Nach einem Bericht der NNW [1] haben das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat eine Kompromissvereinbarung über Kriterien getroffen, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist. Die sogenannte „Taxonomieregelung“ schließt die Kernenergie nicht ausdrücklich aus.
Zur Entwicklung: Die Europäische Kommission hatte im März 2018 ihren Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums auf den Weg gebracht und zwei Monate später ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Im Juli begann eine von der Kommission eingesetzte Technical Experts Group (TEG) für nachhaltige Finanzen, um die EU bei der Entwicklung eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen. Die TEG hatte im Juni 2019 ihren Taxonomy Technical Report veröffentlicht. Hierin wurde die Kernenergie von der Liste der nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten ausgeschlossen. Im September beschloss der Europäische Rat jedoch, in seiner Strategie zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft technologieneutral zu bleiben (vgl. hier).
Am 16. Dezember einigte sich die Europäische Union auf ein einheitliches Klassifizierungssystem, um private Investitionen in nachhaltiges Wachstum zu fördern und zu einer klimaneutralen Wirtschaft beizutragen.
Die Taxonomie sieht vor, dass die folgenden Umweltziele bei der Bewertung der Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit berücksichtigt werden sollten: Eindämmung und Anpassung des Klimawandels; nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; und Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Wirtschaftliche Aktivitäten müssen vier Anforderungen erfüllen, um sich zu qualifizieren. Dies sind: Es muss einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leisten; es schadet keinem der Ziele erheblich; es erfüllt robuste und wissenschaftlich fundierte technische Screening-Kriterien; und es entspricht den Mindestgarantien für Soziales und Regierungsführung.
Die Europäische Kommission wird mit der Festlegung der tatsächlichen Klassifizierung beauftragt, indem für jedes relevante Umweltziel bzw. jeden relevanten Sektor technische Überprüfungskriterien in Form von delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Die Kommission wird von einer technischen Expertengruppe unterstützt, die als „Plattform für nachhaltige Finanzen“ bezeichnet wird und mit der Beratung bei der Entwicklung und Überarbeitung der Kriterien für das technische Screening beauftragt wird. Der Europäische Rat verlangte, dass die Taxonomie zur Eindämmung und Anpassung des Klimawandels bis Ende 2020 festgelegt werden soll, um ihre vollständige Anwendung bis Ende 2021 sicherzustellen. Der Text der Verordnung schließt bestimmte Technologien oder Sektoren von den wirtschaftlichen Aktivitäten nicht aus oder setzt sie nicht auf die schwarze Liste, mit Ausnahme fester fossiler Brennstoffe wie Kohle oder Braunkohle. Kernenergie ist zusammen mit Gas nicht ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen.
Mit dieser „schwammigen“ Erklärung wollen sich sieben Energieversorger nicht zufriedengeben. Wie WNN [2] berichtete, forderten die EDF und Orano/Frankreich, Fortum/Finnland, Nuclearelectrica/Rumänien, PGE/Polen, Slovenske Elektrarne/Slovakei und CEZ/Tschechien die Europäische Kommission auf, eine unabhängige Gruppe von Wissenschaftlern und Experten einzuberufen, die eine objektive Bewertung der Kernenergie im Sinne der vorgenommenen Taxonomie abgegeben soll.
Die 128 Kernkraftwerke (mit einer Gesamtleistung von 119 GWe) in 14 der 28 EU-Mitgliedstaaten machen mehr als ein Viertel des in der gesamten EU erzeugten Stroms aus. Kernkraft macht 53% des kohlenstofffreien Stroms der EU aus.
[1] World Nuclear News, New EU rules agreed on ‚green‘ investments, 18. Dez. 2019
[2] World Nuclear News, EU nuclear sustainability needs expert review, utilities say, 13. März 2020