diese Zielsetzung ist mit der gleichwertigen Erfüllung der Maßstäbe Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit bei der Stromversorgung nicht zu erreichen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie nunmehr auch auf konventionelle Kraftwerke zu verzichten, würde die sichere Stromversorgung erheblich gefährden. Die regenerativen Energien werden, solange keine geeigneten Stromspeicher existieren – und das wird auf absehbare Zeit der Fall sein – Kohle und Gas nicht ersetzen können.
Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge. Klagen. Rechtsurteile. Dringend benötigter Umweltschutz oder blinder Aktionismus? Ist das wieder einmal eine der für Deutschland typischen Hysterien? Das Umweltbundesamt warnt vor giftigem NO2. „6.000 vorzeitige Todesfälle durch Stickstoffdioxid“, lautete eine Schlagzeile von ZEIT-Online am 8. März 2018 und beruft sich dabei auf einen Bericht des Umweltbundesamtes. Stickoxide sollen Erkrankungen wie Asthma, Allergien und Herzkreislauferkrankungen begünstigen.
Gesundheitliche Bewertung
Was sagen Experten: „Aus medizinischer Sicht ist der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m3) völliger Unsinn“, argumentierte kürzlich Alexander Kekulé, Professor für Medizinische Mikrobiologie und Virologie an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg, im Magazin „Zeit Doctor“. Die Menge des Stickstoffdioxids in unserer Luft sei weder giftig noch krebserregend. „Asthmatiker reagieren bei Werten oberhalb von 180 μg/m3mit einer leichten Schleimhautreizung. Bei Gesunden hingegen gibt es bis 1000 μg/m3 keinen messbaren Effekt.“ Die EU habe den 40 Mikrogramm-Grenzwert 1999 ungeprüft von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen. Doch er tauge nicht, um ihn auf den Straßenverkehr zu übertragen.1) Die WHO wiederum gibt seit mehr als zwei Jahrzehnten an, dass der Grenzwert im Jahresmittel 40 Mikrogramm betragen solle. Sie räumt selbst ein, dass es keine besonderen Studien gäbe, die diesen Wert belegen.
Über die Probleme der Energiewende wurde auf dieser Webseite wiederholt berichtet. Auch unser Gastautor Dr. Willy Marth lässt hieran kein “gutes Haar”.
Willy Marth, geboren 1933 im Fichtelgebirge, promovierte in Physik an der Technischen Hochschule in München und erhielt anschliessend ein Diplom in Betriebswirtschaft der Universität München. Ein Post-Doc-Aufenthalt in den USA vervollständigte seine Ausbildung. Am „Atomei“ FRM in Garching war er für den Aufbau der Bestrahlungseinrichtungen verantwortlich, am FR 2 in Karlsruhe für die Durchführung der Reaktorexperimente. Als Projektleiter wirkte er bei den beiden natriumgekühlten Kernkraftwerken KNK I und II, sowie bei der Entwicklung des Schnellen Brüter SNR 300 in Kalkar. Beim europäischen Brüter EFR war er als Executive Director zuständig für die gesamte Forschung an 12 Forschungszentren in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien. Im Jahr 1994 wurde er als Finanzchef für verschiedene Stilllegungsprojekte berufen. Dabei handelte es sich um vier Reaktoren und Kernkraftwerke sowie um die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, wo er für ein Jahresbudget von 300 Millionen Euro verantwortlich war.
Die sogenannte Energiewende ist das mit Abstand teuerste deutsche Projekt seit der Wiedervereinigung. Die Kosten der Eingliederung der ehemaligen DDR-Gebiete betrugen ca. 1.500 Milliarden Euro; für die Energiewende veranschlagt man rund das Doppelte. Inzwischen sind ca. 40 Prozent der vorgesehenen Investitionen und Desinvestitionen (Kernkraftwerke!) erledigt; die kostenträchtigen Nord-Süd-Gleichstromleitungen sind stark in Verzug.
In einer Zwischenbilanz lassen sich die schlimmsten Fehler und Irrtümer dieses Großprojekts bereits jetzt benennen. Dies soll im Folgenden für die Vergangenheit, die Gegenwart und die (absehbare) Zukunft geschehen. Es muss befürchtet werden, dass die Energiewende im kommenden Jahrzehnt – insbesondere aus technischen und energiewirtschaftlichen Gründen – vor die Wand läuft. Unter Hinterlassung gigantischer nichtrentierlicher Kosten!