Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf

Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2045 „Klimaneutralität“ zu erreichen*), lässt Verbotenes plötzlich wieder möglich erscheinen. Ohne einen deutlichen Ausbau der CO-Speicher bleibt ein klimaneutrales Europa außer Reichweite.

 Noch in 2021 wurde der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag, die CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität zu ermöglichen, von allen Parteien im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt [1]. Dabei hatte die Bundesregierung selbst in einem Evaluierungsbericht die Anwendung des CO2-Speicherungsgesetzes sowie „die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte zur CCS-Prozesskette summarisch dargestellt und herausragende Projekte exemplarisch erläutert“ [2].

Nunmehr billigte die Bundesregierung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2-Speichergesetz), wodurch das Verbot aufgehoben wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist die Speicherung im Untergrund der Nordsee.

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Schweiz widerspricht dem Europäischen Gerichtshof

Seniorinnen der Schweiz klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Überprüfung der schweizerischen Klimapolitik. Auf ihre Klage urteilte das Gericht, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Das wegweisende Urteil ist ein Präzedenzfall für 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Somit wird erwartet, dass die EGMR-Entscheidung mehr Menschen ermutigen würde, Klimaklagen gegen Regierungen einzureichen.

Ein Ausschuss des Schweizer Parlaments hat dieses Urteil zurückgewiesen und widerspricht dem Gerichtshof, die Schweiz habe die Menschenrechte ihrer Bürger verletzt, indem sie nicht genug getan habe, um den Klimawandel zu verhindern.

Das Urteil stieß in der Schweiz auf breite Kritik, und der Rechtsausschuss des Oberhauses stimmte dafür, es mit der Begründung abzulehnen, dass das Land genügend Maßnahmen ergreife, sagte Andrea Caroni, ein Abgeordneter des Ausschusses.

Auch die Schweizer Regierung hatte sich gegen die Entscheidung des Straßburger Gerichts gewehrt. Nach Auffassung des Schweizer Umweltministers sei das Urteil schwer mit der direkten Demokratie zu vereinbaren. In Volksabstimmungen werden regelmäßig die Grenzen der nationalen Politik ausgelotet. So habe sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber 1990 zu senken. Die Regierung hatte zwar strengere Maßnahmen vorgeschlagen, um das Ziel zu erreichen, aber das Schweizer Stimmvolk lehnte sie in einem Referendum 2021 ab.

„Erkaufte“ Wissenschaft

Die Bundesregierung will seit der Ex-Kanzlerin Angela Merkel den kompletten Umbau der gegenwärtigen Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur, sie will die „große Transformation“.*) Dazu bedarf es einer griffigen, den Bürgern verständlichen Begründung. Naturschutz und Klimawandel bieten sich an. Diese Themen berühren sie emotional und moralisch. Um überzeugend zu wirken, müssen sie mit Warnungen, besser noch mit Prognosen über katastrophale Entwicklungen verbunden werden, wenn sich der Mensch weiterhin unbegrenzt der Natur und der Bodenschätze bedient.

Von den wissenschaftlichen Erkenntnissen werden nur die herangezogen, die in das neue zu formierende Weltbild passen. Umwelt- und Artenschutz werden neu definiert, um neue Wege der Energiebereitstellung zu ermöglichen. Absolut unwissenschaftlich ist, wenn eine Theorie als allein gültig vonseiten der Wissenschaft polarisiert wird, wie im Fall des vom Menschen verursachten CO2 als alleiniger Schuldiger am Klimawandel geschehen. Dazu John Clauser: „Absolut unwissenschaftlich ist, wenn eine Theorie als allein gültig vonseiten der Wissenschaft polarisiert wird, wie im Fall des vom Menschen verursachten CO2 als alleiniger Schuldiger am Klimawandel geschehen.“

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OVG verlangt weitere Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Das deutsche Klimaschutzgesetz verlangt, die als „schädliche Treibhausgase“ bezeichneten Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65% im Vergleich zu 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland komplett klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase emittieren, als in der Natur gebunden werden. In der letztgültigen Fassung des Gesetzes werden die einzelnen Bereiche wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude nicht mehr separat sanktioniert, wenn sie ihre Klimaschutzziele verfehlen. Was im Prinzip sinnvoll ist, denn für die Atmosphäre und für das Klima spielt es keine Rolle, woher das Treibhausgas stammt.

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Klimaneutralität – Ein politisches Ziel ohne ökologische Wirkung

In der FAZ vom 14.5.2024 beklagt die Journalistin Julia Löhr in einem Wirtschaftsleitartikel die „rosarote Brille“ der Ampel, durch die sie ihr politisches Tun als erfolgreich betrachte. Von dem versprochenen „grünen Wirtschaftswunder durch Umstieg auf klimafreundliche Autos, Heizungen und Fabriken, durch Ersatzinvestitionen allein sei kein Wachstum zu schaffen“. Mehr als 300 Milliarden Euro an Investitionen seien aus Deutschland abgeflossen. Die Kosten der Transformation hin zur Klimaneutralität würden nach Schätzungen von McKinsey bis 2045 über alle Wirtschaftsbereiche hinweg bis zu 10 Billionen Euro benötigen. Allein für das Projekt Klimaneutralität, wohlgemerkt.

