Ehemalige Entscheidungsgrundlage zur Kernenergie gilt noch immer. Ein lehrhafter Rückblick

Bewegt sich etwas in der Kernenergiediskussion? „Neuerdings gibt es in Deutschland Leute, die das Redetabu über die Kernenergie brechen“, schreibt Veronika Wendland *), „Leute, die sich im ökologisch-progressiven Spektrum verorten und sich dafür aussprechen, den Atomausstieg zu überdenken. Sie tun das, weil sie lieb gewordene vorherige Überzeugungen in Lernprozessen geändert haben, und weil sie angesichts der gescheiterten Energiewende und der Herausforderungen von Luftverschmutzung, Bevölkerungswachstum und Klimawandel auch über die nukleare Lösung wieder diskutieren wollen. Sie argumentieren, dass die Kernenergie eine technisch ausgereifte, landschaftlich minimal-invasive und luftschadstoffarme Form der Elektrizitätsversorgung sei, und dass fortgeschrittene Formen von Kerntechnik wesentlich mehr könnten als Strom zu produzieren: Fernwärme für Wohngebiete bereitstellen und Prozesswärme für die Treibstoffsynthese, medizinische Radionuklide generieren, und Atommüll verwerten.“ Am 21. Oktober 2018 stellt sich diese Initiative auf dem Münchener Marienplatz beim „Nuclear Pride Fest“ vor.

Die friedliche Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung war in Deutschland zu keiner Zeit eine in der Bevölkerung durchgängig akzeptierte Energieform. Bei diesem Thema kochten die Emotionen hoch und spaltete die Gesellschaft. Obwohl der ablehnende Teil der Bevölkerung in der Minderheit war, bildeten sich etliche Bürgerinitiativen, die in Teilen nicht vor Gewalt zurückschreckten. Beispielhaft sei an die heftigen Demonstrationen gegen die Kernkraftwerke Wyhl und Brokdorf erinnert. Das Wyhl-Vorhaben wurde daraufhin fallen gelassen. Das Kernkraftwerk Brokdorf ist noch heute am Netz, das erstmals im Oktober 1986 kritisch wurde. Die Rechtmäßigkeit der friedlichen Kernenergienutzung überzeugte nicht, jedenfalls nicht die, die aus Prinzip und Überzeugung gegen Kernenergie waren. Die atomare Zerstörungskraft war und ist offenbar noch in vielen Köpfen und dominiert den Nutzen der nuklearen Stromerzeugung. Das speziell in Deutschland verbreitete Phänomen der Angst gegen alles, was mit Strahlung zu tun hat (Ausnahme Medizin), wirkt trotz intensiver Aufklärung bis in die heutige Zeit und lässt sich rational so recht nicht begründen.

Überzeugend begründen lässt sich ebenso wenig der im März 2011**vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie als Folge, so die Begründung, der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima. Die Katastrophe, so schlimm sie auch war, hatte nachweislich keine nuklearen Todesopfer zur Folge. Zudem setzt Japan weiterhin auf die Kernenergie. 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz genommen werden. Trotz einer bis dato makellosen Bilanz des nuklearen Betriebes aller deutschen Kernkraftwerke und trotz einer außerordentlich hohen, bewährten Sicherheitstechnik. Und dann? Was stattdessen? Bis zum Zeitpunkt des Ausstiegsbeschlusses galt doch die friedliche Nutzung der Kernenergie im Parlament mehrheitlich als unverzichtbar! 

Bundesregierungen und Parlamentarier haben sich ihre Entscheidung für die Kernenergie in den 60er und 70er Jahre nicht leicht gemacht. Diskussionen und Begründungen fanden auf einem hohen Niveau statt. Die ungewöhnlich ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktionen der SPD/FDP vom 08.06.1977, Drucksache 8/570 zur Energiepolitik mag dies verdeutlichen. Sie hat im Grundsatz bis heute Bestand. (Bemerkenswert: Die Fragesteller der Großen Anfrage stellen die Bundesregierung in jener Zeit!) Wegen der in der Sache unveränderten Gültigkeit sei die auf die Kernenergie bezogene Antwort hier in Auszügen wiedergegeben.

