Schweiz widerspricht dem Europäischen Gerichtshof

Seniorinnen der Schweiz klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Überprüfung der schweizerischen Klimapolitik. Auf ihre Klage urteilte das Gericht, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Das wegweisende Urteil ist ein Präzedenzfall für 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Somit wird erwartet, dass die EGMR-Entscheidung mehr Menschen ermutigen würde, Klimaklagen gegen Regierungen einzureichen.

Ein Ausschuss des Schweizer Parlaments hat dieses Urteil zurückgewiesen und widerspricht dem Gerichtshof, die Schweiz habe die Menschenrechte ihrer Bürger verletzt, indem sie nicht genug getan habe, um den Klimawandel zu verhindern.

Das Urteil stieß in der Schweiz auf breite Kritik, und der Rechtsausschuss des Oberhauses stimmte dafür, es mit der Begründung abzulehnen, dass das Land genügend Maßnahmen ergreife, sagte Andrea Caroni, ein Abgeordneter des Ausschusses.

Auch die Schweizer Regierung hatte sich gegen die Entscheidung des Straßburger Gerichts gewehrt. Nach Auffassung des Schweizer Umweltministers sei das Urteil schwer mit der direkten Demokratie zu vereinbaren. In Volksabstimmungen werden regelmäßig die Grenzen der nationalen Politik ausgelotet. So habe sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber 1990 zu senken. Die Regierung hatte zwar strengere Maßnahmen vorgeschlagen, um das Ziel zu erreichen, aber das Schweizer Stimmvolk lehnte sie in einem Referendum 2021 ab.