Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 und seine möglichen Folgen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), von der verfassungsgebenden Versammlung, als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaats, eingerichtet, ist zugleich höchste richterliche Instanz, als auch ein, von den anderen Staatsgewalten unabhängiges und selbständiges Verfassungsorgan. Es besteht aus zwei Kammern mit jeweils 8 Richtern und Richterinnen.

Ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, ist für jede Regierung, gleich welcher Couleur, bindend. Jede Eingabe, die sich auf „Gleichbehandlung“ nach der Verfassung, dem deutschen Grundgesetz beruft, wird nach dieser Norm geprüft.

Nun hat der Erste Senat des BVerfG mit Beschluß vom 24. März 2021 entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren seien, insofern die in Art. 20a GG festgelegten Grundrechte (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen) nicht ausreichend berücksichtige, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

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Globale Kernkraftsituation Ende 2020

Ende 2020 gab es 441 betriebsfähige Kernreaktoren mit einer Gesamtkapazität von 392 GWe. Insgesamt erzeugten Kernreaktoren im Jahr 2020 weltweit 2.553 TWh Strom, etwas mehr als 10% der weltweiten Stromversorgung. Die Gesamtkapazität der betriebsfähigen Kernkraftwerke ist in den letzten drei Jahren nahezu konstant geblieben. Zwischen 2018 und 2020 wurden 20 Reaktoren mit einer Gesamtkapazität von 21,3 GWe in Betrieb genommen. Im gleichen Zeitraum wurden 26 Reaktoren mit einer Gesamtkapazität von 20,8 GWe dauerhaft abgeschaltet.

Mehr als die Hälfte der Reaktoren, die in den letzten Jahren dauerhaft abgeschaltet wurden, haben dies nach Angaben der Nuclear World Association nicht aufgrund technischer Einschränkungen getan, sondern aufgrund politischer Ausstiegspolitik oder des Versagens der Märkte, den Wert einer nachfrageorientierten, kohlenstoffarmen und zuverlässigen Kernenergie angemessen zu erkennen.

Kernreaktoren haben weltweit dazu beigetragen, die Emission von 72 Milliarden Tonnen Kohlenstoffdioxid in den letzten fünfzig Jahren im Vergleich zur Kohleverstromung zu vermeiden. Dies ist mehr als das Doppelte der Gesamtmenge an CO2, die jedes Jahr weltweit emittiert wird. Wäre allein in den letzten zehn Jahren mit Kohle die gleiche Strommenge erzeugt worden, wie sie durch Kernkraft geliefert wurde, wären zusätzlich 20 Milliarden Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen worden. Dies entspricht den kombinierten jährlichen Emissionen von China, den USA und Indien, den drei Ländern mit den höchsten CO2-Emissionen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Beitrag des Kernkraftwerkstroms zunimmt, um zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen beizutragen. Zusätzlich zu ihrem enormen Beitrag zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung kann die Kernenergie auch kohlenstoffarme Wärme erzeugen, was enorme Möglichkeiten zur Dekarbonisierung von Sektoren der Wirtschaft bietet, deren Umstellung auf CO2-freie Techniken nur schwer möglich ist, wie Wasserstoffproduktion, Heizung und Kühlung von Gebäuden, industrielle Prozesse, Süßwasserproduktion, Transport und Schifffahrt.

Der Kernenergieausstieg verschärft den Druck auf Stromversorgung und CO2-Reduktionsziel

Im November startet in Glasgow die UN-Klimakonferenz 2021, international bekannt als COP 26 (United Nations Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties). Laut britischer Presse werden 25.000 Teilnehmer (!) erwartet. Klimatourismus: ad absurdum. Hierbei wird wieder Bilanz gezogen über national erreichte CO2-Reduktionen seit der letzten Konferenz.

Deutschland, das sich gern als Musterschüler im Klimaschutz ausgibt, wird keinen Anlass haben, große Töne zu spucken:

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Schließung des Bergwerkes Gorleben. 1,7 Milliarden Euro zum Fenster rausgeworfen

Letzter Akt der politischen Gorleben-Groteske: Am 17. September 2021 gab das Bundesumweltschutzministerium die Schließung des Bergwerkes Gorleben bekannt [1]. Damit wurden 1,7 Milliarden Euro zum Fenster hinausgeworfen. Bereits im „Zwischenbericht Teilgebiete Standortauswahlverfahren“ vom 28.09.2020 war Gorleben vom weiteren Auswahlverfahren wegen angeblicher Defizite im Deckgebirge ausgeschlossen worden.

