In dem im November 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 heißt es: „Die deutsche Klimaschutzpolitik orientiert sich am Leitbild einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer schrittweisen Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger bis 2050.“
Diese Zielsetzung ist mit der gleichwertigen Erfüllung der Maßstäbe Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit bei der Stromversorgung nicht zu erreichen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie nunmehr auch auf konventionelle Kraftwerke zu verzichten, würde die sichere Stromversorgung erheblich gefährden. Die regenerativen Energien werden, solange keine geeigneten Stromspeicher existieren – und das wird auf absehbare Zeit der Fall sein – Kohle und Gas nicht ersetzen können.