Anhörung im Bundestag: Wo Energie-Fachleute zu Statisten werden

Am 9.11.2022 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) statt.
In der Situationsbeschreibung heißt es:
„Die Bundesregierung und die Fraktion der CDU/CSU reagieren mit ihren
Gesetzentwürfen auf eine objektiv feststellbare Gefährdungslage der
Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter 2022/23 und
darüber hinaus. Neben anderen Maßnahmen soll daher auch eine befristete
Verlängerung des Leistungsbetriebs der drei derzeit am Netz befindlichen
Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 gesetzlich festgelegt
werden. Die Bundesregierung möchte diesen Betrieb bis spätestens 15.04.
2023 befristen und legt die Anlagen auf die Nutzung der vorhandenen
Brennelemente fest (Streckbetrieb über das Ende des natürlichen
Reaktorzyklus hinaus), der Entwurf der CDU/CSU sieht einen Weiterbetrieb
bis mindestens 31.12. 2024 vor, der in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
mit den Betreibern geregelt wird und die Beschaffung frischen
Kernbrennstoffs voraussetzt.“

Einer der geladenen Experten war Ulrich Waas*). Seinen Bericht über die Anhörung brachte die Berliner Zeitung [1] am 13.11.2022:

Am Freitag, den 11. November, beschloss die Ampel nach monatelangem Kampf in der Koalition, den Atomausstieg auf den 15. April 2023 zu verschieben. Viele glauben oder wollen glauben, dass damit die Diskussion beendet sei. Aber kann eine Diskussion beendet sein, die noch gar nicht ehrlich geführt wurde?

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