Zunächst: Wann spricht man in der Politik von einem Notfall ?
Artikel 115 des Grundgesetzes erklärt es: Der Staat kann übermäßig viele Schulden machen, „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.“ (Unterstreichung vom Autor).
Zum Problem, mit dem sich der Bundestag gerade beschäftigt hat:
Nach der aktuellen Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums BMWK sind 37,6 Mrd. Euro allein bis Ende Oktober 2023 aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF geflossen.