Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), von der verfassungsgebenden Versammlung, als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaats, eingerichtet, ist zugleich höchste richterliche Instanz, als auch ein, von den anderen Staatsgewalten unabhängiges und selbständiges Verfassungsorgan. Es besteht aus zwei Kammern mit jeweils 8 Richtern und Richterinnen.
Ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, ist für jede Regierung, gleich welcher Couleur, bindend. Jede Eingabe, die sich auf „Gleichbehandlung“ nach der Verfassung, dem deutschen Grundgesetz beruft, wird nach dieser Norm geprüft.
Nun hat der Erste Senat des BVerfG mit Beschluß vom 24. März 2021 entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren seien, insofern die in Art. 20a GG festgelegten Grundrechte (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen) nicht ausreichend berücksichtige, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.