Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf

Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2045 „Klimaneutralität“ zu erreichen*), lässt Verbotenes plötzlich wieder möglich erscheinen. Ohne einen deutlichen Ausbau der CO-Speicher bleibt ein klimaneutrales Europa außer Reichweite.

 Noch in 2021 wurde der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag, die CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität zu ermöglichen, von allen Parteien im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt [1]. Dabei hatte die Bundesregierung selbst in einem Evaluierungsbericht die Anwendung des CO2-Speicherungsgesetzes sowie „die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte zur CCS-Prozesskette summarisch dargestellt und herausragende Projekte exemplarisch erläutert“ [2].

Nunmehr billigte die Bundesregierung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2-Speichergesetz), wodurch das Verbot aufgehoben wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist die Speicherung im Untergrund der Nordsee.

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Der Wasserstoff- Markthochlauf stottert. Kritik aus der Wirtschaft

Die Bundesregierung sieht im Wasserstoff ein Schlüsselelement für die Energiewende [1]. Nationale und europäische Bestrebungen fokussieren sich auf einen möglichst raschen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft („Markthochlauf“). Leitlinien bilden die „Nationale Wasserstoffstrategie“ (2020) und die „Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (2020). Begleitet wird die Umsetzung seit Mitte 2020 durch den „Nationalen Wasserstoffrat“ und auf EU-Ebene durch die „European Clean Hydrogen Alliance“ [2].

Zahlreiche Förderprogramme sollen den Markthochlauf unterstützen, etwa das mit 900 Mio. EUR ausgestattete deutsche Förderpaket H2Global, das die Europäische Kommission im Dezember 2021 genehmigte.

Auch die Europäische Kommission hat legislativen Nachholbedarf erkannt und den Mitgliedstaaten mit „REPowerEU-Plan“ im Mai 2022 Maßnahmen zur Ausgestaltung der Wasserstoffproduktion vorgeschlagen [2].

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