Bürgermeisterämter warnen vor der Scheinlösung „Wasserstoff“

Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (seit 01.01.2024 in Kraft) sind die Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen.

Kürzlich beschloss der Bundestag im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes ein Gesetz zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Das Kernnetz soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und Importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind nahezu 10.000 km an Leitungen, die schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden sollen. In großen Teilen soll es sich um die „Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes handeln“. Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro.

Die Gaslieferer sehen hier eine Chance, allmählich von fossilem Erdgas auf höhere Wasserstoff-Anteile umzuschalten und so mittel- bis langfristig das bestehende Geschäftsmodell zu sichern. Entsprechend aktiv ist deren Lobby.

Vor diesem Hintergrund haben mehrere Organisationen unter Federführung des Umweltinstituts am 21.03.2024 einen offenen Brief [1] an die Bürgermeisterämter aller Gemeinden Deutschlands geschickt, in dem vor der Scheinlösung Wasserstoff gewarnt wird:

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