Stadtwerke machen Defizit

In einem Artikel „Viele Stadtwerke in Not“ hatte der Bonner Generalanzeiger berichtet, dass sich viele Stadtwerke an der Energieerzeugung durch Gas und Kohle beteiligt hätten und, weil diese Art der Stromerzeugung defizitär ist (aufgrund des Vorranges der sog. „Erneuerbaren“), nunmehr finanzielle Einbußen hätten.

Dazu der folgende Leserbrief zum Energieeinspeisungsgesetz (EEG) im Bonner Generalanzeiger vom 29.9.2014
Stadtwerke machen Defizit

Die Sache mit den Finanzen der Stadtwerke ist übertragbar auf alle Unternehmen, die konventionellen Strom, hier insbesondere Strom aus Gas- und Kohlekraftwerken erzeugen und Schuld daran ist das von grünen Ideologen einst beschlossene Energieeinspeisungs- Gesetz (EEG). Das EEG bevorzugt Strom aus alternativen Energien wie Windkraft-, Solar- und Bioanlagen und die Verbraucher zahlen dafür jährlich über 20 Milliarden € – Tendenz steigend. Dieser subventionierte Strom wird, wenn die Sonne scheint und der Wind weht, zu günstigsten Preisen an der Strombörse angeboten und macht den übrigen Erzeugern praktisch die Preise kaputt.
Wir brauchen aber den Strom aus Kohlekraftwerken (und auch Kernkraftwerken) als Grundstrom und den Strom aus Gaskraftwerken, insbesondere als Ersatzstrom, wenn kurzfristig Windkraftanlagen infolge Sturm oder Windflaute ausfallen. Und das wird auch so bleiben, bis es ausreichend Pumpspeicherkraftwerke geben sollte – und die wird es vorerst aufgrund vieler Einsprüche von ‚Naturschützern‘ sowie geographischer Gegebenheiten (Norddeutschland ist flach) nicht geben.
Der Staat hat wieder einmal in die freie Marktwirtschaft eingegriffen –ohne an die Folgen zu denken. Und, global gesehen, mit dem deutschen EEG kann man das Klima nicht retten. Man macht damit nur die deutsche Wirtschaft kaputt und lässt den Bürger zahlen. Es ist dringend erforderlich, das ‚grüne‘ EEG abzuschaffen.
Klaus Ridder,  Siegburg
29. Sept. 2014

Kernenergie: Weltweit im Ausbau, in Deutschland ohne Zukunft

Ein nicht unwesentlicher Teil der deutschen Bevölkerung wäre froh, wenn – nach Rechtslage – im Jahre 2022 endlich das letzte der noch betriebenen neun Kernkraftwerke vom Netz geht. Ein ebenfalls nicht unerheblicher Teil sieht in der Kernenergie einen Garanten für eine zuverlässige, wirtschaftliche und sichere Stromversorgung und hält folglich den Ausstieg für einen gravierenden politischen Fehler, der der gegenwärtigen Bevölkerung, aber auch deren Nachkommen teuer zu stehen kommt.

Keine Technik in Deutschland ist zugleich derart geschätzt und bekämpft worden wie die Kerntechnik. Die über Jahre in Parlamenten geführten Debatten um die Kernenergie waren extrem kontrovers, kompromisslos, unversöhnlich und durchweg emotional aufgeladen. Sachargumenten wurde mit Risiko- und Angstargumenten widersprochen. Politiker boten der Öffentlichkeit ein zerstrittenes Bild, bei dem Angstempfindungen in der Öffentlichkeit überwogen. Gewollt oder ungewollt, auf jeden Fall schufen sie in großen Teilen der Öffentlichkeit eine gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie gerichtete Meinung, die, was dann nicht ausbleibt, durch die Ereignisse an den Reaktorstandorten Three Mile Island, Tschernobyl und Fukushima noch verstärkt wurde. Ein verheerendes Bild lieferten unsere Volksvertreter mit ihren Aussagen zum Ausstieg aus der Kernenergie. Nur wenige Wochen zuvor erklärten sie diese Technik für unverzichtbar, wie die Zitatensammlung im Wikiquote –Portal /1/ eindrucksvoll belegt. Schizophren wird die Situation dadurch, dass sich Politiker beim Ausstieg auf die öffentliche Meinung berufen, zu der sie mit ihrem Verhalten selbst beigetragen haben.

Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen bei nahezu jeder atomrechtlichen Genehmigung waren zu überstehen, die, so kurios sich das auch anhört, zu einem ausgeprägten, teils sogar übersteigerten Sicherheitsbewusstsein in der Kerntechnik beigetragen haben. Deutsche Kernkraftwerke zählen zu den weltweit sichersten Anlagen. Im internationalen Vergleich der nuklearen Stromerzeugung nehmen die deutschen Kernkraftwerke stets Spitzenpositionen ein. Ein Beleg für ihre Zuverlässigkeit. In der nunmehr über 40-jährigen Betriebsgeschichte deutscher Kernkraftwerke gab es keinen Störfall, der auch nur ansatzweise den Ausstieg aus der Kernenergie rechtfertigen könnte. Sie zeichnet sich bis zum heutigen Tage durch eine kostengünstige, verlässliche und sichere Stromerzeugung insbesondere in der Grundlast aus.

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Stromversorgung durch Windparks – ein Märchen

Leserbrief vom 23. Juli 2014 zum Artikel des GA
„Stadtwerke Bonn: Mehr Windkraft“ vom 18.7.2014

Stromversorgung durch Windparks – ein Märchen

Wie berichtet wurde, beteiligen sich die Stadtwerke Bonn (SBW) mit einer nicht genannten, aber gewiss hohen Summe an zwei weiteren Windparks. Das wird die Benutzer des öffentlichen Nahverkehrs im Raume Bonn sicherlich interessieren, denn nun wissen sie, weshalb die SWB-Tarife so teuer sind und wo ihr Geld hingeht. Dieses ihnen abgenommene Geld wird also in Projekte investiert, die einzig und allein den Zweck haben, die SWB-Chefs als bedeutende Klimaschützer zu präsentieren. Dass der Bau von Windkraftanlagen in Deutschland absolut nicht zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen in Europa beiträgt, ist mittlerweile der Regierung mehrfach bescheinigt worden; zuletzt vom UN-Weltklimarat IPCC vor wenigen Monaten, davor vom eigenen Sachverständigenrat. Denn jede hier teuer eingesparte Tonne CO2 führt über den gesetzlich vorgeschriebenen EU-Zertifikatehandel zu einer gleich großen Erhöhung der Emission in einem anderen EU-Land, zum Beispiel Polen.
Ebenfalls hat man auch längst das Märchen von den – hier 10.000 – Haushalten durchschaut, die angeblich von diesen Windparks das ganze Jahr über mit Strom versorgt werden. Die Daten der Strombörse Leipzig zeigen die Wirklichkeit: Regelmäßig bei Hochdruck-Wetterlagen, die eine viel größere Ausdehnung haben als das kleine Deutschland, erzeugen sämtliche deutschen Windturbinen für Tage und oft auch Wochen nicht einmal ein Tausendstel ihrer installierten Gesamtleistung. Von den SWB-finanzierten Windparks wird deshalb nicht ein einziger Haushalt zuverlässig mit Strom versorgt.
Strafrechtsjuristen sollten auch einmal der Frage nachgehen, ob diese sinnlose und nur der Öko-Selbstdarstellung des SWB-Managements dienende Geldverwendung nicht sogar den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Dr.-Ing. Günter Keil,  18. Juli 2014
Sankt Augustin

Suche nach Endlager für Atommüll wird scheitern

Aus Anlass der offiziellen Beendigung der Erkundung des Salzstockes in Gorleben und der Offenhaltung des Erkundungsbergwerkes „auf niedrigem Niveau“ dieser Leserbrief:

