Bundeskanzler Olav Scholz machte von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch, weil sich seine Koalition nicht auf eine gemeinsame Linie zum Weiterbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke verständigen konnte.
Per Brief wurde am Montagabend 16.10.2023 den drei Parteien seine Entscheidung mitgeteilt:
„Es wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens zum 15. April 2023 zu gewährleisten“.
Darüber hinaus kündigte der Kanzler an, dass ein „ambitioniertes Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz“ vorgelegt werde.
Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für den Weiterbetrieb der beiden süddeutschen Reaktoren bis Ende März 2023 und die Beendigung von KKE bis 31.12.2022 beharrte, bestand Bundesfinanzminister Christian Lindner auf einen Weiterbetrieb aller drei Rektoren unter Einsatz neuer Brennelemente bis ins Jahr 2024 und gegebenenfalls der Reaktivierung der bereits stillgelegten drei Kernkraftwerke.
Der Weiterbetrieb entspannt vorerst die kritische Situation der Stromversorgung, die durch den Ausfall der Gaskraftwerke infolge Gasmangels aufgetreten ist. Eine Dauerlösung fehlt weiterhin. Auch der angestrebte Ausbau der Windenergie- und Solaranlage macht bei Flaute und nachts weiterhin die Stromerzeugung aus Kohle und/oder Kernkraftwerke zwingend erforderlich.
Der Einsatz von Gaskraftwerken dürfte angesichts der Gasknappheit keine Option sein. Strebt man weiterhin eine klimaneutrale Stromversorgung an, bliebe vorerst nur die CO2-freie Stromerzeugung in Kernkraftwerken als Option.
Und Wasserstoff? Machen wir uns nichts vor: Herstellung und Einsatz von „grünem“ Wasserstoff bleibt über Jahre hinaus mengenmäßig eine Fata Morgana, von den Kosten ganz zu schweigen.