Endlager-Realisierung weiterhin mit gravierenden Unwägbarkeiten behaftet

Seit Anfang der 80er-Jahre laufen die Endlager-Planungen des Bundes, die unter den Stichworten Konrad und Gorleben bekannt sind. Heftige politische Debatten und Bürgerproteste begleiteten sie. Als tickende Zeitbomben bezeichnete man die radioaktiven Abfälle, die sich in den diversen Zwischenlagern türmten. Ihr sicherster Aufbewahrungsort sei unter Tage. Die Tiefenlagerung war geradezu eine politische Prämisse für den Betrieb von Kernkraftwerken. Gleichwohl verfügt Deutschland auch nach nunmehr 37 Jahren weiterhin über kein betriebsbereites Endlager. Entgegen früherer Jahre ist es vielmehr um das Endlagerthema in Politik und Medien aktuell deutlich ruhiger geworden.

Was ist geschehen? Besteht keine Dringlichkeit der Endlagerung mehr? Die Dringlichkeit muss man bei Betrachtung bisheriger Abläufe und künftiger Zeithorizonte der Planung offensichtlich verneinen. Der Bund lässt sich Zeit, sehr viel Zeit.

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Rückholung radioaktiver Abfälle erneut überdenken

Gastbeitrag (leicht gekürzt) von Dr. Dipl. Phys. Hermann Hinsch, ehemals tätig in der Schachtanlage Asse auf den Gebieten Auslaugverhalten von radioaktiven Abfällen, Einlagerung hochradioaktiver Abfälle und Dosimetrie, in dem er sich mit der politisch beschlossenen Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem zu Forschungszwecken eingerichteten Endlager Asse auseinandersetzt.

Dürfen Leute, die weit mehr als eine Milliarde Euro an Steuergeldern, also Geld anderer Leute, für ein angeblich der Gefahrenabwehr dienendes Projekt ausgeben wollen, auf jede rationale Begründung verzichten? Genügt da auf die Frage „warum?“ eine nichtssagende Antwort wie diese:

„Bei einem Verbleib der Abfälle im Bergwerk ist es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich, einen genehmigungsfähigen Langzeitsicherheitsnachweis zu führen.“

Dies ist die „Begründung“ für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse laut dem offiziellen Informationsblatt „Asse Einblicke“ vom 05. Januar 2019 (Herausgeber: Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE). Weit billigere Projekte im Rettungswesen oder beim Umbau gefährlicher Straßenkreuzungen werden mit der Vermeidung von Todesfällen begründet.

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Asse: Siegt der Aberglaube?

 

Dr. Hermann Hinsch nahm den Artikel “Lies rechnet bei Asse mit Kosten in Milliardenhöhe” in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 06.12.2018 zum Anlass für nachfolgenden Kommentar:

Dr. Hermann Hinsch, Diplomphysiker und promovierter Biophysiker, arbeitete unter anderem auf dem Gebiet der Strahlenwirkung und in der Schachtanlage Asse auf den Gebieten Auslaugverhalten von radioaktiven Abfällen, Einlagerung hochradioaktiver Abfälle und Dosimetrie.

Kommentar

Berichtet wird über den Besuch des “tapferen” Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies im Bergwerk Asse. Dort hat er sich der Strahlung aus den teilweise schadhaften Abfallfässern ausgesetzt und radioaktives Tritium und Radon mit der Grubenluft eingeatmet. Zwar wird gesagt, jedes strahlende Teilchen wäre gefährlich, aber anscheinend hat Lies die Grubenluft gut überstanden.

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Endlager: Finnland und Schweden zeigen, wie es geht

Die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine technisch lösbare Aufgabe. Man muss die Endlagerung nur wollen. In Deutschland ist der Bund für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlager rechtlich verantwortlich. Seit fast fünfzig Jahren ist der Bund mit dieser Aufgabe befasst, hat aber bis zum heutigen Zeitpunkt kein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorzuweisen. Schlimmer noch, seine durchaus aussichtsreiche Erkundung des Salzstockes bei Gorleben lässt er ruhen (oder gibt er sie endgültig auf?) und beginnt wieder bei null, nämlich mit der, wie es heißt, ergebnisoffenen Standortsuche, die laut Gesetz bis 2031 erfolgt sein soll. Es gibt berechtigte Zweifel, dass die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (z.B. abgebrannte Brennelemente) noch in diesem Jahrhundert realisiert werden kann. Politisch hat sich der Bund immer wieder Fallstricke in den Weg gelegt. Durch das Standortauswahlgesetz haben die Möglichkeiten der Behinderung noch zugenommen.

Für das Endlager Konrad für mittel- und schwachradioaktive Abfälle, ein ehemaliges Erzbergwerk in Salzgitter, kann trotz eines über dreißig jährigen Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsverfahrens noch kein verlässlicher Termin für die Inbetriebnahme angegeben werden.

