Wenn es noch eines Beweises für das Scheitern der Energiewende bedurft hätte, der Entwurf des Gesetzes mit dem sperrigen Namen „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ macht es publik. Bereits der „Ampel“-Koalitionsvertrag hatte die Notwendigkeit von Gaskraftwerken festgeschrieben, obwohl auch sie zu den CO2-Emittenten zählen. Doch nun steht selbst eine ausreichende Gasversorgung auf der Kippe.
Sinngemäß heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes, dass ein temporärer Weiterbetrieb von den verschmähten Kohlekraftwerken erforderlich sei. Der seit Jahren von der grünen Energiepolitik verfolgte Kohleausstieg muss zeitweise suspendiert werden, auch zur Schonung der Gasreserven, um die es schlecht bestellt ist.