Der einsame Ausstieg – Ein Rückblick

Vorwort

Obwohl seit erstem Abdruck [1] des folgenden Artikels 17 Jahre vergangen sind, würde eine Analyse aus heutiger Sicht zu einer qualitativ gleichen Bewertung führen. Bereits infolge der Regierungswende 1998 wurde die Befristung der Kernkraftnutzung, mithin der Ausstieg, von der rot-grünen Koalition beschlossen. Jedem Kernkraftwerk wurde eine begrenzte Stromerzeugung zugewiesen. War diese Grenze erreicht, sollte die Anlage endgültig abgeschaltet werden.

Soweit kam es nicht. Eine von Bundeskanzlerin Merkel seit November 2005 geführte Bundesregierung befürwortet die weitere Kernenergienutzung. Ihre Überzeugung als promovierte Physikerin auf dem Katholikentag am 23. Mai 2008 war  eindeutig:

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EU-Direktorin betont die Bedeutung der nuklearen Forschung

Sind das neue Töne aus Brüssel? Noch ist die Einstellung der EU-Kommission zur Kernenergie weiterhin ambivalent. Am 29. November 2018 bestätigte sie zwar, dass die Kernkraft zusammen mit den erneuerbaren Energien das Rückgrat eines kohlenstofffreien europäischen Stromsystems bilden wird. Doch trotz der Vorteile der Kernenergie als kohlenstoffarme und zuverlässige Stromquelle ist die Kernenergie bislang von der Liste der nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten, der Taxonomieregelung, ausgeschlossen.  In einer gemeinsamen Aktion mehrerer Versorgungsunternehmen wie auch von Foratom wurde die Überprüfung gefordert, da der bisherige Taxonomie-Entwicklungsstand der EU-Klimapolitik widerspräche.

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