Finnland und Schweden machen es uns vor, wie man die Endlageraufgabe zeitgerecht angeht und löst.

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Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher

– Kommentar zum Kommissionsbericht –

Am 5. Juli 2016 übergab die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren nahezu 700 Seiten starken Abschlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Bundesumweltministerin. Der Titel des Berichtes: „Verantwortung für die Zukunft. Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes“. Einrichtung und Aufgabe der Kommission beruhen auf dem Standortauswahlgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Will der Staat überhaupt noch ein Endlager für hochradioaktive Abfälle? Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

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Endlagerfinanzierung: Hop oder Top?

– Kommentar zum KFK – Bericht –

Mit der politischen Verschiebung der Endlagerplanung für Wärme entwickelnde hochradioaktive Abfälle auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geriet schlagartig die Finanzierbarkeit der Endlagerkosten ins Blickfeld der Politiker. Solange die vom Bund betriebene Endlagerplanung Gorleben Bestand hatte, war die Finanzierung durch die Endlagervorausleistungsverordnung eindeutig geregelt und bis zum heutigen Tag allem Anschein nach auch gesichert. Die Kosten haben die Abfallverursacher zu tragen, die für Planung und Errichtung eines Endlagers wie auch für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke bereits erhebliche finanzielle Rückstellungen gebildet haben. Die Endlagerkosten waren hinreichend kalkulierbar, die Zeitvorstellung bis zur Fertigstellung des Endlagers einigermaßen überschaubar, wenn durchaus auch mit Unwägbarkeiten verbunden. Sachlich fachlich war die Salzstockerkundung auf gutem Wege. 

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Nukleare Entsorgung: Der Bund kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

In ihrer Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken radioaktiver Abfälle propagierten politische Entscheidungsträger bereits vor Jahrzehnten die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle durch ihren dauerhaften Einschluss in tiefen geologischen Formationen als die sicherste Entsorgung.

Eine weitere politische Prämisse besagte, um die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die den Nutzen der Kernenergie hat.

Die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken ist an die Erfüllung der von Bund und Länder getroffenen Grundsätze zur Entsorgung für Kernkraftwerke (1) gebunden. Einer dieser Grundsätze betrifft die Endlagerung. Er lautet: „Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (Gorleben) sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines Endlagers.“

Ferner: „Die oberirdischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Entsorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden spätestens zum Ende der 90er-Jahre betriebsbereit sein.“ Wir schreiben inzwischen das Jahre 2016, doch weder gibt es eine Anlage zur Sicherstellung noch ein betriebsbereites Endlager.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Errichtung und Betrieb eines Endlagers liegen allein in der Verantwortung des Bundes.

Aus heutiger Sicht ist auch folgende Bekundung aus 1980 bemerkenswert: „Es besteht Einvernehmen der Regierungschefs von Bund und Länder, dass nur für eine Übergangszeit die Zwischenlagerungsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen.“ Als Übergangszeit ist die Zeit bis zur Fertigstellung eines Endlagers gemeint. Zeiten von 30, 40 und noch mehr Jahrzehnte können schlechterdings nicht als Übergangszeiten bezeichnet werden, und an solche war sicher auch nicht gedacht. Aber um solche Zeiten handelt es sich inzwischen. Der Bund kommt mithin seinen Verpflichtungen nicht nach.

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Wer trägt die Kosten der nuklearen Entsorgung?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den rechtlichen Vorgaben und den daraus abgeleiteten Entsorgungsgrundsätzen zur Nutzung der Kernenergie ab, in starkem Maße aber auch von den häufigen Veränderungen der Vorgaben und Grundsätze durch erhebliche politische Einflussnahmen über die Zeitschiene der letzten Jahrzehnte. Letzteres führte im Hinblick auf die erforderlichen Rückstellungen für spätere Entsorgungsverpflichtungen dazu, dass die übliche Sorgfaltspflicht des Kaufmanns nahezu unmöglich gemacht wurde.

Ob die Rückstellungen für die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Kernenergienutzung reichen werden, ist fraglich. Die in jüngster Zeit aufgekommenen Zweifel scheinen nicht unberechtigt. Die vier großen Stromkonzerne befinden sich in einer wirtschaftlich kritischen Situation.

