Tschernobyl Reaktorhavarie Eine Nachlese

Als Sachverständiger im Fach Radioagronomie wurde ich im neu geschaffenen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Minister Walter Wallmann im Mai 1986 beauftragt, die Auswirkung der durch die Reaktorhavarie freigesetzten Radioaktivität auf Boden, Pflanze und Nahrungskette zu beurteilen. Die Bewertung basierte auf Meßdaten der Luftüberwachung und der vor Ort gemessenen Aktivität und Isotopenanalyse, ca. 1 Woche nach dem GAU (Größter anzunehmender Unfall).

Der havarierte Reaktor Block 4, 1984 in Betrieb genommen, ist ein RBMK-Reaktor, ein Hochleistungs-Siedewasser-Druckröhrenreaktor, wassergekühlt und graphitmoderiert, eine Weiterentwicklung der Serie aus den1950-er Jahren. Sie werden zur Stromerzeugung und für militärische Zwecke (Plutoniumerzeugung) genutzt. Sie haben keine druckfeste und gasdichte Hülle und entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen internationaler Standards kerntechnischer Anlagen.

Am 25.04.1986, gegen 1.00 Uhr kam es infolge von unvorhersehbaren Verkettungen durch menschliche Fehlentscheidungen und technische Probleme zu einem GAU in dem sowjetischen Kernreaktor Block 4 in Tschernobyl. Dieser ereignete sich während eines Testbetriebs, bei dem geprüft werden sollte, ob bei einem Stromausfall und der damit verbundenen Abschaltung des Reaktors die mechanische Energie der Turbinenrotoren bis zum Anlaufen der dieselbetriebenen Notstromaggregate übergangsweise zur Strombereitstellung für den Steuerbetrieb des Reaktors ausreicht. Menschliche Bedienungsfehler und Unkenntnis der im kritischen Bereich agierenden Betriebsmanschaft führten zu dieser Katastrophe. Bereits 1985 wurde dieser Test bei Block 3 durchgeführt und durch das Abfallen der Spannung am Generator abgebrochen. Dieser Test sollte bei Block 4 im April 1986 wiederholt werden, der jedoch mit verheerenden Folgen in einem GAU endete. Vermutungen, dass bei diesem Eingriff vorrangig militärische Optionen im Vordergrund standen, kann weitgehend ausgeschlossen werden. Ein Außerkraftsetzen von Notabschaltungsmaßnahmen ist eigentlich nur im damaligen Machtbereich der Sowjetunion möglich gewesen und zeigt die Manipulationsmöglichkeit in kerntechnischen Bereichen. Deswegen ist es unverhandelbar, nach eigenem Ermessen Sicherheitsstandards festzulegen, die nicht international akzeptiert werden können. Die IAEA (Internationale Atomenergiebehörde) in Wien hat Richtlinien erarbeitet, die für alle Betreiber kerntechnischer Anlagen verbindlich sind. Die Auffassung, dass durch menschliche Fehlbedienung der katastrophale Unfall ausgelöst wurde, wird nicht angezweifelt und damit begründet, dass durch das zu späte und schnelle Einfahren der Abschalt-und Regelstäbe der unkontrollierbare Leistungszuwachs ausgelöst wurde.

