Eine Pandemie wie durch SARS-CoV-2 bedeutet für den Betrieb von Kernkraftwerken eine spezielle Form der Personalplanung und des Personalschutzes. Die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke fordern im Abschnitt „Kriterien für das Management der Sicherheit“ von der Unternehmensführung eines Kernkraftwerkes, die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sicherzustellen und zwar derart, dass auf der Anlage stets eine ausreichende Anzahl qualifizierten internen Personals verfügbar gehalten wird, um (unter anderem) den bestimmungsgemäßen Betrieb und die Störfallbeherrschung auf allen Sicherheitsebenen zu gewährleisten [1].