Genehmigungsverlängerung der Zwischenlagerung: Der Bund in der Pflicht

In dem Artikel „Fortsetzung des deutschen Endlager–Trauerspiels“ wurde im Hinblick auf die Verschiebung der Endlagerung um Jahrzehnte auf die in den nächsten zehn Jahren auslaufende atomrechtliche Genehmigung der Zwischenlagerung hochaktiver Abfälle hingewiesen. Die Aufbewahrungsgenehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (abgebrannte Brennelemente) in den Brennelementezwischenlagern in Ahaus, Gorleben und an den Kernkraftwerksstandorten sind bislang auf 40 Jahre befristet. Die ersten Genehmigungen nach § 6 AtG bedürfen bereits ab dem Jahr 2034 der Verlängerung. Mit einem betriebsbereiten Endlager ist nach den jüngsten Informationen indes realistisch nicht vor dem Jahr 2080 zu rechnen, was überaus optimistisch wäre.

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