Wieviel radioaktives Material in den Reaktortrümmern verblieb, kann nur näherungsweise geschätzt werden und ist mit rund 190 Tonnen Kernbrennstoff zu veranschlagen. Die gasförmigen radioaktiven Spaltprodukte (Krypton und Xenon), leichtflüchtiges Jod und Cäsium wurden größtenteils in die Atmoshäre freigesetzt und wurden entsprechend den meteorologischen Verhältnissen weiträumig verbreitet. Erst Tage später meldeten norwegische Luftüberwachungseinrichtungen einen unerklärbaren Anstieg der o.a. Radioisotope. Warum diese Meldung erst so spät in die Öffentlichkeit gelangte, ist besorgniserregend, denn die amerikanischen Aufklärungssatelliten hatten das Szenario von Anfang an dokumentiert. Diese Nachricht schlug ein wie eine Bombe. Das aus dem Stegreif entstandene Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Leitung eines Nichtfachmanns Walter Wallmann war auf eine deartige Herausforderung nicht vorbereitet. Es kam daher zu Kompetenzproblemen zwischen BMU und Innenministerium, geleitet von Minister Friedrich Zimmermann. Auch er war kein Fachmann dieser Problematik und versuchte unter dem Druck der damals sich etablierenden Antiatomkraftbewegung Gefahren und mögliche Schäden durch überstürzte Maßnahmen abzuwenden. Meine Aufgabe war es, die durch radioaktiven Niederschlag und Immisionen entstandene Kontamination auf Pflanzen, Boden und Nahrungskette zu bewerten. Bereits in den 50-er Jahren wurde diese Thematik ausführlich behandelt und aufgrund der Erfahrungen aus den beiden Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki ausführlich dokumentiert, so dass eine Abschätzung der Strahlenbelastung ohne große wissenschaftliche und technische Untersuchung möglich war. Die Beaufschlagung mit Cäsium war zwar deutlich erhöht, dennoch bestand bei den sehr niedrig vorgegebenen Grenzwerten, weit unter einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung, keine akute Gesundheitsgefährdung. Pilze und Wildtiere im Süden Deutschlands waren davon am stärksten betroffen, jedoch würde erst bei täglichem Verzehr in kg-Mengen der Strahlendosisgrenzwert überschritten. Die natürliche Strahlenexposition in Deutschland, insbesondere in ehemals vulkanischen Gebieten, Mineralwasser aus Tiefengestein, Bims als Baustoff, Langstreckenflüge und vieles mehr haben größere Strahlenwirkung als die als„belastet“ deklarierten Lebensmittel, die damals im großen Stil vernichtet wurden.

Die Notstandsgesetzgebung war der Rahmen aller wissenschaftlicher Untersuchungen und enthielt auch alle Anweisungen zum Verhalten staatlicher Organe. Durch eigenmächtiges und inkompetentes Verhalten der beiden Ministerien kam es zu einer völligen Verunsicherung nachgeschalteter Dienststellen und der Bevölkerung, die bis in die heutige Zeit wirkt und Grund für eine überzogene skeptische Haltung bezüglich wissenschaftlicher Berichterstattung ist.

Die gesundheitlichen Folgen der Tschernobyl-Reaktorhavarie wurden und werden auch heute kontrovers diskutiert und bewertet. Bei 134 Personen der Betriebsmanschaft und Liquidatoren wurde eine akute Strahlenerkrankung diagnostiziert, an der 28 verstarben. In der Bevölkerung der kontaminierten Gebiete konnte dennoch eine Erhöhung der Leukämie-, Schilddrüsen- und Brustkrebsrate nicht statistisch gesichert nachgewiesen werden. Auch andere Erkrankungen, konnten nicht eindeutig auf eine Strahlenexposition zurückgeführt werden. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die Gesundheitsvorsorge und die Lebensbedingungen sich durch intensive medizinische Betreuung nach dem Unfall erheblich verbessert haben. Die 28 Todesfälle sind darauf zurückzuführen, dass für die sofort eingesetzte Notmannschaft und später eingesetzten Liquidatoren während ihres Einsatzes unzureichende Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Bei der Reaktorhavarie durch den Tsunami in Fukushima hingegen, wurde das Reaktorgelände rechtzeitig verlassen und nach Rückgang der Wassermassen unter hohen Schutzmaßnahmen mit Sanierungsarbeiten begonnen ohne dass ein Todesfall aktenkundig wurde.

