„Selbst bei einem idealen Projektablauf muss damit gerechnet werden, dass das Suchverfahren erst im Jahr 2074 abgeschlossen werden kann“, heißt es in einem Untersuchungsbericht des Öko-Instituts zum Stand der Endlagersuche, der im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) abrufbar ist [1]. Wohlgemerkt: Das Suchverfahren, danach erst beginnen die zeitintensiven entscheidenden Prüf-, Eignungs- und Genehmigungsverfahren, die Klageverfahren nicht zu vergessen.
Die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlverfahren) wird in Deutschland durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 5. Mai 2017 geregelt. Die Suche nach diesem Endlager wird sich einer Regierungsstudie zufolge ohne Planungsänderungen um Jahrzehnte verzögern [1]. Das StandAG hatte für die Standortauswahl 2031 vorgegeben. Ab 2050 sollte das Endlager nach abgeschlossener Prüfung betriebsbereit zur Verfügung stehen. Eigentlich!