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Internationale Energieagentur warnt vor Herausforderungen beim Ersatz der Kernenergie

Das Nuklearforum Schweiz veröffentlichte am 10. Oktober 2018 diese Medienmitteilung:

“In ihrer Überprüfung der Schweizer Energiepolitik kommt die Internationale Energieagentur zum Schluss, dass der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie die Stromversorgung des Landes vor grosse Herausforderungen stellt. Es werde schwierig, die heute hohe Versorgungssicherheit und die tiefen CO2-Emissionen aus der Stromversorgung beizubehalten.

Am 8. Oktober 2018 hat die Internationale Energieagentur (IEA) der OECD in Bern ihren Bericht «Energy Policies of IEA Countries – Switzerland 2018 Review» vorgestellt. Schon im Titel der dazu veröffentlichten Mitteilung warnt die IEA, die Versorgungssicherheit beim Strom stehe angesichts des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie vor Herausforderungen. Die Energieversorgung der Schweiz ist heute laut IEA die CO2-ärmste aller Mitgliedstaaten, was grösstenteils der dank Wasserkraft und Kernenergie praktisch emissionsfreien Stromproduktion geschuldet ist.

Mit dem politischen Entscheid für den schrittweisen Verzicht auf Strom aus Kernkraftwerken steht der Energiesektor des Landes jedoch in den kommenden Jahrzehnten vor einem beträchtlichen Wandel. Die Kernenergie zu ersetzen und gleichzeitig die CO2-Emissionen aus der Stromversorgung tief und die Versorgungssicherheit auf dem heutigen hohen Niveau zu halten, wird laut IEA schwierig. Es seien ambitioniertere Reformen notwendig als die «Energiestrategie 2050», um die Ungewissheiten bei der Versorgungssicherheit zu reduzieren.

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Schlechtes politisches Wetter für die Windkraft. Der Rheingau verbannt die Windräder. Bericht Nr. 3

Die Serie unerfreulicher Nachrichten für die Windenergie-Anhänger in Politik und Wirtschaft erfuhr Anfang September 2018 eine schmerzliche Fortsetzung: „Die Weinregion bleibt vorerst frei von Windrädern“ meldete die FAZ/Rhein-Main-Zeitung  am 3.9. unter der knackigen Artikelüberschrift „Vom Rheingau lernen, heißt Rotoren stoppen.“ (1). Im Rheingau gab es tatsächlich eine neue Qualität im fünf Jahre währenden Kampf der Widerständler der „Initiative Pro Kulturland Rheingau“ gegen die Verschandelung ihrer Heimat durch riesige Windräder.

Der Kampf begann mit dem ersten Entwurf 2013 des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ der im Frühjahr 2014 vom hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt veröffentlicht und im Landratsamt des Rheingau-Taunus-Kreises öffentlich ausgelegt wurde. Neben anderen Themen wie Solar- oder Bioenergie waren es vor allem die darin aufgeführten Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie, die in den betroffenen Kommunen für Aufregung sorgten. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen bewirkten etliche Planveränderungen, die schließlich als Entwurf 2016 eine zweite Offenlage erlebten. Etliche Veränderungen waren darin vorgenommen worden, aber das Ausmaß des gesamten Eingriffs in die Landschaft blieb erschreckend.

Der Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau nahm erneut den Kampf auf. (3)

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UN-IPCC bestätigt die Notwendigkeit der Kernenergie für das 1,5 Grad-Ziel

 

Der am 8. Oktober 2018 veröffentliche „IPCC Special Report on Global Warming of 1.5°C“ *) war ein Hauptthema in den Medien:

Hiernach muss der weltweite Kohlendioxidausstoß 2020 seinen Höhepunkt erreichen und danach deutlich absinken, um die 1,5 Grad-Grenze einzuhalten. Bis 2050 müsse Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Der Anteil erneuerbarer Energieträger müsse nach Ansicht der Autoren bis zur Mitte des Jahrhunderts von derzeit etwa 20 % auf mindestens 70 % ansteigen. Der Kohle-Anteil müsse möglichst auf null, der Gas-Anteil selbst in Verbindung mit CO2-Abscheidern (die es in der Praxis noch nicht gibt) auf 8 % sinken. Der Rest müsse, was in den Medien zumeist unerwähnt bleibt, wohl vorwiegend auf die Nutzung der Kernenergie entfallen. Das wären 30 %!