Endlager: Finnland und Schweden zeigen, wie es geht

Die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine technisch lösbare Aufgabe. Man muss die Endlagerung nur wollen. In Deutschland ist der Bund für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlager rechtlich verantwortlich. Seit fast fünfzig Jahren ist der Bund mit dieser Aufgabe befasst, hat aber bis zum heutigen Zeitpunkt kein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorzuweisen. Schlimmer noch, seine durchaus aussichtsreiche Erkundung des Salzstockes bei Gorleben lässt er ruhen (oder gibt er sie endgültig auf?) und beginnt wieder bei null, nämlich mit der, wie es heißt, ergebnisoffenen Standortsuche, die laut Gesetz bis 2031 erfolgt sein soll. Es gibt berechtigte Zweifel, dass die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (z.B. abgebrannte Brennelemente) noch in diesem Jahrhundert realisiert werden kann. Politisch hat sich der Bund immer wieder Fallstricke in den Weg gelegt. Durch das Standortauswahlgesetz haben die Möglichkeiten der Behinderung noch zugenommen.

Für das Endlager Konrad für mittel- und schwachradioaktive Abfälle, ein ehemaliges Erzbergwerk in Salzgitter, kann trotz eines über dreißig jährigen Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsverfahrens noch kein verlässlicher Termin für die Inbetriebnahme angegeben werden.

Finnland und Schweden machen es uns vor, wie man die Endlageraufgabe zeitgerecht angeht und löst.

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Kernenergie – Neubauten auf Rekordhoch

Eine Information, die in Deutschland nur höchst selten bis nie zu lesen oder zu hören ist:

Das Jahr 2016 war mit zehn neuen Kernkraftwerken mit einer Gesamtleistung von 9,1 Gigawatt das Jahr des höchsten jährlichen Leistungszubaus seit 25 Jahren1). Größten Anteil am Zubau hat China mit fünf Inbetriebnahmen von Reaktorblöcken. Überdies befinden sich aktuell ein Drittel der in Bau befindlichen Reaktoren in China. Mit 450 Anlagenblöcken und einer Bruttoleistung von 418 Gigawatt waren 2016 weltweit so viele Kernkraftwerksblöcke in Betrieb beziehungsweise betriebsbereit wie in keinem Jahr zuvor.

Ein besonderes Merkmal von Kernkraftwerken ist ihre Arbeitsverfügbarkeit. Sie lag über alle Anlagen gemittelt in 2016 bei 80,5 % und damit nur leicht unter dem Vorjahreswert (81 %). Unter den „Top Ten“ 2016 befinden sich mit Neckarwestheim II, Brokdorf und Isar2 drei deutsche Anlagen mit Verfügbarkeiten zwischen 93 und 96 %. Drei Anlagen in den USA erreichten 100 %.

Trotz eines anhaltend schwierigen Strom-Erzeugermarktes wird die Kernenergie in den USA wieder stärker als Teil eines langfristigen Energiemixes unterstützt. Dies belegt ein Statement des Energieministers Rick Perry in einem Pressegespräch im Juni dieses Jahres 2):

„Anstatt immer nur über saubere Energie zu sprechen, wird diese Regierung Taten liefern. Ich glaube, kein sauberer Energiemix ist wirklich vollständig ohne Kernenergie. Wenn wir unsere Umwelt und das Klima positiv beeinflussen wollen, gehört die emissionsarme Kernenergie ins Portfolio.“ 1)

In den USA sind derzeit 99 Kernkraftwerksblöcke in Betrieb und vier Blöcke des Westinghouse-Typs AP 1000 im Bau. Rund 80 Reaktorblöcke haben eine Laufzeitverlängerung auf 60 Betriebsjahre bekommen.

Eine Bestandaufnahme aller in Betrieb und im Bau befindlichen Reaktorblöcke weltweit, wie beispielweise im atw-Editorial 3) geschehen, belegt zwar kein extensives Wachstum der Kernenergie, wohl aber zeigt es auf einen weiterhin auf Ausbau gerichteten Trend, der sich maßgeblich in den Ländern Asiens mit hohem Bedarf beziehungsweise auch Nachholbedarf an elektrischer Energie abzeichnet.

