Energiekosten: Preisdeckel und Preisbremsen

Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Energiekostenmaßnahmen*):

Im Verhältnis zum Sommer 2021 sind die Großhandelspreise für Strom und Gas im Herbst dieses Jahres um ein Vielfaches angestiegen (zweitweise auf das 4,5Fache). Dies belastet die privateHaushalte und die Wirtschaft. Aktuell ist daher im Gespräch, Energiepreise staatlich zu begrenzen (Preisdeckel) oder Energiekosten der Verbraucher durch verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen teilweise auszugleichen („Preisbremse“). Beide Begriffe werden teilweise synonym verwendet. Aus ökonomischer Sicht sind Preisdeckel und verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen  indes unterschiedliche Mechanismen. Preisdeckel zielen darauf ab, die Marktpreise direkt zu beeinflussen. Ausgleichszahlungen versuchen hingegen, die erhöhten Kosten der Verbraucher (zum Teil) auszugleichen. Im Folgenden werden sie als Energiekostenmaßnahme (EMzusammengefasst.

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