Es bleibt bei der Förderung von Kernenergie und Gas in der EU-Verordnung

Die Europäische Kommission legte am 02.02.2022 die endgültige Fassung des ergänzenden delegierten Rechtsakts (CDA) der EU-Taxonomieverordnung für bestimmte Gas- und Nukleartätigkeiten vor. Die endgültige Version enthält nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Ende Dezember durchgesickerten Entwurf, wobei die Kernenergie eine Übergangsenergietechnologie bleibt.

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