Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt sieht für die E-Mobilität eine Chance in den allgemeinen Akzeptanzbereich vorzurücken, wenn zum Beispiel in Supermärkten ein mobiles Ladegerät mit primärseitigem Schuko-Stecker und sekundärseitigem Typ 2 Stecker für das E-Auto, mit einer Zwischenbox zur Strombegrenzung auf 10 A (kurzzeitig 16 A) bei 1,5 mm2 Installationsleitung (230 V, 10 A Dauerlast) für 2,3 kW Ladeleistung angeboten würde. Oder bei Drehstromanschluss primärseitig 400 V CEE Steckdose bei 2,5 mm2 Zuleitung mit Strombegrenzung auf 18,5 A für 12,8 kW Ladeleistung im Dauerladebetrieb.