„Mit wenigen Sätzen“, schreibt Dr. Dietmar Ufer an die Autorin, „haben Sie das gesamte Dilemma der deutschen Wirtschaftspolitik offengelegt und gezeigt, dass viele unserer Politiker ganz andere Sorgen haben, als unsere kränkelnde Wirtschaft wieder zu kräftigen. Nicht einmal vor bewusst leeren Versprechungen und sogar Lügen (siehe Habecks Kernenergie-Reaktion auf den Cicero-Artikel) schrecken sie zurück. Es ist schlimm, dass die Frankfurter Allgemeine unseren führenden Politikern erklären muss, dass staatliche Förderprogramme letztlich auch von den Bürgern finanziert werden. Jeder mit gesundem Menschenverstand Ausgestattete, ganz bestimmt der F.A.Z.-Leser, weiß das. Politiker versuchen es aber immer wieder, dem Wahlvolk einzureden, dass Subventionen eine Wohltat für sie seien.“

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Globale atmosphärische Temperatur hat Höhepunkt überschritten

Im Bericht über die globale Temperatur in 2023 wurde die Erwartung geäußert, dass sich diese sehr warmen globalen atmosphärischen Temperaturen mit dem anhaltenden El-Niño-Ereignis mindestens bis zum Winter 2024 auf der Nordhalbkugel fortsetzen werden. Das Klimaphänomen El Niño bringt alle paar Jahre das Wetter auf der Südhalbkugel komplett durcheinander. Wo es sonst regnet, herrscht auf einmal Dürre; wo die Sonne scheinen sollte, rollen plötzlich Fluten übers Land.

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Öl- und Gashandel im Aufwind kontra Netto-Null

Die Führungskräfte europäischer Energieunternehmen äußern langsam eine Ansicht, die bis vor kurzem praktisch tabu war [1]: Auf der jährlichen „Flame Gas Conference“, die letzte Woche in Amsterdam stattfand, zeigten viele ihre Überzeugung, dass das Erreichen der Netto-Null-Ziele bis 2050 trotz strenger staatlicher Auflagen wahrscheinlich eine schwierige Aufgabe ist. Dies stützt ein Argument, das dem Erdgas- und LNG-Handel in der Region möglicherweise länger neues Leben einhauchen könnte, als es bis vor kurzem erwartet – oder von den politischen Entscheidungsträgern akzeptiert – wurde.

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Netto-Ziele verschaffen China wirtschaftliche Vorteile

In seinem Vortrag [1] vor wenigen Tagen bei “Friends of Science Society” in Calgary schilderte der Direktor von Global Warming Political Foundation (GWPF), Benny Peiser, über die Fehlentwicklung der Netto-Null-Politik und hob dabei die wirtschaftlichen Vorteile für China gegen Europa hervor, die China durch diese Politik entstünden:

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Die G7-Staaten verpflichten sich zur Nutzungs-Unterstützung der Kernenergie

Die Gruppe der Sieben (G7)*)  hat sich verpflichtet, die Nutzung der Kernenergie in den Ländern zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, heißt es in einem Kommuniqué, das am Ende des G7-Ministertreffens für Klima, Energie und Umwelt am 30.4.2024 in Turin, Italien, veröffentlicht wurde.

Wie muss sich Deutschland als Mitunterzeichner des Kommuniqués vorkommen, als einzige Nation unter den G7-Staaten eine nukleare Außenseiterrolle zu spielen?

„Diejenigen Länder, die sich für die Nutzung der Kernenergie entscheiden oder ihre Nutzung unterstützen, erkennen ihr Potenzial als saubere/emissionsfreie Energiequelle, die die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern kann, um die Klimakrise zu bewältigen und die globale Energiesicherheit zu verbessern“, heißt es in dem Dokument, über das World Nuclear News [1] berichtete.

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Klage vor dem EGMR: Schweizer Seniorinnen sehen ihr Leben durch Hitzewellen gefährdet

Seniorinnen der Schweiz klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Überprüfung der schweizerischen Klimapolitik. Auf ihre Klage urteilte das Gericht, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Das wegweisende Urteil ist ein Präzedenzfall für 46 Mitgliedsstaaten des Europarats.

Die älteren Schweizerinnen behaupteten, dass ihr Leben durch Hitzewellen gefährdet sei, die durch den „Klimawandel“ verursacht würden.  (Wir leben erdgeschichtlich gesehen in einem Eiszeitalter!) Nach dem Urteil des Gerichts besteht keine Zweifel daran, dass Hitzewellen – wie „wissenschaftliche Erkenntnisse“ angeblich deutlich machen – durch die Nutzung fossiler Brennstoffe in der modernen industriellen Zivilisation hervorgerufen werden. Dies ist das erste Mal, dass ein internationales Gericht über eine klimabezogene Menschenrechtsfrage entschieden hat. Diese Entscheidung bestätigt, dass Regierungen eine rechtliche Verpflichtung haben, Menschen vor den angeblichen Auswirkungen des Klimawandels zu „schützen“.

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