Man muss kein Prophet sein und erst recht kein Schwarzseher: Die erneute Suche eines Atommüll-Endlagers wird nicht nur ergebnisoffen, sie wird vor allem ergebnislos sein. Eine erneute Standortuntersuchung wird letztlich erneut am Willen des Bürgers scheitern. Der Widerstand am Standort Gorleben ist Vorbild. Das Standortauswahlgesetz ist nicht, wie der frühere Bundesumweltminister Altmaier verkündete, ein „politischer Durchbruch“, sondern vielmehr ein politisches Armutszeugnis. Der für die Bereitstellung eines Endlagers verantwortliche Staat hat es im Laufe von 37 Jahren nach der Standortbenennung Gorleben nicht einmal fertig gebracht, die Salzstockerkundung abzuschließen, obwohl die Bundesregierung im Jahre 2001 erklärte, die bislang vorliegenden Erkundungsergebnisse sprächen nicht gegen den Standort und das endgültige Ergebnis greifbar nahe schien. Stattdessen wurde die Erkundung zunächst für mindestens 10 Jahre unterbrochen und nunmehr per Gesetz komplett beendet. Sämtliche politischen Aussagen, dass die sicherste Lagerung von radioaktiven Abfällen deren Endlagerung im tiefen Untergrund sei, sind vergessen und durch das Gesetz ad absurdum geführt. Denn eine Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wird es – wenn überhaupt jemals – in den nächsten mindestens 50 Jahren nicht geben. In dieser Zeit werden 12 und mehr Regierungswechsel folgen mit neuen Politikern und neuen politischen Standort-Ränkespielen. Aber die amtierenden Politiker, und das war unverkennbar auch ihre Absicht, haben in ihrer Amtszeit das Endlager-Standortthema vom Tisch. Jedem auf Sicherheit bedachten Menschen müsste es grausen, dass nukleare Sicherheit parteipolitischer Opportunität geopfert wird.

Erschienen im General-Anzeiger am 06.08.2014

Wer ist schuld an grünen Albträumen?

Bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 22. Juli 2014 stimmten die Gläubiger des insolventen Windkraftunternehmens Prokon – entgegen dem Willen des Firmengründers Carsten Rodbertus – dem vorläufigen Insolvenzplan zu. Redakteur Julian Stech vom Bonner General-Anzeiger kommentierte am 23. Juli 2014 im Wirtschaftsteil unter dem Titel „Grüne Albträume“ wie folgt:

„Investieren in die gute Sache, das wollten Zehntausende beim Windkraftfinanzierer Prokon. Schon jetzt ist klar, dass die Anleger viel von ihrem Geld, das sie in die „Ökologische Kapitalanlage“, so die Prokon-Werbung, steckten, buchstäblich in den Wind werden schreiben müssen. Wie zuvor schon die Aktionäre und Gläubiger der Bonner Solarworld und vieler anderer Unternehmen, die mit erneuerbaren Energien unterwegs sind. Es ist immer das Gleiche: Viele glauben an die ökologisch gute Sache, die sich dann früher oder später zur ökonomischen Katastrophe entwickelt. Die Wertvernichtung geht längst in die Milliarden.

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Gesetz verhindert Castor-Zwischenlagerung in Gorleben: Staatliche Willkür?

Soweit erkennbar ist der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass mit dem am 1. Januar 2014 vollständig in Kraft getretenen „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG)“ eine politische Entscheidung getroffen wurde, die gegen Grundgesetze verstößt. Die Verstöße gehen überwiegend zu Lasten der Kernkraftwerksbetreiber und letztendlich zu Lasten aller Stromkunden, die die finanziellen Auswirkungen der Verstöße über die Stromkosten zu tragen haben.

