Die schwedische Entsorgungsorganisation Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB) hat am 21. Dezember 2022 vom Land- und Umweltgericht eine mit Auflagen verbundene Umweltgenehmigung zur Erweiterung des geologischen Tiefenlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle in Forsmark – SFR – erhalten. Mit dem Erweitern der Anlage wird Platz für die Entsorgung kurzlebiger schwach- und mittelaktiver Abfälle aus dem Rückbau der schwedischen Kernkraftwerke geschaffen.
Endlagerung und Alternativen
Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?
Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.
Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.
Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.
NAGRA schlägt Endlagerstandort vor
Die Schweizer Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat nach eigenen Angaben [1] am 12. September 2022 Nördlich Lägern als Standort zur Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in einem geologischen Tiefenlager vorgeschlagen. Das Gebiet liegt in den Kantonen Aargau und Zürich, nordwestlich von Bülach. Dieser Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze.
Die Brennelementverpackungsanlage soll beim bestehenden Zwischenlager in Würenlingen, im Kanton Aargau, erstellt werden. Von den drei vertieft untersuchten Gebieten weist Nördlich Lägern die größte geologische Barrierewirkung, die beste Stabilität der Gesteinsschichten sowie eine hohe Flexibilität für die Anordnung des unterirdischen Lagers auf.
Seit 2018 läuft die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager, in denen radioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung zukünftig dauerhaft sicher entsorgt werden.
Endlagerung: Das “1-Millionen-Jahre”-Missverständnis
Internationale Grundlagen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle sind in der Reihe IAEA Safety Standards die “Safety Requirements No. WS-R-4 “Geological Disposal of Radioaktive Waste” aus 2006 und die “EU-Council Directive on the management of spent fuel and radioactive waste” aus 2010, um zwei Beispiele zu nennen. In keiner dieser Grundlagen wird die Forderung nach einer 1-Millionen-Jahre Sicherheit der Endlagerung erhoben.
Die 1 Millionen Jahre sind eine deutsche „Erfindung“. Auslöser war dem Vernehmen nach ein Vortrag des ehemaligen Abteilungsleiters im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, in der U.S National Regulatory Commission (NRC) zu Beginn der Bundeskanzler Schröder-Ära gewesen, in dem er – unabgesprochen mit den nuklearen Beratungskommissionen des Bundes – die Empfehlung dieser Langfristsicherheit machte. Dieser Zeitraum wird im späteren Genehmigungsverfahren in der Form, wie er in den Sicherheitsanforderungen für ein Endlager festgeschrieben ist, Probleme bereiten. Die Nachweise sind in der gebotenen Stringenz nicht zu führen. Auch geologisch nicht. Denn zum Beispiel habe sich der 240 Mio. Jahre alte Salzstock in Gorleben im Laufe seiner Geschichte nach oben bewegt, wodurch sich seine Form änderte.
Dipl.-Phys. Ulrich Waas, Erlangen erklärt, warum es dieser langen Zeitspanne nicht bedarf:
Das Erkundungsbergwerk Gorleben wird geschlossen
Die Bundesregierung wird das von ihr im Jahre 2001 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „eignungshöffig“ bezeichnete Erkundungsbergwerk in Gorleben endgültig schließen. Dies geht aus der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 14.06.2022 veröffentlichten Presseerklärung [1] hervor. Der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurde ein Rückbau-Auftrag erteilt. Die Schließung umfasse die Verfüllung von Bergwerk und Schächten unter Verwertung des Salzes der Salzhalde und den Rückbau von Tagesanlagen, soweit für diese keine anderweitige Nutzung in Betracht kommt.
Bei Endlagern für radioaktive Abfälle nichts Neues
Oder: Suchen, um nicht zu finden (FAZ 2008)
Dass die Endlagerung auch von hochradioaktiven Abfällen bei vorurteilsfreier und zielgerichteter Vorgehensweise verantwortungsvoll möglich ist, belegen die Endlagerprojekte in Finnland und Schweden. Deutschland tut sich bereits schwer mit der Endlagerung schwachradioaktiver Abfälle. Abfälle, die in einigen Staaten wie zum Beispiel Frankreich oberirdisch endgelagert werden. In Deutschland sollen sie dagegen in tiefen geologischen Formationen verbracht werden, stapeln sich seit Jahrzehnten aber in Lagerhallen, weil die für die Endlagerung verantwortliche Bundesregierung nicht in der Lage ist, ein Endlager bereit zu stellen, allen politischen Vorsätzen zum Trotz. Die Endlagerungspolitik war wiederholt unser Thema, unter anderem hier, hier, hier und hier.
