Der großen Transformation fehlt das Geld

Der Pleitegeier kreist über der „großen Transformation“, dem totalen Umbau unserer Energieversorgung und der Wirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte der Bundesregierung einen Strich durch ihre maßlosen Pläne. Das BVerfG hatte am 15. November 2023 geurteilt, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Damit hat sich Karlsruhe erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Es hat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten erstmals ausführlich rechtlich geklärt. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wo die Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht gegeben sind [1]. Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern ein Vernebelungsbegriff für die Schuldenaufnahme neben dem Bundesetat.

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