Zur Sachlage: Die Kernkraftwerksbetreiber haben die atomgesetzliche Pflicht, der Genehmigungsbehörde gegenüber jährlich den Verbleib der anfallenden abgebrannten Brennelemente nachzuweisen. Die Betriebsgenehmigung für ihre Anlage ist an diesen so genannten „Entsorgungsvorsorgenachweis“ gebunden. Als Nachweis hatten sie die Wahl zwischen der Wiederaufarbeitung des Kernmaterials in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) oder der Lagerung in Castor-Behältern in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, die eigens für diesen Zweck errichtet worden sind. Von beiden Möglichkeiten wurde Gebrauch gemacht.

Für das Verständnis des Folgenden ist wichtig zu wissen, dass das Zwischenlager Gorleben zusätzlich für die nach Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden verfestigten radioaktiven Abfälle, ebenfalls in Castor-Behältern aufbewahrt, im Sinne des oben genannten Nachweises vorgesehen und genehmigt ist. Mit anderen Worten: Nur über das Zwischenlager Gorleben können sowohl die Rücknahmeverpflichtung wie auch die atomrechtliche Nachweisverpflichtung erfüllt werden.

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Japan auf dem Weg zurück zur Kernenergie

Japan vollzieht einen bemerkenswerten Wandel seiner Energiepolitik. Noch unter der schockierenden Wirkung der Zerstörung von drei Reaktoren durch einen Tsunami im März 2011 wurden sämtliche 51 Kernkraftwerke des Landes außer Betrieb genommen. Im Folgejahr beschloss die Regierung den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.

Inzwischen gab es einen Regierungswechsel und mit ihm eine Neubewertung der künftigen Energieversorgung. In dem im Dezember 2013 von der „strategischen Regierungskommission“ vorgelegten Energiekonzept („Basic Energy Plan“), das vierte seiner Art nach 2003. 2007 und 2010, wird die weitere Nutzung der Kernenergie als wichtige Komponente des Energie – Mixes empfohlen. Unter der Voraussetzung der nuklearen Sicherheit verweist die Kommission auf die Vorteile der Kernenergie wie die stabile Stromversorgung, die Kostenreduktion sowie der CO2 – Einsparung. Die Kernenergie soll mittel- und langfristig die Energiepolitik Japans bestimmen. Das Konzept räumt auch den alternativen Energien Platz ein und will diese – soweit sinnvoll – ausbauen /1/.

Am 11. April 2014 beschloss das japanische Kabinett unter Premierminister Shinzo Abe das neue Energiekonzept und bekennt sich damit klar zur weiteren Nutzung der Kernenergie /2/.

Vor der Wiederinbetriebnahme müssen die abgeschalteten Kernkraftwerke die am 8. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Mit diesen Richtlinien soll den Auswirkungen von Naturgewalten wie Tornados, Erdbeben und Tsunamis sowie von Bränden besser Rechnung getragen werden.

Der Ausfall der Kernkraftwerke wurde durch verstärkten Kohle- und Gasimport ausgeglichen. Allein der Wert der importierten Kohle betrug seither mit 80 Mrd. US-$ nahezu 10 % des gesamten japanischen Imports.

Nach einer Verlautbarung von Jaif /3/ vom 7. Juli 2014 hat der Ausfall der Kernkraft eindeutig negative Auswirkung für die Wirtschaft. Regionale Wirtschaftsorganisationen hatten an die Regierung appelliert, so bald wie möglich die Kernenergienutzung wieder aufzunehmen.

Bis Mitte Juli 2014 wurden von neun Betreiberfirmen für 19 Reaktorblöcke Anträge auf Wiederinbetriebnahme gestellt.  Anfang September 2015 nahm Sendai-1 (PWR, 846 MW) der Kyushu Electric Power Co. als erste Kernkraftwerkseinheit nach dem Reaktorunfall die kommerzielle Stromerzeugung wieder auf. Am 17. November 2015 folgte die Aufnahme des kommerziellen Betriebes von Sendai-2 (846 MW). Die Kernkraftwerke Takahama-3 und Takahama-4 gingen Anfang 2016 wieder ans Netz, mussten aber wegen Anwohnereinsprüche wieder abgefahren werden. Nach gerichtlicher Klärung wurde beide Anlagen im ersten Halbjahr 2017 wieder in kommerziellen Betrieb genommen.  Am 12. August 2016 nahm das Kernkraftwerk Ikata-3 seinen Betrieb wieder auf. Mit Stand Mitte 2017 befinden sich 5 Reaktorblöcke am Netz.