Unser Gastautor Dr. Dipl. Phys. Hermann Hinsch, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Schachtanlage Asse*) im Bereich der Erforschung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle tätig, nahm einen kürzlich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erschienen Artikel zum Anlass für den nachstehenden Beitrag:
“Das Hauptargument gegen Kernenergie war immer die angeblich ungelöste Endlagerfrage. Nun sorgen vor allem die „Grünen“ dafür, dass das Thema wieder groß in die Medien kommt. Es hieß bei den Kernenergiegegnern immer, sich mit der Frage der Endlagerung zu befassen hat erst dann Sinn, wenn alle Kernkraftwerke abgeschaltet sind und damit kein neuer Abfall dazu kommt. Dieser Zeitpunkt ist nun in Deutschland gekommen und wird gefeiert.
Schließung des Bergwerkes Gorleben. 1,7 Milliarden Euro zum Fenster rausgeworfen
Letzter Akt der politischen Gorleben-Groteske: Am 17. September 2021 gab das Bundesumweltschutzministerium die Schließung des Bergwerkes Gorleben bekannt [1]. Damit wurden 1,7 Milliarden Euro zum Fenster hinausgeworfen. Bereits im „Zwischenbericht Teilgebiete Standortauswahlverfahren“ vom 28.09.2020 war Gorleben vom weiteren Auswahlverfahren wegen angeblicher Defizite im Deckgebirge ausgeschlossen worden.
Diese Aussage steht im eindeutigen Widerspruch zur Aussage der rot-grünen Bundesregierung in der Vereinbarung der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, in der es heißt:
„Die analytisch bestimmten Hebungsraten des Salzstockes lassen erwarten, dass im Hinblick auf mögliche Hebungen auch in sehr langen Zeithorizonten (größenordnungsmäßig 1 Mio. Jahre) nicht mit hierdurch verursachten Gefährdungen zu rechnen ist. Es wurden keine nennenswerten Lösungs-, Gas- und Kondensateinschlüsse im Älteren Steinsalz gefunden. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierenfunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen.“
Schweden auf gutem Weg zu einem Endlager für verbrauchte Brennelemente
Der Gemeinderat von Östhammer sprach sich am 13. Oktober 2020 für das geplante Endlager für abgebrannte Brennelemente am Standort Forsmark aus. Die endgültige Entscheidung obliegt der Schwedischen Regierung. Die im Besitz der Betreiber der schwedischen Kernkraftwerke befindliche Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB), die für Standortauswahl, Planung, Errichtung und Betrieb der Endlager in Schweden zuständig ist, hat diese Entscheidung als historisch gewürdigt [1]. Über das Endlagervorhaben berichteten wir vor drei Jahren.
Endlagerung: BGE stellt Teilgebiete vor
Zum “Zwischenbericht Teilgebiete” der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28.09.2020 erklärte die Kerntechnischen Gesellschaft in ihrer Fachinformation 18/2020:
“Wie schon länger von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angekündigt, wurde heute von der BGE der Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Es handelt sich um eine umfangreiche Studie zu potentiell für die Endlagerung geeigneten Teilgebieten in Deutschland auf Basis der vorhandenen geowissenschaftlichen Daten aus öffentlichen und privaten Quellen. Der Zwischenbericht stellt gewissermaßen die Phase 0.5 im Standortauswahlverfahren dar, an dessen Ende nach Abschluss der dritten Phase – der untertägigen Erkundung – der Bundestag über einen auszuwählenden Standort entscheiden soll.
Asse: Abfall-Rückholung gegen fachlichen Rat und Vernunft
Das ehemalige Salzbergwerk, nach Betriebsende für Forschungszwecke dort eingerichtete Versuchsendlager Asse II bei Remlingen in Niedersachsen war (wieder einmal) Thema in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [1]. Für Asse II gibt es den gesetzlichen Auftrag einer unverzüglichen Stilllegung. Hierzu wird die Rückholung sämtlicher in Asse II eingebrachten radioaktiver Abfälle gefordert. In der Mitteilung [1] heißt es: „Für die Rückholung der Abfälle seien nicht nur ein Rückholbergwerk, sondern auch der Bau einer Abfallbehandlungsanlage mit einem Zwischenlager notwendige Voraussetzungen. Der Bau des Rückholbergwerks solle nach aktueller Planung im Jahr 2023 starten. Zehn Jahre später solle mit der Bergung der Abfälle begonnen werden.“
„Ob und wieweit eine Rückholung tatsächlich machbar ist, insbesondere unter den Aspekten Zeitlimits (Standfestigkeit der Grube), Sicherheit und Strahlenschutz für die Bergleute sowie Akzeptanz seitens lokaler Bevölkerung für ein oder gar mehrere neue, in jedem Fall notwendige übertägige Zwischenläger“, war und bleibt für die KTG [2] völlig offen.