 Der Bericht befasst sich mit den Auswirkungen der globalen Erwärmung um 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau und den damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der Stärkung der globalen Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, die nachhaltige Entwicklung und die Bemühungen zur Beseitigung der Armut. In allen im Bericht dargestellten Szenarien, die mit 1,5 Grad kompatibel sind, steigt der Beitrag der Kernenergie. Der Anteil der nuklearen und fossilen Brennstoffe mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung bei der Stromerzeugung wird auf den meisten untersuchten 1,5-Grad-Pfaden “ohne oder mit begrenzter Überschreitung” zunehmen.

“Bei den meisten 1,5-Grad-Untersuchungspfaden nimmt der Kernenergie-Anteil bis 2050 zu, aber in einigen Pfaden sinkt sowohl die absolute Kapazität als auch der Anteil der Energie von Kernkraftwerken”, heißt es in der Zusammenfassung für Entscheidungsträger des Berichts. “Es gibt große Unterschiede in der Kernenergie zwischen den Modellen und den verschiedenen Wegen. Einer der Gründe für diese Variation ist, dass der zukünftige Einsatz der Kernenergie durch gesellschaftliche Präferenzen eingeschränkt werden kann, die in den Annahmen, die den Pfaden zugrunde liegen, unterstellt werden. Während bei einigen 1,5-Grad-Pfaden die Kernenergie bis zum Ende des Jahrhunderts keine Rolle mehr spielt, kommen andere Untersuchungspfade zu über 200 EJ im Jahr Kernkraft im Jahr 2100.”

Dies entspräche umgerechnet 56000 Mrd. kWh im Jahr. Die globale Stromerzeugung durch Kernenergie betrug hingegen in 2016 rund 2.477 Mrd. kWh.

Im Originaltext heißt es:

“Nuclear power increases its share in most 1.5-degree pathways by 2050, but in some pathways both the absolute capacity and share of power from nuclear generators declines,” the Summary for Policymakers of the report says. “There are large differences in nuclear power between models and across pathways. One of the reasons for this variation is that the future deployment of nuclear can be constrained by societal preferences assumed in narratives underlying the pathways. Some 1.5-degree pathways no longer see a role for nuclear fission by the end of the century, while others project over 200 EJ year of nuclear power in 2100.”

Mit der endgültigen Abschaltung des letzten deutschen Kernkraftwerkes im Jahr 2022 steigt Deutschland aus der nuklearen Stromerzeugung aus. Entgegen dem Rat der Fachwelt und entgegen dem weltweiten Ausbautrend der Kernkraftwerke hat sich die Bundesregierung in 2011 zu diesem Schritt entschlossen, ohne eine überzeugende Stromerzeugungsalternative anzubieten. Nach Lage der Dinge eine folgenschwere Fehlentscheidung.

*)  https://www.ipcc.ch/index.htm

 

Bundesregierung irrt. Künftig keine Überkapazität im EU-Strommarkt

Parlamentarier richteten an die Bundesregierung die Frage, ob aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren angesichts des gesetzlich verankerten Atomausstiegs bis spätestens 2022 und der Altersstruktur der fossilen Kraftwerke Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten notwendig sind, um eine sichere Stromversorgung Deutschlands zu gewährleisten.