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Keine realistische Aussicht auf ein Endlager

 

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks geht in dem vom General-Anzeiger mit ihr geführten Interview (8. Mai 2015) davon aus, dass “Atommüll” nicht vor 2050 in einem Endlager (für hochradioaktive Abfälle) eingelagert werden kann. Der Zeitraum ist viel zu optimistisch. Das wäre nicht mal dann der Fall, wenn die Entscheidung für einen Endlagerstandort bis 2031 erneut auf Gorleben fiele. Man bedenke: Das Planfeststellungsverfahren für das Endlager Konrad in Salzgitter begann Mitte der 80er Jahre, die Inbetriebnahme wird nach offizieller Verlautbarung frühestens 2022 sein. Das sind fast 40 Jahre Genehmigungsdauer und Bauzeit für ein Endlager für (nur) mittel- und schwachradioaktive Abfälle. Für die Betriebsaufnahme eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle hieß es in der Endlagerkommission bereits, nicht vor 2080. Sollte allerdings am Ende der Standortsuche die Entscheidung auf die Endlagerung statt in Salz auf Granit oder Ton fallen oder/und die spätere Rückholbarkeit der Abfälle gefordert werden, dann wäre auch 2080 wiederum zu optimistisch, denn für diese Fälle wären das bestehende, bislang auf Salz ausgerichtete Endlagerkonzept nicht anwendbar. Weder ist die auf Steinsalz ausgerichtete Jahrzehnte lange Endlagerforschung übertragbar, noch bestehen in Deutschland derart weit reichende Erfahrungen im Granit- und Tonbergbau wie im Salzbergbau. Die deutsche Beteiligung an ausländischen Endlagerforschungen an Granit und Ton wiegt den hiesigen Kenntnisstand und die Erfahrung mit Steinsalz als Endlagermedium nicht auf. Mit Granit und Ton würde die Endlagerplanung wieder ganz von vorn beginnen. Doch was völlig übergangen wird: Zwischen heute und der Standortentscheidung in 2031 liegen vier und bis 2050 mindestens acht Legislaturperioden mit überwiegend neuen Politikern und immer neuen Vorstellungen und Ideologien. Deutschland und insbesondere Ahaus, Gorleben und die Kernkraftwerksstandorte werden sich auf eine sehr lange Zeit der oberirdischen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente einstellen müssen. Die Endlagerplanung in Deutschland ist und bleibt eine “never ending story”, wofür sich kein Politiker und keine Partei ernsthaft und auf Dauer einsetzt. Gewählt wird der Weg des geringsten Widerstandes und das bedeutet, die Endlagerplanung weit in die Zukunft zu verschieben. Vergessen ist die politische Vorgabe, dass die Generation für die Endlagerung verantwortlich ist, die den kerntechnischen Nutzen hatte und vergessen auch die politische Ansicht, dass nur untertägige Endlagerung radioaktiver Abfälle die sicherste Form der Lagerung ist. Doch wahrscheinlich finden sich auch für die mit dem Endlagersuchgesetz eingeleitete neue Endlagerplanung Argumente, die “zum Wohl des Volkes” sind.

Suche nach Endlager für Atommüll wird scheitern

Aus Anlass der offiziellen Beendigung der Erkundung des Salzstockes in Gorleben und der Offenhaltung des Erkundungsbergwerkes „auf niedrigem Niveau“ dieser Leserbrief:

Man muss kein Prophet sein und erst recht kein Schwarzseher: Die erneute Suche eines Atommüll-Endlagers wird nicht nur ergebnisoffen, sie wird vor allem ergebnislos sein. Eine erneute Standortuntersuchung wird letztlich erneut am Willen des Bürgers scheitern. Der Widerstand am Standort Gorleben ist Vorbild. Das Standortauswahlgesetz ist nicht, wie der frühere Bundesumweltminister Altmaier verkündete, ein “politischer Durchbruch”, sondern vielmehr ein politisches Armutszeugnis. Der für die Bereitstellung eines Endlagers verantwortliche Staat hat es im Laufe von 37 Jahren nach der Standortbenennung Gorleben nicht einmal fertig gebracht, die Salzstockerkundung abzuschließen, obwohl die Bundesregierung im Jahre 2001 erklärte, die bislang vorliegenden Erkundungsergebnisse sprächen nicht gegen den Standort und das endgültige Ergebnis greifbar nahe schien. Stattdessen wurde die Erkundung zunächst für mindestens 10 Jahre unterbrochen und nunmehr per Gesetz komplett beendet. Sämtliche politischen Aussagen, dass die sicherste Lagerung von radioaktiven Abfällen deren Endlagerung im tiefen Untergrund sei, sind vergessen und durch das Gesetz ad absurdum geführt. Denn eine Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wird es – wenn überhaupt jemals – in den nächsten mindestens 50 Jahren nicht geben. In dieser Zeit werden 12 und mehr Regierungswechsel folgen mit neuen Politikern und neuen politischen Standort-Ränkespielen. Aber die amtierenden Politiker, und das war unverkennbar auch ihre Absicht, haben in ihrer Amtszeit das Endlager-Standortthema vom Tisch. Jedem auf Sicherheit bedachten Menschen müsste es grausen, dass nukleare Sicherheit parteipolitischer Opportunität geopfert wird.

Erschienen im General-Anzeiger am 06.08.2014