OVG verlangt weitere Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Das deutsche Klimaschutzgesetz verlangt, die als „schädliche Treibhausgase“ bezeichneten Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65% im Vergleich zu 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland komplett klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase emittieren, als in der Natur gebunden werden. In der letztgültigen Fassung des Gesetzes werden die einzelnen Bereiche wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude nicht mehr separat sanktioniert, wenn sie ihre Klimaschutzziele verfehlen. Was im Prinzip sinnvoll ist, denn für die Atmosphäre und für das Klima spielt es keine Rolle, woher das Treibhausgas stammt.

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