/1/ Japan Atomic Indusrial Forumm (JaiF), Atoms in Japan, 4. März 2014
/2/ World Nuclear News, 11. April 2014
/3/ JaiF, 14. Juli 2014

Ökostrom – Öko oder großer Bluff?

Fragt man den Mann/die Frau auf der Straße, woher denn der so nachgefragte „Ökostrom“ komme, könnte eine Antwort lauten „aus der Steckdose“, „von meinem Stromanbieter“ oder auch „das weiß ich nicht“. Während die erste Antwort zwar richtig, aber trivial ist, kann die zweite Antwort richtig, aber auch falsch sein. Richtig ist sie nur, wenn der Stromanbieter tatsächlich nur „Ökostrom“ erzeugt und der Kunde in enger räumlicher Nähe wohnt, denn Strom nimmt immer den Weg des geringsten elektrischen Widerstandes.

Falsch wäre die Antwort, wenn zum Beispiel ein Haushalt in Bonn seinen „Ökostrom“ von den Stadtwerken Flensburg bezöge. Denn mit dem Strom ist es so wie mit einem großen See, der aus vielen Zuflüssen gespeist wird und viele Abflüsse hat. Kraftwerke, egal ob fossil oder nuklear, Windkraftanlagen, Biomassekraftwerke und Photovoltaikanlagen speisen diesen „Stromsee“ – Haushalte, Gewerbebetriebe, Industrie etc. entnehmen aus ihm Strom. Aus der Steckdose kann also beispielsweise nicht reiner Kohle- oder Solarstrom fließen, sondern nur ein „Strom-Mischmasch“, der so genannte „Strom-Mix“. Strom kann also nur bei seiner Einspeisung, aber nicht mehr bei seiner Entnahme aus dem Netz unterschieden werden.

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Endlagerung kontra Rückholung radioaktiver Abfälle

Die vom niedersächsischen Umweltminister erhobene Forderung, für das in Bau befindliche Endlager Konrad die Rückholbarkeit der Abfälle zu prüfen (“Wir brauchen auch hier die Möglichkeit der Fehlerkorrektur”), ist ein erneuter Versuch, die Fertigstellung des Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung weiter zu verzögern.

 Die Endlagerung radioaktiver Abfälle bedeutet, die  Abfälle so zu verpacken und end  zu lagern, dass sie dem Menschen und der Umwelt auch nach tausenden von Jahren nicht gefährlich werden können. International unterscheiden sich die Endlagerkonzepte. In Frankreich beispielsweise werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle oberirdisch in Betonwannen endgelagert und nach Befüllung mit wasserundurchlässigem Material abgedeckt. In Deutschland dagegen müssen alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinen endgelagert werden. Schutzziel ist – im Fachjargon – der dauerhafte  und extrem langfristige Einschluss  der Abfälle in tiefem Gestein und somit das Fernhalten der Abfälle von der Biosphäre.

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Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

          – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Sie stutzen und sind ungläubig? Dann lesen Sie diesen Beitrag und bilden sich Ihr eigenes Urteil. Für jemand, der 32 Jahre lang mit der Endlagerthematik befasst war, drängt sich der Eindruck auf, der gute politische Wille ist nur vorgetäuscht, denn umgesetzt wurde von den Bundesregierungsplänen der  Endlagerung in tiefen geologischen Formationen  trotz rechtlicher Verpflichtung bis heute nichts. In diversen Zwischenlagern stapeln sich derweil die radioaktiven Abfälle.

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden. Von dieser Prämisse hat sich die Politik meilenweit entfernt.

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