Solarwärme: Die ungenutzte Alternative

 von Günter Keil

In mehreren Artikeln habe ich die seltsame ideologische Fixierung sowohl der rot-grünen als auch der schwarz-gelben Regierungen auf die Stromerzeugung behandelt. Man wollte unbedingt die sogenannten „erneuerbaren“ (regenerativen) Energiequellen zum vermeintlichen Klimaschutz stärker nutzen – aber jede dieser Quellen musste Strom liefern; nichts anderes kam in den Genuss der massiven Förderungen durch das EEG. Obwohl der weitaus größte Teil des Energieverbrauchs in die Wärmebereitstellung fließt, was eine schon immer bekannte Tatsache war.
So kam es zu einer dreifachen Fehlsteuerung der Energiepolitik:

– Die Nutzung der Sonnenenergie wurde allein auf die Photovoltaik (PV) beschränkt, also auf die Nutzung allein des sichtbaren Spektrums der Sonnenstrahlung, obwohl die Sonne weit überwiegend Wärmestrahlung zu uns schickt. Die volle Einstrahlung der Sonne erreicht in Deutschland etwa 1000 Watt pro m2; eine Leistung, die fast vollständig in einem Solarkollektor in Wärme umgewandelt wird. Die stromerzeugenden PV-Module können hingegen nur etwa 12% der Sonnenenergie in Gleichstrom umwandeln. Ein erhebliches Defizit dieser Technik. Der Preis für diesen Nachteil: Sehr wenig Strom nur um die Mittagszeit und das für sehr viel Geld – außer im Winter, in dem fast gar nichts mehr kommt – siehe Abb.1.

A3-1-PV Gesamt 7.2010-7.2012Vergrößerung: Mausklick auf die Grafik!

Abb.1: Leistung aller deutschen Photovoltaik-Anlagen von Mitte 2010 bis Mitte 2012. Obere Begrenzung des gelben Bereichs: Installierte Gesamtleistung. Totalausfall in den Wintermonaten.   Quelle: EEX
– Deutlich mehr Leistung erhält man zwar durch die Windräder – aber deren extrem starke Schwankungen, verbunden mit wiederholten Totalausfällen bei Flauten machen auch diese Technik vollkommen ungeeignet für die Stromversorgung eines Industrielandes. Zudem stellen die physikalisch bedingten Fluktuationen eine zunehmende Gefährdung der Netzstabilität dar. Und Speicher, die diese Schwankungen von Wind- und Solarstrom ausgleichen könnten, gibt es weder heute noch in ferner Zukunft.

– Die Nachteile des großflächigen Anbaus von Energiepflanzen sind oft eingehend beschrieben worden: Eine Verseuchung des Grundwassers durch Überdüngung, eine Bedrohung der Artenvielfalt durch die Silomais-Monokulturen, eine Verdrängung des konventionellen Ackerbaus durch die inzwischen für Landwirte unbezahlbaren Pachtpreise, die eine logische Folge der Subventionierung dieser absurden Energiepolitik sind. Aber zu diesen Nachteilen, zu denen auch ein kläglicher Energieertrag pro Fläche gehört, musste gemäß der Strom-über-alles-Doktrin auch noch die verlustreiche Verstromung des „Biogases“ Methan kommen, das man – wenn man es denn schon hat – ohne die verlustreiche Verstromung direkt in das Gasnetz einspeisen müsste.

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Für eine Entwarnung ist es noch zu früh

Veröffentlicht in NOVO 8.6.2010

Vorbemerkung:

So lange wir Medien haben, die nach dem alten journalistischen Prinzip „Bad news is good news“ ihre Nachrichten auswählen, wird dieses Thema unsterblich bleiben. Darunter leidet besonders die Wissenschaft, die immer „wissenschaftlich genau“ sein will und damit unfreiwillig irgendwelche Zahlen liefert, die zum Angstmachen bestens geeignet sind. Weil alle Zahlen dem Normalleser Angst machen. Manchmal ist es aber auch anders, wie ich aus 30 Jahren Arbeit im Bundesforschungsministerium vermelden kann…………

Der alte und dennoch neue Artikel von 2010:

Die Journalisten waren schon da. Sie waren der Einladung des Bundesforschungsministeriums BMFT zu einer Pressekonferenz über die Ergebnisse eines Umweltprojektes gefolgt. Es hatte den Titel “Schadstoffe in Kraftfahrzeug-Innenräumen” und sollte endlich die ungemein wichtige Frage beantworten, ob aus Sitzen, aus Plastikverkleidungen oder aus anderen Teilen eines PKW gesundheitsschädliche Stoffe ausdünsten.