In Deutschland wird in fünf Jahren das letzte Kernkraftwerk seinen Betrieb einstellen. Der Nuklearstrom muss künftig weitgehend von Strom aus den Kohlendioxid emittierenden Kohle- und Gaskraftwerken ersetzt werden.

 

  1. World Nuclear Association (WNA) „World Nuclear Performance Report 2017“
  2. Nuklearforum Schweiz, Medienmitteilung vom 30. Juni 2017
  3. atw Vol. 62 (2017) Heft 2, S. 80

Widerspruch der französischen Energiewende

Widerspruch der französischen Energiewende  1)

Es ist ein Widerspruch, gleichzeitig die Treibhausgas-Emissionen und den Anteil der Kernenergie an der Stromproduktion verringern zu wollen. Zu diesem Schluss kommt die französische Académie des sciences in einer Stellungnahme vom 19. April 2017 2).
Im Juli 2015 billigte Frankreichs Nationalversammlung den Gesetzesvorschlag der Regierung zur «Energiewende für ein grünes Wachstum». Die sechs Hauptziele sind die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2030 und um 75% bis 2050, die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe um 30% bis 2030, die Verringerung des Kernenergieanteils am französischen Strommix von heute 75% auf 50% bis 2025, die Begrenzung der installierten Leistung des Kernkraftwerksparks auf die heutigen 63,2 GW, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 23% bis 2020 und auf 32% bis 2030 sowie die Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50% bis 2050.

In einer Erklärung vom 19. April 2017 stellt die Académie des sciences fest, die Diskussion über Frankreichs Energiewende sei unvollständig. «Eigentlich müssen die energiepolitischen Programme die physischen, technologischen und wirtschaftlichen Einschränkungen besser berücksichtigen», heisst es. «Die gegenwärtige Debatte könnte unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern dazu verleiten zu glauben, dass durch die massive Entwicklung der neuen erneuerbaren Energien das System entkarbonisiert wird.»

Die Unbeständigkeit der Wind- und Sonnenenergie erfordere den Einsatz anderer Energieformen, um dies auszugleichen, erklärt die Akademie. «Man könnte meinen, dass die Energiebörsen auf europäischer Ebene mit dieser Situation umgehen können. Die Nächte sind indes in Europa überall zur gleichen Zeit lang und die Hochdruckgebiete sind oft bei uns und in unseren Nachbarländern gleichzeitig.»

Kernenergie als zuverlässige Bandenergie nötig
Die Akademie weist darauf hin, dass Speicherlösungen für grosse Strommengen aus neuen erneuerbaren Quellen noch nicht vorlägen oder derzeit zu teuer seien. Darüber hinaus erfordere die Zunahme der neuen erneuerbaren Energien auch eine erhebliche Ausweitung des Stromübertragungsnetzes. «Der gesunde Menschenverstand führt daher zum Schluss, dass die Erzeugung elektrischer Energie, welche die Bedürfnisse des Landes erfüllen können, eine On-Demand-Verfügbarkeit erfordert», schreibt die Académie. Eine Verfügbarkeit also, die jederzeit abgerufen werden könne und nicht volatil sei. Solange nicht genügend Energiespeicher vorhanden seien, könne kein Land auf neue erneuerbare Energien setzen, ohne Wärme- und Kernkraftwerke heranzuziehen.

Am Beispiel Deutschland zeigt die Académie auf, wie das Land durch den 2011 beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie der grösste CO2-Emittent Europas blieb. 2010 war der Kernenergieanteil an Deutschlands Stromerzeugung 22%. Sechs Jahre später betrug dieser Anteil 13% und der Anteil der neuen erneuerbaren Energien stieg auf 30%. Der Anteil der fossilen Quellen blieb jedoch unverändert 55%, da Deutschland, fossile Brennstoffe als Back-Up für die volatilen neuen erneuerbaren Energien benötigte.

