Es ist nicht zu fassen: Mit ihrer Pressemitteilung vom 13. Juni 2023 kündigte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an, dass der bisher genannte Termin für die Fertigstellung des Endlagers Konrad 2027 für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht mehr gehalten werden könne.
Diese Nachricht folgte nur wenige Wochen nach Bekanntgabe, dass die Standortsuche für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle nicht wie vorgegeben bis 2031 erfolgen könne, sondern sich auf den Zeitraum 2046 bis 2068 verschieben würde. Man beachtete die Zeitspannen-Unsicherheit von 22 Jahren allein für die Standort-SUCHE!
Dies ist nicht nur eine Blamage, dies ist ein Beleg für die Unfähigkeit der Bundesregierung ihre selbst auferlegte gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Endlagern in angemessener Zeit zu erfüllen.