Renommierte Forschungsinstitute hatten sich dieses Problems angenommen und mit den empfindlichsten Meßmethoden wirklich alle Stoffe erfaßt,  einschließlich einiger Platinatome aus den Katalysatoren.

Die Liste dieser Substanzen war lang und alle hatten gefährlich klingende chemische Namen. Und hinter jedem dieser Namen stand eine Zahl: Die Konzentration des Stoffes, angegeben in ppb oder ppt. PPB steht für parts per billion, was im Deutschen 1 Teil pro 1 Milliarde Teile bedeutet. PPT ist noch einmal ein Tausendstel davon.

Das Wichtige daran ist für Journalisten nur die Zahl, nicht die Maßeinheit. Nur die Zahl übt eine Wirkung auf die Leser aus. Deshalb hören sich 497 ppt viel schrecklicher als 2 ppb an, auch wenn das nur ein Viertel von 2 ppb ist.

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Fragen und Antworten zur Energiewende – ein Interview

Interview des Deutschen Arbeitgeber-Verbandes mit Dr.-Ing. Günter Keil

Veröffentlicht auf der Webseite des Deutschen Arbeitgeberverbandes,  4.10.2013

Frage 1: Nach der Bundestagswahl gäbe es eine neue Chance, weniger emotional über die weitere Entwicklung der „Energiewende“ zu sprechen. Sehen Sie eine Chance, dass die Politik die bisherigen Entscheidungen kritischer beäugt ?

Antwort: Es gibt bereits kritische Äußerungen aus der Politik,  interessanterweise fast alle kurz vor der Bundestagswahl, seit man aus Umfragen wußte, dass für die Bürger die Entwicklung der Energiepreise auf Platz 3  der Liste der größten Sorgen steht.

Dabei gibt es eine Ausnahme: Die sächsische FDP kritisiert die Energiewende-Politik seit längerem massiv – als einzige unter den Landesverbänden aller Parteien.

Jetzt nach der Wahl wird man an dieses Thema herangehen müssen, aber die Aussichten für eine wirklich durchgreifende Revision aller Fehlentscheidungen sind schlecht. Alle Altparteien haben das schließlich so beschlossen.  Nun herrscht Angst vor einem Gesichtsverlust.  Zudem hat man mit dem Erneuerbaren Energie-Gesetz EEG eine starke Wind-, Solar- und Biogas-Lobby gezüchtet, die um ihre Privilegien kämpfen wird.  Schließlich gibt es noch den Bundesrat, der alle das EEG betreffende Gesetzesvorlagen, seien sie auch noch so schwach formuliert, stoppen kann – und vermutlich auch stoppen wird.

Es ist zu befürchten, dass die neue Regierung einen scheinbar einfachen Ausweg aus diesem Dilemma wählen wird: Den bereits begonnenen Weg in die Planwirtschaft und letztlich in die Verstaatlichung des Elektrizitätssektors zu Ende zu gehen. Zwar würde das die Probleme nicht lösen, sondern verschlimmern, aber man hätte wieder einmal Zeit gewonnen.

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Die Subventionierung von EEG-Altanlagen kann ohne weiteres beendet werden

Artikel vom 11.7.2014

Die für Wirtschaft und Bürger verheerendste Bestimmung des EEG ist die 20-jährige Garantie für die Einspeisevergütung in der Höhe, die bei der Inbetriebnahme der Anlage galt. Daraus wuchs im Laufe der Jahre eine riesenhafte Belastung, die allein  für das Jahr 2014 den Betrag von 23,6 Mrd. € plus MWSt erreicht. Die Regierung hat bislang bei allen Diskussionen über die Einschränkung der EEG-verursachten Überförderung niemals auch nur erwogen, die Bestandsanlagen in ihre Kürzungspläne einzubeziehen; es geht ihr auch bei der anstehenden Novellierung des EEG nur um Neuanlagen, für die veränderte Förderregelungen gelten sollen.

Das bedeutet jedoch, dass die Ausplünderung der Bürger, die zutiefst unsoziale Umverteilung von unten nach oben,  weiter ansteigt, nur etwas langsamer als bisher.

