Genehmigung des im Bau befindlichen Endlagers Konrad hat Bestand

Das Niedersächsische Umweltministerium lehnt den Antrag von NABU und BUND auf Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für das Endlager Konrad nach intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung ab. Im Mai 2021 hatten die Umweltverbände einen Antrag auf Rücknahme oder Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses (PFB) für das Endlager Konrad sowie einen Baustopp gestellt.

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Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?

Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.

Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.

Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.

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