Tiefe CO2-Emissionen dank Kernenergie
Frankreich hingegen sei durch seinen hohen Kernenergieanteil eine der niedrigsten Emittenten von Treibhausgasen pro Kopf der Bevölkerung: etwa drei Mal weniger als die USA und halb so viel wie Deutschland. Frankreich produziert rund 540 TWh Strom mit einem Ausstoss von 46 Mio. t CO2 pro Jahr, während Deutschland 631 TWh Strom erzeugt und insgesamt 334 Mio. t CO2 emittiert, das heisst 6,2 Mal mehr je produzierter KWh.

«Die Kernenergie ist objektiv gesehen der effektivste Weg, der Anteil fossiler Energieträger bei der Erzeugung elektrischer Energie zu verringern», lautet das Fazit der Académie. Es sei ein Widerspruch, gleichzeitig die Emissionen reduzieren und den Anteil der Kernenergie verringern zu wollen. In der Tat, zeigten viele Studien, dass der Anteil der erneuerbaren Energien 30–40% nicht übersteigen könnte, ohne dass die Stromkosten exorbitant zunehmen, die Treibhausgas-Emissionen steigen und die Versorgungssicherheit in Frage gestellt würde.

Quellen:

  1. Nuklearforum Schweiz, Newsletter E-Bulletin 26. April 2017 – 2. Mai 2017
  2. M.A. nach Académie des sciences, «La question de la transition énergétique est-elle bien posée dans les débats actuels?», 19. April 2017

Die Caritas baut keine Gaskraftwerke

Zitate zur deutschen Energiepolitik

Vorbemerkung

Die deutsche Energiepolitik der vergangenen Dekade hat eine unübersehbare Menge von Stellungnahmen, Gutachten, Artikeln, Leserbriefen, Magazinbeiträgen, Reden und Sprüchen hervorgebracht, die zumindest in Papierform schon lange nicht mehr speicherbar sind. Aber in dieser Informationsflut befinden sich doch zahlreiche Fundstücke, die verständlich formuliert, oft durch einen hilfreichen Sarkasmus verdaulicher gemacht wurden – und jeweils einen speziellen Sachverhalt interessant, knapp und fachlich fundiert kommentieren, wobei Einseitigkeit nicht unbedingt von Nachteil ist, schließlich geht es um ein Thema, bei dem Ausgewogenheit weder glaubwürdig noch möglich ist. Auf die Wiedergabe der zahlreichen Energiewende-Propagandasprüche wurde hier verzichtet, weil das die Bundesregierung kürzlich selbst mit ihrem großen Erfolgsbericht besorgt hat.
Die vorliegende Sammlung erhebt deshalb nicht den Anspruch auf politische Korrektheit, auch nicht auf Vollständigkeit, ebenso wenig auf Ausgewogenheit. Das Auswahlkriterium war Klarheit und Originalität. Dass die Energiepolitik der Regierung überwiegend schlecht dabei wegkommt, liegt am behandelten Objekt, das ein einzigartiges Sammelsurium von Fehlern, Wissensdefiziten, Umgehungsversuchen der Physik, Faktenunterdrückung, Rücksichtslosigkeit gegen die Natur, Ausplünderung der Bürger, direkten Lügen und Manipulationen darstellt, das es so in der Nachkriegszeit noch nie gab.

Die Zitate stammen weitestgehend von Menschen, die wissen, wovon sie sprechen – Experten aus der Wirtschaft, Wissenschaftler und Journalisten bilden die Mehrheit, aber auch Betroffene kommen zu Wort. Die Gesamtheit der „Clips“ enthält viel Klartext zu den einzelnen Themen; es ist aber auch ein Stimmungsbild.

Der Titel des Artikels ist ein Zitat von Günther Oettinger, das er als voll ins Schwarze treffenden Kommentar zu den politischen Leerformeln über die Notwendigkeit eines großen Ausbaus der Gaskraftwerke beisteuerte, die aber niemand mehr finanzieren will, weil sie durch eben diese Politik mit dem EEG in den Ruin getrieben werden.