Die Bundesregierung beantwortete die Frage in der Drucksache 19/4386 vom 18. 09.2018 wie folgt: „Der Bericht zum Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 63 EnWG wird im vierten Quartal 2018 veröffentlich; darin werden die genauen Ergebnisse des Gutachtens „Definition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten von 2017 bis 2019“ bis zum Jahr 2030 enthalten sein. Es ist davon auszugehen, dass weitere Investitionen in Erzeugungstechnologien erforderlich sein werden. Zur Erreichung der Klimaziele ist ein deutlicher Ausbau der Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien erforderlich. Darüber hinaus ist auch bei einzelnen KWK-Anlagen zu erwarten, dass ältere Anlagen durch neue Anlagen mit geringeren CO2-Intensitäten ersetzt werden.

Die Bundesregierung geht ebenfalls davon aus, dass Ertüchtigungsinvestitionen in geringem Umfang erforderlich sein werden, damit bestehende Anlagen die Anforderungen der Kapazitätsreserve erfüllen können. Kurzfristig sieht die Bundesregierung darüber hinaus keinen Bedarf an neuen zusätzlichen konventionellen Erzeugungskapazitäten, da die europäischen Strommärkte weiterhin von deutlichen Überkapazitäten geprägt sind.“

Was bedeutet „kurzfristig“?  Angesichts der langen Planungs- und Errichtungsdauer neuer Stromerzeuger eine folgenschwere Fehleinschätzung! „Die derzeit noch vorhandenen Überkapazitäten an gesicherte Leistung schmelzen überall in Europa mittel- bis langfristig ab. Damit stehen auch die Nachbarländer vor der Herausforderung, die Versorgungssicherheit bei steigenden Anteilen volatiler Kapazitäten zu gewährleisten“, schrieb der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 22.8.2018 *).

Der BDEW beruft sich auf den wissenschaftlichen Dienst der EU (JRC-Joint Research Center), wonach sich von 2016 bis 2025 in der EU ein Rückgang der installierten Leistung von Kohlekraftwerken von 150 Gigawatt (GW) auf 105 GW ergibt und ein weiterer Rückgang auf 55 GW bis 2030. Das entspricht einer Abnahme von 63 Prozent. Auch der Anteil der Kernenergie geht in einigen EU-Ländern zurück.

Die Zeiten, in denen sehr viel Strom nachgefragt wird, seien in Mitteleuropa nahezu deckungsgleich. Ist die Stromnachfrage in Deutschland hoch, dann sei dies in der Regel auch in den angrenzenden Staaten der Fall.Auch immer mehr Windräder und Solarparks helfen in solchen Situationen nicht weiter, betont BDEW: „Die für Wind und Fotovoltaik entscheidenden Großwetterlagen führen in Zentraleuropa zu einer mehr oder weniger deutlichen Gleichzeitigkeit von Erzeugungsmangel oder Überflusssituationen.“ Erneuerbare Energien trügen nur in geringem Umfang zur gesicherten Leistung bei.

 *)  BDEW/Awh_20180816_Verfuegbarkeit-auslaendischer-Kraftwerkskapazitaeten

Schlechtes Wetter für die Windkraft: FDP fordert Rücksicht auf den Natur- und Artenschutz – Bericht Nr. 2

Auch dieser zweite Bericht handelt von der endlich auch im Bundestag aufgelebten kritischen Debatte über die Windenergie. Die letzten Wochen waren in der GroKo durch erheblichen Streit über die Bedingungen für den beschlossenen weiteren Windkraftausbau gekennzeichnet – dazu gab es auf dieser Webseite den Bericht Nr. 1. Aber auch die Opposition im Parlament meldete sich mit Kritik und Forderungen. Nach der grundsätzlichen Kritik der AfD an der gesamten Klima- und Energiepolitik der Regierung hat jetzt auch – überraschenderweise – die oppositionelle FDP Forderungen erhoben, die dem Natur- und Artenschutz dienen und zerstörerische Konsequenzen des Windkraftausbaus verhindern sollen.