Zur Rechtfertigung für diese Untätigkeit wurde stets angeführt, dass bestehende Verträge nicht angetastet werden dürften.

Das ist jedoch falsch.

In einem bemerkenswerten Artikel hat Prof. Dr. Ulrich Büdenbender – bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der T.U.Dresden, seit 2013 Rechtsanwalt und Of-Counsel Clifford Chance, Düsseldorf – diese Ausrede widerlegt (Lit.1).

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Kategorien EEG

Das Fukushima-Unglück und seine Ursachen

Leserbrief vom 12.3.2013, aktualisiert 25.3.2015

Vorbemerkung: Regelmäßig im März werden die Leser und die Fernsehzuschauer an die Erdbeben- und Tsunamikatastrophe in Japan erinnert. Dabei spielen die vielen in diesem Unglück umgekommenen Menschen keine Rolle. Die deutschen Medien interessiert ausschließlich der durch den Tsunami ausgelöste Unfall der Kernreaktoren am Standort Fukushima. Dieser spektakuläre Unfall hatte zwar kein einziges Menschenopfer zur Folge, aber für die Redaktionen ist das weitaus wichtiger als das ungeheure menschliche Leid, das Japan damals traf.

In den Tageszeitungen und im Fernsehen wurden niemals die wahren Ursachen offengelegt, die dazu führten, dass allein am Standort Fukushima-Daiichi und nicht an den ebenfalls vom Erdbeben und vom Tsunamii gleich stark betroffenen benachbarten Kernkraftwerken an der Küste die Reaktoren zerstört wurden. Die Offenlegung der wahren Gründe hätte die Behauptung widerlegt, dass es allein an prinzipiellen Risiken der Kerntechnik lag – eine Behauptung, die Angela Merkel benutzte, um die Abschaltung der deutschen Kernreaktoren zu rechtfertigen.

Der Leserbrief von 2013:

„Der am 11. März 2011 durch ein extremes  Erdbeben ausgelöste Tsunami  kostete über 19.000 Menschen das Leben – und zerstörte auch die 4 Reaktoren des Kernkraftwerks  Fukushima-Daiichi.  Die von schweren Erdbeben und Tsunamis nicht heimgesuchte Bundesregierung reagierte  dennoch überstürzt mit  dem Ausstiegsbeschluß, wobei sie alle bewährten Regeln einer seriösen Arbeit des Parlaments grob missachtete. Weil die fachlich zuständige Reaktorsicherheitskommission den deutschen Kernkraftwerken eine hohe Sicherheit bescheinigte, setzte die Kanzlerin eine Experten-freie „Ethikkommission“ ein, die dann auch das gewünschte Ergebnis ablieferte.

Kein einziges Land in der Welt folgte diesem Beispiel.  Weshalb blieb Deutschland ganz allein ? Und weshalb planen heute  29 Länder  Kernkraftwerks-Neubauten, darunter sogar 7 Länder, die bisher die Atomenergie noch nicht nutzten ?  Sind alle diese Regierungen dumm und verantwortungslos  und ist allein unsere als einzige klug ?

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Energieexperten auf der Kanzel

Leserbrief vom 8.1.2008

Vorbemerkung: Obwohl dieser Vorgang inzwischen 7 Jahre alt ist, hat dieses Thema leider nichts von seiner Aktualität verloren – im Gegenteil. Nur die Zahlen über den deutschen Strommix haben sich verändert, aber die Vorhersage zu den Folgen einer deutlichen Steigerung bei den „Erneuerbaren“ ist eingetroffen, was nicht allzu schwierig abzusehen war.

Insbesondere aber die von den Medien gerne zitierten selbsternannten Energieexperten haben sich seither stark vermehrt.