Oettinger kommt manchen Leuten als trockener Bürokrat vor; tatsächlich ist er ein schwäbischer Schalk, dessen zielsicheren Spott schon viele erleiden mussten – in der Regel zu Recht.

Der Leser möge verzeihen, dass andauernd von erneuerbaren Energien die Rede ist. Selbstverständlich gibt es keine erneuerbaren Energien. Aber dieser Schwachsinnsbegriff hat sich durchgesetzt, so dass ihn mittlerweile selbst Fachleute benutzen, die während ihrer Ausbildung das eherne physikalische Gesetz, das den Namen „Erster Hauptsatz der Thermodynamik“ trägt und die Grundlage der gesamten Energietechnik ist, eingebleut bekamen. Aber vielleicht weiß die Regierung gar nicht, dass die Gesetze der Physik einfach gelten, auch wenn sie politisch inkorrekt erscheinen mögen.

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Russland schenkt der Welt die ungefährliche Kernkraft

In zahlreichen Meldungen konnte man in den letzten Jahren lesen, dass Russland sehr stark  in seine kerntechnische Forschung und Entwicklung investiert und inzwischen eine eindrucksvolle Palette von Kernkraftanlagen der unterschiedlichsten Technologien besitzt. Die Früchte dieser langfristigen Strategie, die Nutzung der Kernkraft zu einem Schwerpunktbereich der russischen Industrie zu machen, führten letztlich auch zu Exporterfolgen, da ihre Kernkraftwerke zu den modernsten und sichersten im weltweiten Angebot gehören – und nicht zuletzt weil diese Exportoffensive auch durch attraktive Finanzierungsangebote begleitet wird.

Außer diesem Gesamteindruck hätte man gerne etwas Genaueres über diese Strategie gehört, weil der Blick auf die Vielfalt der Entwicklungen dazu keine Erkenntnisse brachte.  Dass man dort schlicht alles, was irgendwie eine nutzbare Anwendung der Kerntechnik zu versprechen scheint, auch fördert, konnte eigentlich nicht stimmen.

So war es auch nicht.

Der wohl größte Unterschied in der Bewertung der Kerntechnik zwischen Russland – und inzwischen auch China – gegenüber den westlichen Industrieländern zeigte sich bereits nach dem schweren Unfall von Tschernobyl. In den westlichen Ländern und besonders in Deutschland, wo die Anti-Kernkraft-Bewegung mächtigen Auftrieb erfuhr, reagierte die Elektrizitätswirtschaft fast schuldbewusst und weinerlich. Man hoffte wohl in den Vorstandsetagen, dass die unbestreitbaren Vorteile ihrer Kernkraftwerke der Politik wohl bewusst waren und man nach einer gewissen Zeit der Kritik und der Angstmacherei wieder zum ruhigen Tagesgeschäft zurückkehren würde. Diese Haltung hatte sich bereits vor dem Unfall in Fukushima als völlige Fehleinschätzung herausgestellt – und das Ergebnis ist heute ein Absturz der größten Energiekonzerne mit realer Aussicht auf den vollständigen Bankrott.

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Kleiner-sicherer-günstiger: Reaktoren von Morgen

iacta alea est  (die Würfel sind gefallen). Diese Worte soll Caesar gesagt haben, als er am 10. Januar 49 v. Chr. den Rubikon überschritt und damit einen klaren Rechtsverstoß beging. Damit machte Caesar deutlich, dass seine Tat unwiderruflich Folgen haben würde, deren Ausgang jedoch noch nicht absehbar war.

Auch für die deutschen Kernkraftwerke (KKW) sind die Würfel gefallen. In 2022 geht das letzte  KKW vom Netz. Noch verrichten acht KKW  sicher und zuverlässig ihren Dienst: Gundremmingen B und C (mit je 1.345 MW), Emsland und Neckarwestheim II (mit 1.400 MW), Grohnde und Philippsburg 2 (mit je 1.450 MW) sowie Brockdorf und Isar 2 (mit je 1.480 MW).

