Cicero deckte auf. Wie BMWK und BMUV bei der KKW-Abschaltung täuschten.

Am 25.4.2024 enthüllte das Cicero-Magazin, wie Habecks Spitzenbeamte Fachurteile zum Atom-Aus umgeschrieben hatten. Von einem möglichen Fehlverhalten seiner Mitarbeiter will aber der Minister nichts wissen. Ulrich Waas*)schrieb dazu den folgenden Gastbeitrag für die Berliner-Zeitung:

Das Thema „Redlichkeit und Transparenz beim Ausstieg aus der Kernenergie“ wird derzeit wieder heftig diskutiert. Lange hatte das Habeck-Ministerium die vom Cicero-Magazin nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragte Aktenherausgabe verweigert. Nach Klage war diese gerichtlich angeordnet worden. Damit wurden Details aus dem Entscheidungsablauf belegbar, die ein manipulatives Vorgehen nahelegen.

Außerdem führte der erste Jahrestag der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke Mitte April zu Wortmeldungen vonseiten der KKW-Gegner. Offensichtlich gibt es dort das Gefühl, sich weiterhin für die problematische Entscheidung der Abschaltung rechtfertigen zu müssen.

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Belgien: Laufzeitverlängerung von Doel-4 und Tihange-3

wie das Schweizer Nuklearforum am 29. Juni 2023 berichtete haben die belgische Regierung und das Betreiberunternehmen Engie-Electrabel (Engie) eine Vereinbarung unterzeichnet, in der die Bedingungen für die Verlängerung der Kernkraftwerke Doel-4 und Tihange-3 festgelegt sind. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, eine ausgewogene Verteilung der Risiken zwischen den beiden Parteien zu gewährleisten und Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Änderungen der Bestimmungen für die Behandlung aller nuklearen Abfälle zu beseitigen.

«Die Laufzeitverlängerung der Kraftwerke Doel-4 und Tihange-3 um zehn Jahre ist jetzt konkret. Dieses Abkommen ist wichtig für unsere Energiezukunft und für die belgischen Haushalte. Es stärkt unsere Stromversorgung, verringert die Energieabhängigkeit unseres Landes und garantiert die Produktion von kohlenstoffarmem und billigem Strom in Belgien», sagte Alexander De Croo, Belgiens Premierminister. Die beiden Kernkraftwerksblöcke bleiben demnach bis 2035 und damit zehn Jahre länger als bis zu ihrer geplanten Abschaltung im Jahr 2025 am Netz. Gemäss der Vereinbarung sollen beide Anlagen nach Abschluss der für die Verlängerung notwendigen Arbeiten eventuell im November 2025, spätestens aber im November 2026 wieder in Betrieb gehen.

Quelle

S.D. nach Engie-Electrabel, Medienmitteilung, 29. Juni 2023 und Premierminister Belgien, Medienmitteilung, 29. Juni 2023

Japan: Aufsichtsbehörde billigt den KKW-Betrieb über 60 Jahre hinaus

Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Betriebsdauer der japanischen Kernkraftwerke über 60 Jahre hinaus genehmigt.

Laut den im Juli 2013 in Kraft getretenen Richtlinien haben japanische Kernkraftwerkseinheiten eine Betriebsdauer von 40 Jahren. Verlängerungen können nur einmal gewährt werden und sind auf maximal 20 Jahre begrenzt, sofern strenge Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Auf einer außerordentlichen Sitzung vom 13. Februar 2023 stimmte eine Mehrheit der NRA-Kommissare für ein neues System, bei dem nach 30 Betriebsjahren alle zehn Jahre eine zusätzliche Betriebsverlängerung gewährt werden kann. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.

Die NRA genehmigte zudem einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Regulierung von Kernreaktoren, mit dem die Vorschrift über die Betriebsdauer von Kernreaktoren aufgehoben wird. Dadurch wird der Weg für einen Betrieb über 60 Jahre hinaus geebnet, da Perioden, in denen die Einheiten nicht in Betrieb sind, beispielsweise während Sicherheitsinspektionen, ausgenommen werden.

Eine Woche zuvor hatte das japanische Kabinett einen Plan genehmigt, der den Bau neuer Kernkraftwerke und die Verlängerung der Betriebsdauer bestehender Reaktoren von 40 auf 60 Jahre vorsieht. Die Regierung plant zudem die Entwicklung fortgeschrittener Reaktoren, um die stillgelegten Einheiten zu ersetzen. Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der neuen Politik werden dem Parlament noch in dieser Sitzungsperiode vorgelegt.

Quelle

Nuklearforum Schweiz, Newsletter 15. – 21.02.2023

M.A. nach WNN, 14. Februar 2023 und Jaif, Atoms in Japan, 15. Februar 2023

Aufruf in der Schweiz: Stoppt die Energiewende

Der jährliche Strombedarf der Schweiz bewegt sich um die 62 Terawattstunden(TWh). Je nach Szenarien wird der Strombedarf bis 2050 auf 90 TWh ansteigen. Die Kernenergie trägt rund 35% zur Schweizer Stromversorgung bei. Die Kernenergienutzung ist auch in der Schweiz umstritten. Sollten die vorgesehenen  Abschaltzeitpunkte für Kernkraftwerk Beznau (2028), Gösgen (2038) und Leibstadt (2043) bestehen bleiben, dann würden weitere 23 TWh fehlen. Ein Importbedarf von 15 TWh sei vorstellbar. Seit längerer Zeit schon werden Bedenken über die künftige Sicherheit der Schweizer Stromversorgung geäußert.

Der nun folgende Aufruf “Stoppt die Energiewende” stammt von Beat Gygi, erschienen in der WELTWOCHE 5/2023 am 2. Februar. In Teilen ist der Aufruf auch auf Deutschland übertragbar:

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Slowenien: Laufzeit des Kernkraftwerks Krško bis 2043 verlängert

Als erstes Land in Europa hat Slowenien das komplexe Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung – unter Einbezug aller Nachbarländer – bei der Laufzeitverlängerung eines Kernkraftwerks durchgeführt. Das Ministerium für Umwelt und Raumplanung hat aufgrund der nun vorliegenden Umweltgenehmigung die Betriebsdauer des Kernkraftwerks Krško um weitere 20 Jahre bis 2043 verlängert.

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Verzicht auf Kernenergie und Kohle wäre ein schwerwiegender Fehler

Zugegeben, auf den ersten Blick ist die folgende Grafik für jene verwirrend, die nicht mit der Stromerzeugung und der Zusammensetzung des Stromes vertraut sind. Gleichwohl gibt sie –bei Geduld und gutem Willen – einen informativen Einblick in die momentane Situation und die Voraussetzung für eine rund um die Uhr sichere Stromversorgung.

Die Grafik stellt unter Einbezug aller regenerativen Stromeinspeisungen, über die Deutschland verfügt, die Energieanteile an der Stromerzeugung dar, die der energiewirtschaftlich relevanten Stromabrechnung im Stunden- Raster im Januar 2022 zugrunde liegt (Grafiken anderer Monate unterscheiden sich nicht grundlegend):

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