Nun zum Original-Leserbrief aus dem Jahre 2008: „Die Leser des Bonner Generalanzeiger haben soeben einen neuen, offensichtlich kompetenten Energiefachmann kennengelernt: Präses Nikolaus Schneider, der höchste Repräsentant der Evangelischen Kirche im Rheinland. Seine Forderung: „Der Ausstieg aus der Atomenergie darf nicht verzögert oder revidiert werden. Es müsse  Genehmigungsgrenzen für neue Kohlekraftwerke und für den rheinischen Braunkohletagebau geben. Außerdem forderte er mehr Kraftwerke auf der Grundlage erneuerbarer Energie – und größere Anstrengungen zur Energieeinsparung in kirchlichen Einrichtungen.“

Es scheint ein Trend zu sein: Menschen, die klar erkennbar weder von Wirtschaft, noch von Technik eine Ahnung haben und zudem anscheinend auch noch mit der einfachen Mathematik auf dem Kriegsfuß stehen, schwingen sich Kraft ihres Bekanntheitsgrades zu Experten auf und teilen Ratschläge aus, die sie nur aus den Medien haben können. Auf diese Art belehren uns nicht nur Sänger und Schauspieler in Talkshows über die richtige Energiepolitik, jetzt wird das auch von den Kanzeln verkündet.

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Elektroautos – Klimaretter als Ladenhüter

 

Aktualisierte Fassung zweier Artikel aus den Jahren 2010 und 2011

Die seit einigen Jahren von der Autoindustrie und ihrer Presse erweckte Begeisterung für Elektroautos läßt ein deja-vu-Gefühl aufkommen: Da war doch schon mal was ? In der Tat führte zwischen 1992 und 1995 die damalige Regierung – begeistert befürwortet durch Forschungsminister Heinz Riesenhuber und eine gewisse Angela Merkel, Umweltministerin, – einen großen Feldtest für Elektroautos auf Rügen durch. Und der damalige Innenminister Manfred Kanther gab das Ziel aus, daß mindestens 10 Prozent aller neu zugelassenen KFZ im Jahre 2000 Elektroautos sein sollten. Es kam natürlich anders.

Auch die weitgehend auf Erinnerungsschwäche beruhende neue Begeisterung für das alte Thema ignoriert weiterhin das Fehlen kostengünstiger Antriebsbatterien mit ausreichender Speicherkapazität. Das ist seit etwa 120 Jahren der Fall, als mit der Erfindung des Automobils sofort auch der Elektroantrieb Anwendung fand. Nach 1912 hängte der Verbrennungsmotor, der seine Energie aus den mit Abstand besten Speichern holt – das sind flüssige Kohlenwasserstoffe – den E-Antrieb hoffnungslos ab. Es blieb bei Nischenanwendungen, speziell innerstädtischer Lieferverkehr, für den der Paketzustellwagen BEM 2500 von Bergmann zwischen 1922-27 typisch war.

Das dies im Prinzip noch heute gilt, ist auch die Meinung von Christian Voy, der damals Leiter des Feldversuchs auf Rügen war. Heute ist er Berater und Honorarprofessor an der Uni Hannover.

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Grünes Fiasko: 92% der Schweizer Wähler stimmen gegen eine Kohlenstoffsteuer

Meldung des Wall Street Journal vom 8.3.2015, Autor Neil Maclucas

Am Sonntag dem 8. März lehnten die Schweizer Wähler in einem überwältigendem Votum eine Initiative ab, die das Mehrwertsteuer-System des Landes abschaffen und es durch eine Kohlenstoffsteuer ersetzen wollte. Rund 92% der Wähler stimmten dagegen, während es 8% befürworteten.

Ein Merkmal der Initiative war die steuerliche Befreiung der Nutzung sogenannter erneuerbarer Energiequellen, einschließlich Solar und Wind, wodurch sich die Initiatoren eine höhere Nutzung durch die Haushalte versprachen.  Der Zweck sollte die Verringerung von Kohlenstoffemissionen und der globalen Erwärmung sein. Die Kohlenstoffsteuer hätte Benzin, Heizöl und andere Energieformen für die Verbraucher verteuert.

Hinter dieser Initiative stand die Grüne Liberale Partei der Schweiz,  unterstützt wurde sie durch die Grüne Partei der Schweiz, den World Wildlife Fund und Greenpeace Schweiz.

Übersetzung von G. Keil

Mietervertreibung für das Klima – eine weitere Folge der Energiewende

Erstellt am 27.9.2014

Wesentliche Komponenten der Energiewende sind die Energie-Einspar-Verordnung EnEV (1), die auf dem Energie-Einsparungs-Gesetz EnEG beruht, und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG (12).