Ihr Wegfall wird in unserem Land, einem der bedeutendsten Wirtschaftsnationen, eine riesige Stromlücke im Grundlastbereich hinterlassen, welche durch die unsteten Wind- und Sonnenkraftwerke nicht annähernd ausgeglichen werden kann. Hinzu kommt, dass die großen Gleichstromtrassen von der deutschen Küste in die Industriegebiete Bayerns und Baden-Württembergs frühestens 2025 zur Verfügung stehen werden.

International aber geht der Bau großer Kernkraftwerke ungebremst weiter. Zu einem so kurzfristigen Ausstieg wie Deutschland hat sich keine Nation bekannt. Im Gegenteil, der Kreis der Kernenergie nutzenden Länder hat sich vergrößert (Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland).

Auch die Entwicklung neuer Kernkraftwerkstypen ist international ungebremst. Eine dieser Entwicklungen gilt dem Bau kleiner Kernkraftwerke, dem „Small Modular Reactor (SMR)“, mit einer Leistungsgröße bis zu 300 MW. Ihr Vorteil ist mehrfach: Deutlich geringere Kosten als die großen Leistungsreaktoren, die Option der Modulbauweise und – ganz entscheidend – die höhere Sicherheit.

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EVU können Entschädigungen einklagen – Atomgesetz in Teilen nicht verfassungskonform

Zum besseren Verständnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6.12.2016 ein kurzer Blick auf die Vorgeschichte:

In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 „respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet zu beenden.“

Für jede einzelne Anlage wird in der Vereinbarung festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem 01.01.2000 bis zu ihrer Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge). Die Berechtigung zum Betrieb eines Kernkraftwerks (KKW) endet, wenn die vorgesehene bzw. durch Übertragung geänderte Strommenge für die jeweilige Anlage erreicht ist. Für jede Anlage wird auf der Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs die ab dem 01.01.2000 noch verbleibende Restlaufzeit errechnet.

Auf der Grundlage der Vereinbarung beschloss der Bundestag am 14. 12. 2001 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie. Aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Restlaufzeiten für die deutschen Reaktoren hätte das erste Kernkraftwerk voraussichtlich 2003 und das letzte 2021 vom Netz gehen müssen.

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England forciert Ausbau der Kernkraft

Am 15. September stimmte die britische Regierung unter Theresa May dem Kernkraftwerksneubau Hinkley Point C nach einer Neubeurteilung des Projektes zu.

Bemerkenswert ist: Die britische Regierung betrachtet Kernkraftwerke als wichtige Technologie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung. Der Ausbau der Kernenergie soll den Verzicht auf Kohlekraftwerke erleichtern und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie einhergehen.

Interessant: Nicht Großbritannien wird den Ausbau stemmen, sondern die französische Elecricite de France (EDF) zusammen mit der China General Nuclear Power Group (CGN). Beide Unternehmen unterzeichneten zusammen mit der britischen Regierung am 3. Oktober 2016 die Verträge zum Bau von zwei EPR-Einheiten am Standort Hinkley Point in der Grafschaft Somerset. Jede EPR-Einheit wird eine Leistung von 1600 Megawatt haben. Die Baukosten werden auf 18 Milliarden britische Pfund geschätzt. CGN ist mit einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Der Baubeginn ist für Mitte 2019 geplant. Nach der für 2025 erwarteten Inbetriebnahme soll Hinkley Point C 7% des britischen Stroms liefern und 60 Jahre am Netz bleiben. Der Bau schafft während der Bauzeit 25.000 Arbeitsplätze in Somerset.

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Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher

– Kommentar zum Kommissionsbericht –

Am 5. Juli 2016 übergab die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren nahezu 700 Seiten starken Abschlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Bundesumweltministerin. Der Titel des Berichtes: „Verantwortung für die Zukunft. Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes“. Einrichtung und Aufgabe der Kommission beruhen auf dem Standortauswahlgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Will der Staat überhaupt noch ein Endlager für hochradioaktive Abfälle? Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

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