Diese Aussage steht im eindeutigen Widerspruch zur Aussage der rot-grünen Bundesregierung in der Vereinbarung der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, in der es heißt:

„Die analytisch bestimmten Hebungsraten des Salzstockes lassen erwarten, dass im Hinblick auf mögliche Hebungen auch in sehr langen Zeithorizonten (größenordnungsmäßig 1 Mio. Jahre) nicht mit hierdurch verursachten Gefährdungen zu rechnen ist. Es wurden keine nennenswerten Lösungs-, Gas- und Kondensateinschlüsse im Älteren Steinsalz gefunden. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierenfunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen.“

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Verspätete Kritik am Bericht der Ethikkommission zum Kernenergieausstieg

Zehn Jahre zu spät und trotzdem aktuell: Offener Brief [3] an Matthias Kleiner und die Professoren der Ethikkommission Atomkraft von André D. Thess vom 30. Mai 2021:

Sehr geehrter Herr Kollege Kleiner,

„wir haben unsere Arbeit in diesen zwei Monaten in aller Unabhängigkeit getan […] das möchte ich zu Beginn deutlich hervorheben und an dieser Stelle auch meinen Dank insbesondere für diese Unabhängigkeit, die wir genossen haben, an die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin sagen.“ Diese Worte[1] sprachen Sie am 30. Mai 2011 auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft“.

In Ihrer damaligen Funktion als Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) repräsentierten Sie als einer von acht Professoren die Stimme der Wissenschaft in dem siebzehn‐köpfigen Gremium. Auf der Grundlage Ihres Berichts beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 den Atomausstieg.

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Export von Brennelementen an Kernkraftwerke im Ausland ist rechtlich zulässig

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2018 war vereinbart worden:

„Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtsicher erreichen.“

Schon diese Vereinbarung war nicht konform mit der Zweckbestimmung des Atomgesetzes in der Fassung vom 24.02.2012, wo es heißt:

„Zweck dieses Gesetzes ist, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen.“

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Bundesregierung fordert den Ausschluss der Kernenergie aus der Taxonomie

Es reicht der Bundesregierung nicht, aus der Kernenergie auszusteigen, jetzt setzt sie ihre ganze Kraft in der EU ein, anderen EU-Staaten den Kernenergieausbau zu erschweren:

„Eine Gruppe von fünf EU-Mitgliedstaaten unter der Führung Deutschlands hat in einem Schreiben an die Europäische Kommission gefordert, die Kernenergie aus der grünen Finanztaxonomie der EU herauszuhalten“, heißt es in einer Nachricht von euractiv [1].

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Unglaubliche Anmaßung im BMU-Positionspapier

Berechtigte, heftige Kritik übt das Nuklearforum Schweiz in ihrer Medienmitteilung vom 16. März 2021 an dem Positionspapier des Bundesumweltministeriums ’12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs’. Im vollen Wortlaut heißt es in der Mitteilung:

«Die Souveränität der Schweiz in der Energiepolitik muss verteidigt werden.» 

Nuklearforum bittet Bundesrätin Sommaruga um Klarstellung gegenüber (dem deutschen) Bundesumweltministerium.

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“Bund zahlt 2,4 Milliarden an Energieversorger”

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt schrieb folgenden Leserbrief zu dem FAZ Bericht vom 5.3.2021:

Der FAZ-Bericht zu der „Einigung über Entschädigungen für den Atomausstieg“ wird sicher viele Halbwissende zur Sache zu Protesten anregen. Aufgrund der wirtschaftlichen Fakten war dies aber bereits mit dem überhasteten Ausstiegsbeschluss unserer Bundeskanzlerin im Jahr 2011 absehbar:

Den ersten Schlag gegen die deutschen Kernkraftwerke (KKW) führte im Dezember 2001 der Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Mit seinem “Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung” reduzierte er die Gesamtlaufzeit der KKW auf 30 bis 35 Volllastjahre (VLJ). (International waren damals bereits 40 bis 50 VLJ üblich.) Außerdem zwang Trittin die Energieversorgungsunternehmen (EVU) die kleineren KKW Stade und Obrigheim sofort stillzulegen.

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10 Jahre Fukushima – Aber für Japan bleibt die Kernenergie unverzichtbar

Unsere Medien werden den vor 10 Jahren, am 11. März 2011, aufgetretenen gravierenden Störfall im Kernkraftwerk von Fukushima erneut nutzen, um an die Gefahren der Kernenergie zu erinnern. Jenes Ereignis, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel – in autokratischer Manier – für den Ausstieg aus der Kernenergie zum Anlass nahm. Die Leistung der rund 450 weltweit, Jahrzehnte störfallfrei betriebenen Kernkraftwerke für die Stromversorgung und ihr Beitrag zum Umweltschutz wird wohl dagegen in Medien unerwähnt bleiben.

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