Der Transport gefährlicher Güter, dazu gehören auch radioaktive Stoffe wie abgebrannte Brennelemente, bestimmte Uranerze, Radiopharmaka oder auch Geräte zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, ist durch internationale Übereinkommen seit Jahrzehnten geregelt. Zur Beförderung zählt auch das Be- und Entladen sowie der Aufenthalt beim Umschlag von einem Verkehrsträger auf den anderen. Offensichtlich sehen das „Andersdenkende“ anders, sie versuchen durch gerichtliche Entscheidungen, den Umschlag, hier im Land-/Seeverkehr, zu unterbinden, indem sie Seehäfen für den Umschlag entwidmen wollen. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte hier nicht mit.