Es scheint sich tatsächlich bei einigen politischen Parteien – jedoch nicht bei den GRÜNEN und der Partei DIE LINKE – eine zunehmend kritische Bewertung der Konsequenzen des extremen Ausbaus der Windenergieanlagen durchzusetzen. Die mittlerweile über 1000 Bürgerinitiativen, die dagegen kämpfen, haben offenbar ein Umdenken bewirkt. Und nun die Liberalen…

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Schlechtes politisches Wetter für die Windkraft -Bericht Nr.1

Die letzten Wochen brachten nicht nur für die GroKo erheblichen, allerdings hauptsächlich selbstgemachten, internen Ärger.  Auch die Windturbinenhersteller und ihre im Windschatten tätigen Mitverdiener sowie die politischen Unterstützer dieser für die Regierung wichtigsten Maßnahme zum sog. Klimaschutz hatten eine schwere Zeit. Das geschah nicht ganz zufällig, denn die von den Kritikern angeprangerte „Verspargelung Deutschlands“ mitsamt allen ihren Nebenwirkungen hat einen stetig zunehmenden Widerstand zur Folge. Er wächst gewissermaßen proportional zum immer weiter gehenden Ausbau dieser Technik, deren prinzipielle und schwerwiegende Nachteile immer klarer zum Vorschein kommen – und nicht nur in Deutschland.
Zu den grundlegenden Nachteilen und Problemen des mit staatlicher Planwirtschaft (das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) erzwungenen riesenhaften Ausbaus der Windstromerzeugung ist bereits viel geschrieben worden (1, 2, 3, 4). Dennoch soll dieser Ausbau nach dem Willen der Großkoalitionäre fortgesetzt werden.

Doch gerade in der Großen Koalition beginnt ein Streit zwischen der CDU/CSU und der SPD über die Bedingungen, die dafür sorgen sollen, dass der beschlossene Windkraftausbau mit weniger Belastungen und Schäden für Mensch und Umwelt einhergehen muss.
Dies ist auch der Gegenstand dieses ersten Berichts zu dieser für das Gelingen der Energiewende angeblich wichtigsten Technik der Stromerzeugung mit „Erneuerbaren Energien“, die man allerdings  in einem Physikbuch nicht finden wird, weil es erneuerbare Energien nicht gibt. Die Erfinder dieses Begriffs haben es leider versäumt, in dem Physik-Schulbuch den Abschnitt über den 1. Hauptsatz der Thermodynamik zu studieren.
Doch selbsternannte „Vorreiter“ brauchen keine Rücksicht auf die Physik zu nehmen.

 

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Die Reaktorsicherheitskommission eine unabhängige, qualifizierte Beratungskommission der Bundesregierung

Die Bestätigung der Sicherheit der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 durch die RSK-Reaktorsicherheitskommission (siehe auch entsprechenden Artikel auf dieser Webseite) hat „Experten“ auf den Plan gerufen, deren Glaubwürdigkeit von Medien und auch von Teilen unserer Politiker anscheinend höher bewertet werden als die der RSK.

Die Bezeichnung Experte*ist rechtlich nicht geschützt. So werden in der Politik laut Wikipedia „häufig die Mitglieder der Fachausschüsse in der Tagespresse als Experten bezeichnet, ohne dass ihnen irgendeine zugehörige fachliche Ausbildung eigen wäre“. Mit dem Hinweis auf einen “Experten” bei der Erläuterung eines naturwissenschaftlich/technischen Zusammenhangs ist man in den Medien rasch zur Hand, suggeriert man doch dem Leser oder Zuschauer damit Sachkompetenz und Seriosität. Gerade bei umweltrelevanten Themen mit im allgemeinen hohem Aufmerksamkeitsgrad beim Publikum erreicht der Gebrauch des Begriffs “Experte” mittlerweile inflationäre Ausmaße.

So nahmen Parlamentarier der Linken die negative Beurteilung der obigen RSK-Bewertung durch die „International Nuclear Risk Assessment Group“ **)zum Anlass, das Bundesumweltministerium nach Einzelheiten der RSK-Beauftragung zu fragen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellte in seiner Antwort***) eingangs klar, dass seitens der Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, grundsätzlich nicht erfolgt. Die sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Kernkraftwerke läge in der alleinigen Verantwortung der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC). Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde lägen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können.

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