Mit ‚schöner’ Regelmäßigkeit werden parlamentarische Anfragen zu Beförderungen/Transporten radioaktiver Stoffe eingebracht (z.B. [1]) oder gar Forderungen zu deren Vermeidung [2] gestellt. Die Anfragen sollen zwar „für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen“, die dahinter stehende Absicht ist unverkennbar, das Risiko der Kerntechnik auf allen Ebenen zu überzeichnen und bewusst zu halten.
Die Beförderungen radioaktiver Stoffe sind, wie am Ende dieses Beitrags belegt wird, denkbar ungeeignet, etwaige hiermit verbundene Risiken der Kerntechnik zu beweisen. Speziell die mit dem Betrieb von Kernkraftwerken erforderlichen Beförderungen von radioaktiven Stoffen (Kernmaterial, frische und abgebrannte Brennelemente, radioaktive Abfälle) haben sich in der Vergangenheit als sicher und zuverlässig erwiesen. Auch sollte bekannt sein, dass von den Versandstücken keine radiologischen Belastungen zumal für die Bevölkerung an den Transportstrecken ausgehen.