Die vom niedersächsischen Umweltminister erhobene Forderung, für das in Bau befindliche Endlager Konrad die Rückholbarkeit der Abfälle zu prüfen (“Wir brauchen auch hier die Möglichkeit der Fehlerkorrektur”), ist ein erneuter Versuch, die Fertigstellung des Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung weiter zu verzögern.
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle bedeutet, die Abfälle so zu verpacken und end zu lagern, dass sie dem Menschen und der Umwelt auch nach tausenden von Jahren nicht gefährlich werden können. International unterscheiden sich die Endlagerkonzepte. In Frankreich beispielsweise werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle oberirdisch in Betonwannen endgelagert und nach Befüllung mit wasserundurchlässigem Material abgedeckt. In Deutschland dagegen müssen alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinen endgelagert werden. Schutzziel ist – im Fachjargon – der dauerhafte und extrem langfristige Einschluss der Abfälle in tiefem Gestein und somit das Fernhalten der Abfälle von der Biosphäre.