Genehmigungsverlängerung der Zwischenlagerung: Der Bund in der Pflicht

In dem Artikel „Fortsetzung des deutschen Endlager–Trauerspiels“ wurde im Hinblick auf die Verschiebung der Endlagerung um Jahrzehnte auf die in den nächsten zehn Jahren auslaufende atomrechtliche Genehmigung der Zwischenlagerung hochaktiver Abfälle hingewiesen. Die Aufbewahrungsgenehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (abgebrannte Brennelemente) in den Brennelementezwischenlagern in Ahaus, Gorleben und an den Kernkraftwerksstandorten sind bislang auf 40 Jahre befristet. Die ersten Genehmigungen nach § 6 AtG bedürfen bereits ab dem Jahr 2034 der Verlängerung. Mit einem betriebsbereiten Endlager ist nach den jüngsten Informationen indes realistisch nicht vor dem Jahr 2080 zu rechnen, was überaus optimistisch wäre.

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Wo unser Atommüll lagern soll

 Unter diesem Titel berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) am 13.04.2023 über den Besuch des Niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Diplom-Sozialwirt) und weiterer Politiker im Schacht Konrad. Dr. Hermann Hinsch verfasste dazu folgenden Leserbrief:

Noch werden im Schacht Konrad keine radioaktiven Abfälle eingelagert, und so konnten die Politiker es wagen, eine Grubenfahrt zu machen. Aber frei von Radioaktivität ist die Grube natürlich nicht, wie auch sonst nichts auf dieser Welt. Das Gestein, in diesem Fall Erz mit einem Gehalt an Eisen von 27 – 33 %, enthält die radioaktiven Elemente Thorium, Uran und Kalium 40, dazu einige unbedeutende Radionuklide. In der folgenden Tabelle sind die Gehalte pro Tonne nach den Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) aufgelistet, und dazu die daraus berechenbaren Aktivitäten in Becquerel (Bq) pro kg. 1Bq ist ein Strahlenereignis pro Sekunde. Die Bezugsgröße kg ermöglicht den Vergleich mit dem menschlichen Körper, dieser enthält etwa 100 Bq/kg.

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