Steigende Kosten bei Offshore-Projekten

Um die Energiewende zu vollenden, müssen tausende Windenergieanlagen zulande (Onshore) und auf See (offshore) gebaut werden. 115 Gigawatt an Land und 30 Gigawatt auf See, das sind die Ausbau-Ziele der Bundesregierung für Windkraftanlagen bis 2030.

Am 1. Januar 2023 trat das damit einhergehende Wind-auf-See-Gesetz in Kraft. Am 1. Februar folgte das Wind-an-Land-Gesetz.

Die alten Probleme aber bleiben gleichwohl ungelöst. Weder wird es zur Aufnahme überschüssigen Stroms geeignete Stromspeicher geben, noch ist Windstrom grundlastfähig, Die volatile Windstromerzeugung macht fossile Backup-Kraftwerke dauerhaft unverzichtbar. Überschüssige Stromerzeugung zwingt zur Abschaltung von Windenergieanlagen oder zum teuren Stromexport.

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