Wie bei dem EEG und der Energiewende werden die erforderlichen Kosten zur Umsetzung von der Regierung und den Profiteure klein geredet oder verschwiegen. Durch die Verordnung und das Gesetz sollen den Verbrauch von vorwiegend fossilen Energieträgern für das Heizen privater und öffentlicher Gebäude vermindern und damit der geplanten Absenkung der CO2-Emissionen dienen. Die EnEV wurde 2002 erlassen. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach mit dem Ziel novelliert, zuletzt 2013, insbesondere die Forderungen an die Wärmedämmung und die Heizsysteme der Gebäude, weiter zu verschärfen .

Teil 1: Die gesetzlichen Instrumente

1.1 Die Energieeinsparverordnung EnEV

Die Verordnung und das Gesetz sollen den Verbrauch von vorwiegend fossilen Energieträgern für das Heizen privater und öffentlicher Gebäude vermindern und damit der geplanten Absenkung der CO2-Emissionen dienen. Die EnEV wurde 2002 erlassen (Lit.1). Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach mit dem Ziel novelliert, zuletzt 2013, insbesondere die Forderungen an die Wärmedämmung und die Heizsysteme der Gebäude, weiter zu verschärfen .

Beide gesetzlichen Maßnahmen stehen deutlich seltener als das EEG im öffentlichen Fokus, obwohl die durch diese gesetzlichen Maßnahmen verursachten Kosten für die Haus- und Wohnungseigentümer und anschließend auch für die Mieter in die Milliarden gehen. Nach vielen negativen Erfahrungen, die insbesondere die nicht eingetroffenen Einsparungseffekte sowie auch negative Auswirkungen der Fassadendämmung betreffen, hat sich nun deutliche Kritik erhoben, die sich insbesondere in Fernsehberichten niederschlug.

„Wärmedämmung – der Wahnsinn geht weiter“ und „Wärmedämmung – die große Energiesparlüge“.

Das waren die Titel umfangreicher Berichte im NDR (Lit.2; 3) und im WDR (Lit.4; 19), die schonungslos die überwiegende Nutzlosigkeit der teuren Dämmungsmaßnahmen, aber auch die damit verbundenen Gefahren offenlegten. Die folgenden Ausführungen beruhen weitgehend auf diesen Berichten.

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Am Ende der Energiewende-Sackgasse lauert das Dunkelflaute-Gespenst

Erstellt am 10.09.2014

Eigentlich wollte ich nur mal nachlesen, was sich genau hinter dem §13a Abs.2 EnWG verbirgt. Das ist der Paragraph im Energiewirtschaftsgesetz EnWG, mit dem die Regierung allen Kraftwerksbesitzern, denen das EEG die Wirtschaftlichkeit ruiniert hat und die deshalb ihre Anlagen so schnell wie möglich stilllegen wollen, die Pläne durchkreuzt hat.

Sie haben davon gelesen: Die Kraftwerksbesitzer müssen einen Antrag auf Stilllegung stellen, den ihr Netzbetreiber (ÜNB) – also  Amprion, Transnet, Tennet und 50Hertz – prüft. Dieser soll bewerten, ob das Kraftwerk „systemrelevant“ ist oder nicht – und dann der Bundesnetzagentur BNetzA einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorlegen.

Diese Anträge werden immer mehr: Mitte August waren insgesamt 7.900 Megawatt zur endgültigen Stilllegung angezeigt. Allein mehr als 4.500 MW entfielen dabei auf den süddeutschen Raum. Dort sollen jedoch nach dem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung bis 2022 fünf Kernkraftwerke vom Netz gehen.

Wie ernst die Situation schon heute ist, in der bereits jetzt alle Stilllegungsanträge aus dem süddeutschen Raum abgelehnt werden (müssen), ergibt sich aus den unten zitierten Feststellungen der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat in jedem Fall unangenehme Konsequenzen für den Besitzer der verlustbringenden Anlage, denn selbst wenn das Kraftwerk als doch nicht systemrelevant eingeordnet ist,  wird ihm der Weiterbetrieb um ein ganzes Jahr angeordnet und die weiter auflaufenden Verluste muss er selber tragen, nicht der anordnende Staat, den die BNetzA vertritt. Noch härter trifft es die systemrelevanten Kraftwerke: Sie müssen 24 Monate weiter am Netz bleiben und auch in diesen Fällen erhalten die Besitzer für die ersten 12 Monate gar nichts. Für die folgenden 12 Monate ist dann eine Entschädigung fällig, über die verhandelt werden muss. Wie berichtet wurde, deckt diese Entschädigung manchmal auch nur 70% der Verluste.

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